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Die

Kirchengeschichte

von

Spanien.

Von

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Zweiter Band.

Vom vierten bis Ende des eilften JahrhonderU Jahr 305 bis 1085.

Erste Abtheilmg.

Vom Jahr 305 bis 589.

Mit einer Karte.

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Verlag tod Qeorg Joseph Manz.

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110 . Ton, (oCjl.

Zweiter Band.

Vom vierten bis Ende des eilften Jahrhunderte,

Jahr 305 1085.

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Erste Abtheilung.

Vom Jahr 306 bli 689.

Inhalts -Verzeichniss.

Fünftes Buch. Die Bynode von Elvlra tS. 3—136.

Seite

Erstes Kapitel. $.1. Anlass der Synode. Hosius von Corduba . 3 6

S' 2. Die Synode fand nicht statt vor der Diocletianischen Verfolgung 6 9

^. 3. Die Synode hat bald nach der Verfolj^ung stattgefunden . 9 10

^ 4. Der Ort der Versammlung 10—11

Zweites Kapitel. Die Bischöfe der Synode von Eivira 12—15

Drilles Kapitel. Die Pfarreien der 24 zu Eivira versammelten Presbyter 16—23

Vierte« Kapitel. Die Canones der Synode von Eivira 24>136

Canon 1 24—38

Canon 2 38—55

Canon 3 55—57

Canon 4 und 5 57—59

Canon 6 .'^9— 60

Canon 7, 8, 9 60—61

Canon 10 61—62

Canon 11 62—63

Canon 12 63—64

Canon 13 64—65

Canon 14 65—66

Canon 15 66-70

Canon 16 70—71

Canon 17, 18 71-72

Canon 19 72—73

Canon 20 73

CanoD 21, 22, 23 74—76

Canon 24, 25 76—77

Canon 26 78—81

Canon 27 81-82

Canon 28,29 82

Canon 30,81 88

VI Inhalts-Verxeichniss.

Seite

Canon 32, 33 84— 85

Canon 34 85— 94

Canon 35 94— 95

Canon 36 95— 98

Canon 37 98- 99

Canon 38 99-101

Canon 39 101-102

Canon 40 102-103

Canon 41 103

Canon 42, 43 ' . 104—105

Canon 44, 45 105

Canon 46, 47, 48 106-107

Canon 49 107—109

Canon 50 109

Canon 51, 52 110

Canon 53 111—112

Canon 54, 55 112—113

Canon 56 113-115

Canon 57 115—116

Canon 58 117—118

Canon 59 118-124

Canon 60 124—125

Canon 61, 62 125—128

Canon 63, 64, 65 128-129

Canon 66, 67 129—130

Canon 68, 69 130

Canon 70, 71, 72 131—132

Canon 73 132

Canon 74, 75 133

Canon 76, 77, 78 134—135

Canon 79, 80 135—136

Canon 81 136

Sechstes Buch.

Hosiui von Corduba B. 137—309.

Erstes Kapitel. Hosius von der Synode von Elvira bis zur Synode

von Nic&a, 306—325 137—143

Zweites Kapitel. Hosins und die Synode von Nicäa, 325, 144—165

f. 1. Der Aniheil des Hosius an der Zusammenkunft der Synode . 144—148

%. 2. Hosius führt den Vorsiz auf dor Synode von I^icäa 148 159

f. 3- Hosius führte den Vorsiz im Namen des Papstes Sylvester . 159-163

%. 4. Hosius nach der Synode von Nicäa 163—165

Drittes Kapitel. Osius und die Gründung: der kirchlichen Hierarchie

in Spanien 166-184

$. !• Die politische Eintheilang des Landes vor Au^stut 166—170

Inhaltt-VerzeichDi»8.

J. 2. Eintheilung Spaniens in drei Provinzen unter Au^aslus. Die Provinz Tarraconensis. Neue Eintheilung unter Conslantin

}. 3. Die Kirche in Spanien in Beziehung auf ihre kirchliche Or- ganisation vor Hosius

Viertes Kapitel. Hosius und die Anfänge der Metropolitan Verfassung in Spanien

Fünftes Kapitel. Hosius und die Synode von Sardika, 343—344

$- 1. Hosius vor der Synode zu Sardika ....

}. 2> Hosius Präsident der Synode

$. 3. Verhandlungen des Hosius mit den Arianero

$. 4. Sonstige Thätigkeit des Hosius auf der Synode .

Sechstes Kapitel. Hosius von der Synode von Sardika bis zu sei ner Verbannung nach Sirmium, 344 356

$. 1. Die Rückkehr des Hosius nach Spanien

$. 2. Brief des Papstes Liberias an Hosius vom J. 353—354

S' 3. Die Synode von Mailand. Verbannung des Liberias. Be- ginnende Verfolgung des Hosius ....

}. 4. Apostolischer Brief des Hosius an Constantius zugleich das einzige schriftliche (ans erhaltene) Denkmal seines gros- sen Geistes

Siebentes Kapitel. Der Fall des Hosius zugleich seine Aufer- stehung

$. 1. Hosius In Sirmium. Zeit und Ort der Verbannung .

V 2. Constantius kommt im Juli oder August 357 nach Sirmium. Hosius in den Händen der Missethäter

S' 3. Grausamkeiten gegen Hosius

J. 4. Synode der Arianer zu Sirmium, Mitte des Jahres 357; die zweite sirniische Formel. Hosius hat keinen Antheil an ihr

$. 5. Die Schuld und die Unschuld des Hosius

J. 6. Die Zeugen gegen Hosius

Achtes Kapitel. Der Tod des Hosius zu Sirmium am 27. Au- gust 357

$. 1. Der selige Tod des Hosius

$. 2. Hosius starb am 27. August 357

Neuntes Kapitel. Die Rückkehr des Hosius nach Corduba? Jakobus der Aelterc, der Apostel Spaniens, und Hosius von Corduba

Zehntes Kapitel. Hosius der Grosse

£ilftes Kapitel. Hosius der Heilige

Zwölftes Kapitel. Recapitulalion

VII

Seite

170—173 .

173-184

185-191 192-210 192-193 193—194 194-197 197-210

211—218 211-212 212-213

213-215

215 -218

219-267 219-222

222-227 227—229

229—242 242—250 250-267

268-284 268-269 269-284

285-299 300-302 303-306 307-309

Siebentes Buch.

Die Kirche in Bpanien von dem Tode des Hosios bis

SU dem Eintritte der Westgothen - in die Kirche

(J. 357 bis 6893 B. 310 - 492.

Erstes Kap JteL Die Luciferianer in Spanien. Gregorins. Potamius.

FlorenUas 310—817

ym .Inhalts- VerzeichnisB.

Sei

Zweites Kapitel. Der Bischof Pacianus von Barcelona. Paalinos

von Nola in Barcelona. Vigilantius 318

Drittes Kapitel. Der christliche Dichter Juvencus. Papst Da- masus 32&— 330-

^^ *

Viertes Kapitel. Theodosius der Grosse. Dexter, Sohn des

Pacian 332—334—

Fünftes Kapitel. Aurelias Prudentius Clemens .... 337—

Sechstes Kapitel. Die Priscillianistcn in Spanien bis zum J. 385 359—

$. 1. Literatur über dieselben 359

$. 2. Der Ursprung dieser Sekte im Zeitalter des Hosins . . 361—

$. 3. Die Häupter der Sekte. Die Verbreitung derselben beson- ders in Lusitanien 366 ~

$. 4. Die Synode zu Saragossa 380 369

$. 5. Die Priscillianisten in den Jahren 381—385 . . 372—

Siebentes Kapitel. Die Geschichte der Priscillianisten vom Tode des Priscillian, bis (einschliesslich) zu der Synode von Toledo Jahr 385—400 379—

$. 1. Martinus, Ambrosius und Papst Siricius in ihrer Stellung

zu den Priscillianisten 379

$. 2. Ganz Galizien, mit sämmtlichen Bischöfen dieser Provinz, föllt zu den Priscillianisten ab. Ende des Maximus, des Idatius und Itacius. Hieronymus im Verkehre mit Spanien 383

$. 3. Die Synode von Toledo 389

Achtes Kapitel. Die Kirche in Spanien von der Synode von Toledo

bis zum Wegzuge der Vandalen nach Africa Jahr 400—429 395

Neuntes Kapitel. Orosius von Bracara. Die beiden Avilus von Bracara. Severus von Minorca. Bachiarius. Augustinus ge- gen die Priscillianisten. Der Spanier Consentius . . . 398

Zehntes Kapitel. Die Kirchenprovinz von Bätika (Hispalisj Jahr

357—589 414—

Eilftes Kapitel. Die Kirchenprovinz von Lusitanien (Emerita) 420

Zwölftes Kapitel. Die Kirchenprovinz Tarraconensis von 357

589 426-

Dreizehntes Kapitel. Die Kircbenprovinz von Toledo (Carthagi-

nensis) 357—589 442—

Vierzehntes Kapitel. Die Kirchenprovinz Galizien, 357—589 456—

Fünfzehntes Kapitel. Idatius und sein Chronicon. Die Bischöfe Pastor, Syagrius und Cartcrius. Martinus von Braga. Turi- bius von Aslorga und die angeblichen Synoden von 447—448 465—

Sechszehntes Kapitel. Die Westgothen in Spanien. Leovlgild und

Hermenegild 480—

Fünftes Buch.

Die Synode von Elvira.

Erstes Kapitel.

% 1. Anlass der Synode. Hosios von Corduba

Der Sturm der Verfolg^ung war über die Kirche Spaniens gegangen.

La Blute der Märtyrer hatte sie sich bewährt und verjüngt In diesen

Blatsengen hatte der Herr der Kirche starke Säulen aufgerichtet, an

weldien die kommenden Jahrhunderte der Ejrche Spaniens sich stärken

und sich erheben sollten. Manche hatten sich wohl auch schwach

nid feig geseigt, deren Namen die Geschichte vergessen hat Jeden-

bOs hatten die Bisdiöfe in dieser 'Verfolgung keinen Basilides luid

VirtiaL Sie hatten keine Märtyrer, aber doch Bekenner, wie vor allen

Hotias von Corduba, Valerius von 2iaragO£a, und vielleicht auch Sabinus

voi Sevilla. Diodetian und Maximian entsagten am 1. Mai des Jahres

305 der Regierung. Constantius Chlorus wurde nun Augustus des Abend-

\ hndes, und nahm seinen Sohn Constantin als Cäsar und Mitregaiten an.

Er selbst starb schon am 26. Juli 306. Aber mit seiner Eriiebung

dl Augustus hatte die Verfolgung im ganzen Abendlande au%ehört Alle

8(ti£en wurden nachgelassen, alle Oefangenen wurden freigegeben, alle

VcriMumten durften surückkehren. Valerius von Saragossa konnte also

■dum im Mai Juli des J. 306 wieder in seinem Bisthume seyn; auch

Bfiifais, sei es, dass er ge&ngen oder verbannt oder verborgen war, konnte

1^ wieder firei wirken.

•paa. KIrclM. IL 1

2 Fünftes Buch. Erstes Kapitel.

In Spanien aber, wie in andern Ländern, trat jezt das Bedürfhiss einer neuen Ordnung der kirchlichen Dinge gebieterisch hervor. Aber, was in Afrika zum Schisma der Donatisten führte , das wurde in Spanien durch die Einigkeit der Bischöfe, und dftrch die mächtige Persönlichkeit des Bi- schofes Hosius geordnet. Auch sonst nach einem gewaltigen Sturme bietet die Erde den Anblick der Verwirrung und Zerstörung dar. Es drängten Fragen zur Entscheidung, die nur im Einvernehmen aller Bischöfe gedeihlich sich entscheiden liessen. In verschiedenen Bis- thümem waltete eine verschiedene Disziplin, besonders in Betreff der Oefallenen und deren Busse. Ordnung sollte in die Verwirrung, Ein- heit in die Vielheit und Verschiedenheit gebracht werden. Die Bischöfe Spaniens sollten zum erstenmale zu einer gemeinschaftlichen Berathung zusammentreten, zum erstenmale sollte sich die Kirche Spaniens als ein Organismus darstellen. Bis jezt war, soviel wir wissen, und wie es durchaus wahrscheinlich ist, in diesem Lande keine Synode gehalten worden.

Allein das Bedüräu» nach Einigung ist immer, nur mehr oder weniger dringend, vorhanden. Aber es fehlen die Kräfte, es fehlt der Mann, der die zerstreuten Kräfte sammelt, der das ausspricht, was alle fühlen, der das vollbringt, was alle wollen. Einen solchen Mann hatte in jener Zeit Gott der Kirche Spaniens gegeben ; er war die Seele und das Haupt der Kirche dieses Liandes. Er sollte zu Grösserm sich vorbereiten und vorbereitet werden. Er sollte, indem er die Kirche in Spanien sammelte und einigte, sich vorbereiten, die über dem ganzen Erdkreise verbreitete Kirche Gottes zu einigen.

Dieser Bischof war der grosse Hosius von Corduba. Wir nehmen mit Florez u. a. an, daas derselbe im J. 256 geboren sei. Denn nach Ludor von Sevilla starb er nach vollendetem lOlsten Lebensjahre ^)* Dt . wir sein Todesjahr aus vielfachen Gründen in das J. 357 sezen, so kommen wir auf das J. 256 als das seiner Geburt. Er war bei seinem Tode mehr als 60 Jahre Bischof gewesen. Also hatte er um das J. 296, in einem Alter von 40 Jahren , den bischöf liehen Stuhl von Cordobs bestiegen, welcher damals der hervorragendste, wenigstens im südlichen Spanien, als Bim des Prätors oder Prooonsuls, war^). Auch ihn tmf die Yerfolgoag der Jahre 303 5. Damals wurde er Glaubensbekenneri Er selbst hat dieses ausgesprochen in seinem herrlichen Briefe an den Kaiser Constaatius vom J. 355 56: „Ich habe schon in jener firtthen Zeit Christum bekannt, als die Verfolgong wüthete unter deinem Gro» vater Maximian. Und wenn du auch mich verfolgest, so bin iob bereM»

') Itidor, de vir, übut cap, 6.

^ Der Proprätor hatte den Titel Proconsul z. B. DiguU /, ß, S^ st rtaorip^

dwiPS ad Adhan Marekmum, proeoruulm BattkiH Bedc^r- MarqfiiirdC, d(l>9

S.84.

f. 1. AdIam der Synode. Hosiu» von Cordoba. 3

dier «lies zu duldeiii als daas ich unschuldig Blut vergieflse, und die Walu-keit verleugne *).^ Nach Saragossa hat in dieser Zeit Corduba der Kirche und dem Himmel die meisten Märtyrer geschenkt. Und wie wir dort den mächtigen Einfluss des gewaltigen Vincentius nicht Terkennen, so woUen wir hier den Einfluss des die Geister beherrschen- den Hoaius nicht geringschäzen. Vielleicht ^ dass er beim Martyrium des FanstuB und seiner beiden Gefährten noch zugegen war, dann aber Tcrfolgt wurde. Dieser Bekenner Hosius war es denn auch| der die Synode von Elvira leitete, und in ihr, wenigstens der Kraft des Geistes nach, den Voniz führte; der sie leitete, nachdem er sie eingeleitet hatte.

Athanasius giebt uns ein indirectes Zeugniss dafür, wenn er zum Ruhme des Hosius sagt: „Wo hätte je eine Synode stattgefunden, bei welcher er nicht den Vorsiz geführt hätte? Geschah es je einmal, dass er durch seine weisen Aussprüche nicht alle zu seiner Meinung hinüber- geiogen hätte? Welche Kirche hat nicht die schönsten Denkmäler seines Schuzes aufzuweisen ^) ?^ Wir haben kein Becht und keinen Grund, bei diesen Worten die Synode von Elvira auszuschliessen, vielmehr ist sie eingeschlossen. Denn mag auch Athanasius hiebei zunächst an die Synoden von Nicäa und von Sardika gedacht haben , so folgt nicht, dasB er an die Synode von Elvira nicht gedacht, weil er nichts von ihr gewuast. Das Gegentheil ist vielmehr gewiss. Hosius selbst hat dieses roxausgesezt, und er war in der Lage, es wissen zu können. Zu den Kachofen in Sardika, in deren Mitte auch Athanasius war, sprach er; Ihr erinnert euch, dass in einer frühem Synode zur Zeit unserer Väter fes^estellt wurde, u. s. w., wobei er auf den Canon 21 von Elvira in Betreff des Kirchenbesuches zu sprechen kommt ^). Hosius sezt also die Bekanntschaft mit dieser Synode bei allen anwesenden Bischöfen des Mor- gen- und Abendlandes voraus, und wenn Einer, so war Athanasius mit der nähern Geschichte derselben bekannt, weil er so vielfi&ch im Ver- kehre mit Hosius gelebt hatte. In den Worten desselben: welche Sy- node hätte er nicht geleitet, d. h. den Vorsiz geführt, ist auch die von Elvira eingeschlossen.

An der Jugend des Hosius braucht man nicht Anstoss zu nehmen; dann wenn die Synode in den J. 305 8 stattfand, was doch heute Ami ich allgemein angenommen wird, so war er damals fünfzig Jahre alt. Von den neunzehn Bischöfen aber, welche in Elvira versanmielt waren, and ausser Hosius noch drei bekannt, d. h. sie werden noch ausserdem erwähnt, ohne dass man Näheres über sie erführe. Es ist Liberius, Bidiof von Emerita, der auch auf der Synode von Arles im J. 314 «ntcfschrieben hat Man beachte, dass der Vater der heiligen Eulalia

') AAma; kmtor, Äntmor, ad wumtuAoSf e, 44.

*) <t*iifli, ^po^. de fiiga «na, oqp. J. ed. Mimtfamon^Migne,

*) Qmm. 11. CamoL Sardk.

4 Fflnftes Bach. Erstes Kapitel.

denselben Namen trag^ und es mag jedem Leser überlassen bleiben, darauf seine oder keine Vermuthungen zu gründen über die Identität oder Verschiedenheit beider Männer. Auch Sabinus von Sevilla ist oben erwähnt -worden. Er hat den Leichnam der Martyrin Justa aus dem Brunnen gezogen, doch ist es nicht ohne Bedenken zuzugeben, ob es derselbe Sabinus war (Gabinius heisst er auch). Es ist drittens Valerius von Zaragoza, der Glaubensbekenner, welcher durch Dacian im J. 805 (nach den Meisten 304) verbannt wurde.

Man denkt zunächst an Valerius, wenn es sich um die Einleitung und Leitung der Synode von Elvira handelt. Man denkt sich ihn als einen Mann, ehrwürdig durch sein Alter und seine Leiden, der Chri- stum standhaft bekannt hat, der jezt in harter Verbannung noch fester geworden ist. Allein die Schilderung, welche, in den Martyrakten des Vincentius, über die Persönlichkeit des Valerius gegeben wird, zeigt uns, dass er nicht die Gabe hatte, zu herrschen und andere zu leiten. Es heisst: Da dieser Bischof eine schwere Zunge hatte, so übergab er das Lehramt dem Vincentius, und beschäftigte sich selbst nur mit Gebet und mit Betrachtung der göttlichen Dinge. Bei dem Verhöre in Valencia aber antwortete Valerius dem Dacian kein Wort Er überliess das Wort und die Thaten dem Vincentius. Darum behandelte ihn Da- cian mit Geringschäzung: Bringt diesen Bischof, sagt er, hinweg. Er hat es verdient, in die Verbannung zu gehen. Es ist möglich, dass Dacian das Schweigen des Bischofes für Furchtsamkeit und halbes Nach- geben betrachtete. Das Schicksal des Valerius war jedenfiJls durch diese Verbannung nicht erschwert, sondern erleichtert. Selbst die Spa- nier, die doch ein Literesse daran haben, den Valerius zu erheben, geben zu , dass er innerhalb Spaniens verbannt war. Seine Verbannung bestand wohl in nichts anderm, als dass er jezt nicht in sein Bisthum zurückkehren durftie. Aber schon im Mai oder Juni des J. 305 war ihm dieses gestattet. Ein solcher Mann aber war nicht geeignet, Haupt und Seele einer Synode zu seyn. Er kam nach Elvira, weil er dazu ein- geladen war, vielleicht, weil die Bischöfe von Leon und von Fibularia ihn mit sich nahmen.

Alles diess ist kein historischer Beweis, dass Hosius die Synode von Elvira veranstaltet und geleitet habe. Die indirecten Beweise aber

sind doch so stark, dass es gewagt wäre, das G^gentheil anzunehmen.

§. 2. Die Synode fand nicht statt vor der Diodetianischen

Verfolgung.

Wir konmien zu der Zeit der Synode von Elvira. Es wird von Niemand geleugnet, dass dieselbe eine Kirchenverfolgnng vorausseze, sei es, d^ßs diese stattgefunden, oder dass sie befürchtet wurde, pder dass Beides zugleich der Fall war. Morinus sezt die Synode vor das J. 252.

S. 2. Die Synode fknd nicbt atott vor der Diodetianischen Verfolgung. 5

Memang liegt ein richtiger Gedanke za Grunde , der aber ohne katarische Anhahspunkte ist Er meint, dass die^ffischöfe yon Elvira nach der Entscheidung der Frage von der Eirchenbusse, womach allen 6e£dlenen am Ende des Lebens die Kirchengemeinschaft im weitem und engem Sinne nicht Terweigert werden dürfe, solche Beschlüsse nicht mehr hätten fassen können, welche die Gemeinschaft verweigerten« Ich bin derselben Ueberzeugung, dass sie es nicht durften. Aber ich sage, dass sie es gethan haben, und dass sie hierin von der Uebung der andern Kirchen, besonders der römischen, abgegangen sind. Die Bischöfe Hosius, Liberius und Valerius, die im Anfange des vierten Jahrhunderts lebten, konnten aber nicht wohl vor 252 Bischöfe gewesen sejn, sonst wäre Hosius ja wenigstens 105 Jahre Bischof gewesen, und er erreichte nur ein Alter von 101 Jahren.

Fast alle Spanier, welche ausführlicher über die Zeit der Synode gehandelt haben, sezen dieselbe vor das Jahr 304, in die Zeit von 300 bis 303, unmittelbar vor der grossen Kirchenverfolgung. Pseudo- Dexter und der gelehrte Gonzalez Tellez sezen sie in das J. 300. Denn der Archidiakon Vincentius muss durchaus seinen Bischof Valerius nach Elvizm begleitet haben. Ferdinand Mendoza ist für die Jahre 300 oder 301. Der Kardinal Aguirre kommt in einer ausführlichen Dis- sertation zu dem Resultate des J. 303, unmittelbar vor dem Ausbmche der Verfolgung. Florez sagt gleichfalls, die Synode habe stattgehabt TOT dem Anfange der grossen Verfolgung. Er geht von der irrigen VoraiisBeEang aus, dass Valerius vor dem Frieden des Constantin in der Verbannung starb, wofür ich keinen Beweis aus einem frühem Autor finden kann ^). Spätere haben diess angenommen, um den Valerius mehr za erheben. Er neigt sich schliesslich zu dem J* 300 oder 301«

Zo dem gleichen Ergebnisse kommt Alexander Natalis: Die Synode ist gehalten worden, als die Verfolgung des Diocletian bevorstand. Er meint, die Verbannung des Valerius habe eben nach dem.jJ* 305 noch fortgedaaert, und weil, nach der starken Phantasie einiger spanischer Schriftsteller, Valerius in keinen Ort oder eine Stadt habe gehen dürfen, die mehr als zwanzig Häuser gehabt, habe Valerius nicht nach Elvira gehen dürfen. Doch giebt er ein bestimmtes Jahr nicht an^).

Tillemont entscheidet sich für das J. 300, in seiner sei es beschei- denen, sei es unentschiedenen Weise ^). Er erklärt es als gewiss, dass Valerins in dieser Verfolgung gestorben, und giebt den Grund dafür n, dass er Märtyrer genannt werde. Wäre er aber auch gestorben, 10 konnte doch sein Nachfolger wieder Valerius heissen. Denn der Sy- node vom J. 380 in Saragossa wohnte gleichfalls ein Bischof Valerius von

') Florez, 12, 180 191. del htgoTf y tiempo en que se ceUbro este Condiio,

*) Alex. NaL taee, 3, dmert, 21, De conciUo lüSberitano,

^ mmomt, memoire^, 5, 320; 7, 302-, besonders 7, 711 715,

6 FBaftet Bvch. Etitei Kapitd.

Stngossa an; und Prudeuüug sprieht ja .tob dem mTufiriai Haine der Valerier' *j , d. h. Ton dem Geschlechte der Valerier, ans weldiem in jener Zeit die BischSfe von Saragossa henrorgiengen. Dass damals in gewissen Geschlechtem die BisthQmer in Spanien sieh forterbten, weiss man ohnedem , u. a. aas den Sjnodalschreiben des Papstes Hila- rins an den Metropoliten Ascanios Ton Tarraco mid die Bischöfe sdner Provinz^;. Die Schlossfolgerong des Tillemont ist demnach irrig , weH man schon zwei Bischöfe Valerins Ton Saragossa kenne , dfirfe man einen dritten nicht annehmen. Wir kennen auch rwei BischSfe Sabini» Ton SeyAIa; und es ist wahrscheinlich, dass der Presbyter Sabinns in Arles Ton Sevilla Coadjntor nnd Nachfolger seines Oheims oder doch Verwandten Sabinns wurde.

Remy Ceillier ist derselben Ansicht Valerins war in den Jahren 908 und 304 nicht mehr Bischof Ton Zaragoza; er wnrde Märtyrer spä- testens im J. 305 'j. Aber wamm steht er denn nicht ab Heiliger nnd Märtyrer in der gothischen Litnrgie? Weil er es nicht war. Wer die Akten des heiligen Vincentins mit Anfinerksamkeit liest , wird einaeheo, dass er nnd warum er es nicht wnrde. Hllt man es für mdglidi, dass Prudentins, der seine Hymnen einem Bischof Valerins von Zaragoza widmete, darüber geschwiegen bitte? In seinem Hymnus auf Vincen- tins geht er vielmehr sehr vorsichtig über Valerins hinw^; er wollte ihn nicht erwähnen, weil er ihn nicht rühmen konnte. Alle Mär- tyrer dieser Zeit, auch die Bekennerin Leocadia, von der Mariana*) unbefugter Weise sagt , „dass sie aus Furcht vor den Feinen , nnd durch den Schmnz des Gefängnisses gestorben sei'' , haben ihre eigenen Feste. Und ein Bischof, der einzige Bischof, welcher in dieser Verfolgung sein Leben für den Glauben gelassen, er gerade wäre übergangen worden? Es ist undenkbar. In Saragossa selbst wird Valerins nur als Bekenner verehrt Ein Brevier von Saragossa vom J. 1572 sagt nur, dass Vale- rins und Vincentins mit einander in Banden nach Valencia geführt worden. Valerins habe sich selbst nach seiner Verbannung den Ort Enetum bei Barbastro, nordöstlich von Saragossa, als Wohnsiz auserwählt, und dort sei er eines seligen Todes gestorben im J. 315 nach Chr. Wenn dem so ist, wie man in Zaragoza glaubt, wer verhinderte ihn dann, im J. 305 oder 306 nach Elvira zu kommen?

*) DomuM Valeriorum in/ukUa, Siehe Bd. 1, S. 322. Die Uebersezung Silbert^s ist anrichtig: Hier ist der Volmer Bitchofnooknung Infel geeckmücket Das Hau oder Geschlecht, nicht die Wohnnng war Träger der infol, d. h. hatte liaeh damaliger Sitte die Bischofswürde im Besize.

*) Collectio canonum eccl. Hisp. Epietolae decretcUes Hilarü papae,

*j R, Ceillier f Hietoire gin&ale des out. eccl ed. von 1858, /. ^, p, 602—615: Le concÜe tenu a Elvire.

*) Marianaf 4, 12, Lsocadia virgo crudtUinim metu et paedore (fietort) careeris exammaia perüL

f. 3. Die Synode hat bald nach der Verfolgang BtattgefoDden.

Eine eigenfhümliche Anmoht vertritt Aguirre^). Die Synode ist geUten worden im Mai des Jahres 308. In Rom war das Edikt der Verfolgung im Märe am Charfireitage, den 21. MXrz angeschlagen worden, die Nachricht davon sei nach Spanien sehr schnell gekommen; und die Bischöfe hätten noch schnell vor dem wirklichen Ausbn^she der Verfolgung eine Synode gehalten, um sich zu gemeinsamen Massregeln ni vereinigen. Es giebt überhaupt , und es giebt im vierten Jahr- hundert im Besondem kein Concü, das im Anblicke, oder in Erwartung einer nahenden Verfolgung wäre gehalten worden. Wie konnte man denn in Spanien ahnen oder vermutben, dass eine solche Verfolgung im Anzüge sei? Das wusste man nicht einmal im Kaiserpalaste zu Ni- eomedien , das wussten nicht einmal Diocletian , Gkderius und MA^rim^n^ ehe es beschlossen war. Wie hätte man denn in dem am Ende der Welt gelegenen Spanien vermuthen können, dass nach vierzigjährigem Frieden der Kirche, und nachdem Diocletian die Ejrche achtzehn Jahre in Rohe gelassen, plözlich ein solcher Sturm gegen sie ausbrechen sollte? Es ist gegen alle historische, wie gegen alle psychologische Olaubwür- £g^eit, dass die Sjnode vor einer Verfolgung sollte stattgefunden haben.

Hätten aber ^e spanischen Bischöfe nach der Hypothese von Aguirre gehandelt, so wäre sicher das mit ihnen geschehen, was Pseudo-Dexter ond Consorten in der von ihnen fingirten Synode dos J. 67 zu Elvira geschehen lassen'); d. h. die spanisdien Statthalter hätten diese gün- stigste Gelegenheit gewiss nicht versäumt, sich des spanischen Episco- pates in seiner Qesammtheit zu bemächtigen. Was Aguirre hier den Bischöfen zumuthet, das zu thun wäre eine unsägliche Thorfaeit, ja Ver- blendung gewesen.

§. 3. Die Synode hat bald nach der Verfolgung statt- gefunden.

Die Synode kann aber nicht lange nach der Verfolgung stattgefun- den haben , weil ihre Bcstimmimgcn unter dem unmittelbaren Eindrucke finer vorangegangenen Verfolgung und vieler Abfälle verfasst sind. Die Ueberschrift, dass das Concil zu den Zeiten des Kaisers Constantin gehalten worden, verliert alle Bedeutung, wenn man erwägt, dass damit Dar die ungefähre 2jeit des Concils unter der Regierung Constantin's agedentet werden soll. In der Sammlung der Canones der Kirche Spaniens trägt das erste Concil zu Arles, welches 314 gehalten wurde, ^selbe Ueberschrift. Wäre aber die Ueberschrift über den Akten von Elvira: „Zu Zeiten des Kaisers Constantius^, richtig, so wäre dieses

*> Affuirre eondL Ilup. L 2, wd, CataUmi 1753 ~ p, 9 15. V Siehe Bd. 1, S. 194.

8 FttDilei Boch. Entd K^iteL

eine erwünBcbte Bestätigung unserer Annahme. Denn Gonstantius Chlorus lebte ja noch im Mai des 306; er war Augustus, während Conatan- tinui Cäsar war. Mariana neigt sich zu der Annahme^ dass die Synode von Elvira 325 gehalten wurde ^ wenigstens spricht er in seiner cur- sorischen Weise unmittelbar nach dem Concile von Nicäa von der Sy- node zu Elvira ^).

Nach Baluzius Seuid die Synode in den J. 314 25 statt Seine Gründe haben aber bei Niemand Anklang gefunden. Harduin hat sich für das Jahr 313 entschieden, weil die Canones von Arles 314 viele Aehnlichkeit mit denen von Elvira hätten. Diese Hypothese ist ohne Halt Mansi entscheidet sich für das J. 309. Denn im J. 309 seien die Idus des Mai auf einen Sonntag gefallen, und später seien die Synoden an Sonntagen eröffnet worden. Aber man darf spätere Uebungen nicht auf die erste spanische Synode übertragen , die in an- dern noch wichtigem Punkten von den spätem Uebungen abwich.

Die Neueren seit Baronius stimmen denn auch für die J. 305 oder 306. Es handelte sich in Elvira um die Behandlung der Ge£Edlenen; und man musste jezt, nach der Verfolgung, eine gemeinsame Disziplin in Spanien einführen, sonst war die ganze Bedeutung der Kirchenbusse in Frage gestellt Die Synode wurde am 15. Mai gehalten, entweder begonnen, oder beschlossen «); Diese Ueberschrift wird allseitig als acht anerkannt Im Mai des J. 305 konnte die Synode noch nicht stattfinden. Also könnte man schwanken zwischen dem Herbste des J. 305, oder dem J. 306. Da aber der Monat der Versammlung genannt ist, so ist es das Wahrscheinlichste, dass sie im Mai des J. 306 stattgefunden habe. Die Verfolgung war dann einerseits noch in frischem Andenken, anderseits hatte man sich im Laufe eines Jahres überzeugen können, dass die Bischöfe bei einer Versammlung nicht mehr von der weltlichen Obrigkeit GtefiEdir zu befürchten hätten.

§. 4. Der Ort der Versammlung.

Geographisch lag Elvira nicht in der Mitte Spaniens, auch nicht in der Mitte des christlichen Spaniens. Aber die Synode musste in der Provinz Bätika, oder doch im Süden von Spanien seyn, weil sich hier die meisten Bischöfe &nden. Die Synode musste ferner an dem Size eines Bischofes seyn. Die Synode musste an einem möglichst ab- gelegenen, und doch zugänglichen Orte stattfinden. In Cordova und

') Mariana, 4, 16,

*) Sie kann am I.Mai 306 eröffnet, am 15. Mai geschlossen worden seyn; die

zweite (erste) Synode zu Braga vom J. 563 wnrde am 1. Mai eröflhet (Hefcle,

C. G. 8} 18).

f. 4. Der Ort der Versaminlang. 9

SeriUi hätten die StatthiJter, und wohl auch die Masse der Heiden geBiQrt Basti, Malaca, Urci, Eliocroca lagen zu weit auf der Seite. Aed wmr Centralpunkt aller Strassen, und liegt in einem allzu engen TbalkesseL Die Wahl konnte zwischen vier Bischofsstädten schwanken, Castolo, Egabra, Martos und Elvira. Aber Castulo lag an den Heer- strassen , Martos (Tucci) liegt ähnlich wie Acci. Bei der Wahl zwischen Egahra und Elvira entschied vielleicht die grössere Wichtigkeit der leztem Stadt, vielleicht nicht die schönere Lage; denn auch Cabra liegt in einer paradiesischen Gegend, Elvira konnte auch zum Theil gewählt worden aeyn , weil das Bisthum von dem heiligen Cäcilius gestiftet war. Jedenfidla war diese Wahl die beste.

Zweites Kapitel.

Die Bischöfe von Elvira.

Neunzehn Bischöfe waren in Elvira versammelt. Sie sind nach dar Jleihenfolgc ihrer Unterschriften: I) Felix Accitanus; 2) Osius Cordu- bensis; 3) Sabinus Hispalensis; 4) Camerinus Tuccitanus; 5) Sinagius Epagrensis; 6) Secundinus Castulonensis ; 7) Pai*dus Mentesanus; 8) Fla- vianus Eliberitanus ; 9) Cantonius Urcitanus; 10) Liberius EmeritensiB; 11) Valerius Cäsaraugustanus; 12) Deccntius Legionensis; 13) Melantiiii Toletanus; 14) Januarius de Fibularia; 15) Vincenlius Ossonobenais; 16) Quintianus Elborensis; 17) Succesus de Eliocroca; 18) Eutychianiii Bastitanus; 19) Patricius Malacitanus.

Von diesen neunzehn Bisthümern sind uns fünfzehn ohne weitoe Untersuchungen bekannt. Wir kennen die Lage von Acci = GoadiXi von Corduba = Cordova, von Hispah's = Sevilla, von Tucd = Martoei von Castulo = Cazlona, von Elvira = Granada, von Urci bei Vera, von Emerita Merida, von Cäsaraugusta == Zaragoza, von Legio = LeoDi von Toletum = Toledo, von Ossonoba in Algarvien bei Estoy oberhalb des heutigen Villanova, von Eliocroca = Lorca, von Basti = Baza, v(A Malaca = Malaga.

Es wäre also nur zu fragen), ob Elbora das heutige Erzbisthiai Evora in Portugal, ob Mentesa das heutige Guardia südlich von Jafii^ ob Epagra das heutige Cabra in Andalusien, endlich welche Stadt Fiba- laria sei.

Von den Anfängen der Bisthümer: 1) Acci; 2) Corduba; 3) Se- villa; 4) Castulo; 5) Elvira; 6) Urci; 7) Emerita; 8) Leon; 9) Sara- gossa — ist in diesem Werke öfters schon gehandelt worden. Die Stadt Tucci = Martos liegt auf dem Wege von Jae'n nach Cordova, ziemlich nahe bei Jae'n; es biess auch Civitas gemella, oder einfiach Oemell«!

Die Btseh5fle von Elvira. 11

bne Zweifel , weil sich auch hier, wie in Acci, Soldaten zweier Legionen, der doch Soldaten einer Legio gemina , rielleicht eben der in Spanien teknden Doppell^on Gemina, angesiedelt hatten. Die heutige Villa [■tos mit etwa 14,000 Seelen hat ihren Namen von (Civ.) Martis, nach cm brannten Geseze, dass in der spanischen Sprache namentlich das in O übergeht, wie Mjrtilis in Mertola, Luci (Lucas?) in Lugos, rigantium in Betanzos; Agiria in Daroca, etc. *) Die Villa liegt am Fusse bes sehr steilen Felsenberges , auf dem eine sehr alte Burg steht. Das ]te Bisthnm Tucd reichte nördlich bis an und über den Bätis; denn lEtnrgis gehörte zu demselben.

Das Bisthum Epagra lag zwischen Elvira und Cordova. Es köflst auch Ebagra, und gewöhnlich Egabra. Man muss aber zwischen Eptgro und Egabra wohl unterscheiden. In dem Geseze 13(1) der West- gothen wird Egabro und Epagro neben einander genannt ^). Noch deut- Gcher unterscheidet das Concil der Aera 877 (839) , welches zu Cordova ^Iten wurde. Die Kirche des heiligen Casianus liegt auf dem Ter- itorium von Egabra, in der Villa, die Epagro heisst, und nahe der kidt Egabro, welche unter dem Metropoliten von Hispalis steht. Dar- ■di ist Epagro der kleinere Ort, und liegt im Gebiete von Egabra').

Man unterscheidet heute ein doppeltes Cabra, das Cabra del Crlsto, IS am östlichen Ende des Bisthumes Jaen liegt, und das Cabra In einer er MhÖDsten Gegenden Andalusiens, welches beute im Bisthume Cor- lora und 9 Leguas davon entfernt, 24 Leguas von Sevilla entfernt ist.

- Min könnte sich versucht fühlen, das Cabra del Santo Cristo für das Ite Bisthum zu halten. Aber auf einer im J. 618 zu Sevilla gehaltenen jnode beschwerte sich der Bischof Teudulf von Malaga, dass ehemalige &rreien seines Bisthumes (die diesseits der Gebirge von Ronda und ütequera lagen) von den Bischöfen von Astigi, Egabra und Elvira iin vorenthalten werden^). Daraus sieht man, dass das Bisthum Igabra näher bei Malaga lag, und dass Egabra das heutige Cabra ist.

- IMe Stadt Ulla, vier Meilen von Cordova, gehörte in dieses Bisthum. Ton ülia war ein Presbyter bei dem Concil von Elvira. In dieses Bis- bmn gehörte ferner das Municiplum Ipscense. Antiquaria, das heutige btequera, scheint einer der bestrittenen Orte zwischen Malaca und Epbra gewesen zu seyn. Dessgleichcn Singill, ebenso Barbe oder Barbo. iadi das heutige Bisdium Malaga reicht nördlich bis zum Xenil , nur licr L^:aa8 von Cabra.

^ Sa^bmm, voeabmlair^, 1861, p. XXIX.

*)Flom, 7, 105; 13,2.

*) Helfferich, der wettgothitche Arianismus, 1860, S. 113. Cannni haben-

Cm tccUnam supra arenam constructamf quae sita est in territorio Egabrense, tdUa

fWK vacatur Epagro^ atque civitati Egabro vkma, *) Gnk. EupaUnte IL m Cimeä. Hupan, ed. Chmsohx,

12 Fünftes Buch. Zweitat Kapitel.

Bei dem Bisthume Mentesa handelt es Mch gleichfidia um die Frage ob Mentesa Bastia, bei TugiA, oder ob Mentesa sUdlicfa von Jafin Sil des alten Bisthumes war. Es lag so nahe bei Ja€n, dass Manche « für eine und dieselbe Stadt mit JaSn hielten. Die Meisten aber glauben es sei da gestanden, wo sich heute auf steiler Felsenhöhe der Qr la Ouardia befindet, der den Titel einer Gra&chaft führt Es ist ein< Legua von Ja^n, und fünfzehn Leguas von Granada entfernte Voi dieses südliche Mentesa (der Oretaner) rückte Tarik kurze Zeit nach da Schlacht am Guadalete bei Xeres. , Tarik kam mit dem Heere nad Mentesa bei Jaen , und zerstörte diese Stadt voq Grund aus ^). Di später keine Bischöfe von Mentesa mehr erwähnt werden, so dürfte darin ein Hauptgrund für die Annahme liegen, dass nicht Mentesa Bastisy sondern dieses südlichere Mentesa der Siz des alten Bisthumes ge- wesen seL

Bei dem Bisthume Elbora handelt es sich wieder um die Frage, ob Elbora am Tajo, oder das heutige Evora in Portugal Siz des Bisthumes war. Wir haben uns oben für die Annahme entschieden , dass die Har- tyrer Yincenz, Sabina und Christeta aus Elbora, dem heutigen Tala> vera, stammten, wir sehen, dass in den altspanischen (Toncilien die be- treffenden Bischöfe sich immer von Elbora, und nie von Ebora^ wie doch das heutige Evora in der alten Zeit hiess, unterschrieben haben. Darum legt sich der Schluss nahe, dass die also Unterschriebenen ehea nicht Bischöfe des heutigen Evora, sondern von Elbora = Talavera ge- wesen seien.

Auf der andern Seite können wir uns aber doch der ErwiSgung nicht entziehen, dass das Municipium Ebora, schon nach den Alta> thümem, die hier entdeckt wurden, eine ungleich bedeutendere Stadt als Elbora am Tajo war; und darum neigen wir uns zu der Annahme, dass das heutige Evora in der Zeit vom J. 300 bis 711 Elbora geheissen habe, und dass es Siz der nach ihm genannten Bischöfe gewesen. Auf dem Aera 704 (665) zu Merida gehaltenen Concile waren alle Bischöfe der Eirchenprovinz Lusitanien versammelt, worunter auch der Bischof von Elbora^), Es ist aber wenigstens zweifelhaft, ob Elbora am Tajo zu Lusitanien gehörte.

Wo lag das Bisthum Fibularia? Die Lesart Salaria, welche Einige vorziehen, findet sich nicht in den ältesten Handschriften. Plinius unter scheidet ein doppeltes Calagurris, das Calagurris Nassica, und das Cala- gurris Fibulariensis. Das erstere liegt heute noch mit dem Namen Ca- lahorra am rechten Ufer des Ebro, besteht heute noch als uralte Stadt und als Bisthum, doch ist der Siz des Bisthumes in die nordwestlich gleichüeJls am Ebro gelegene bedeutendere Stadt Logronno verlegt

') RoderiaUf de rebus Hup. 3, 2. *) Cone, Emeriienee 12 «pwa^^omam.

Die Bitch5fe von Elyira. 13

Du zweite Calagorris lag an der linken Seite des Flusses Gallego^ r Zaragoza in den Ebro mündet, unweit südlich von der heutigen dko&atadt Jacca. Von Jacca ist es 3|, von Huesca^ in welches Bis- ■I es gehört, fünf Leguas entfernt Heute heisst der Ort, der dar Stelle des alten Fibularia liegt, Loarre y Santa £ngra(n)cia *). Kmo, Fortseser des Florez, will nicht zugeben, dass es ein Bischofs- gewesen, wegen der Lesarten Sabaria und Salaria. Aber man muss 1 an die Lesart des Ant Gonzalez halten, dessen Ausgabe der n ^Muiiflchen Canonensammlung auf neun der ältesten Codices sich indet, welche sämmtlich „Fibularia^ lesen ^).

Ans diesem am Fusse der Pyrenäen liegenden Calagurris soll nach ig&n der Kezer Vigilantius stammen^). Ohne Zweifel meint Au- 108 in einem seiner Gedichte an Paulinus , welcher damals in Spanien Ute, dieses Calagurris, wenn er es beklagt, dass seinen Paulinus, die ide des Vaterlandes und eine Säule des Senates, entweder BilbÖis, r das an Klippen hängende Calagurris besizen werde % Denn das Muntere Calahorra liegt in einer Ebene am Ebro ^). Li seiner Ant- et an Aosonius sagt Paulinus, et wohne nicht in den rauhen Ge- JSB der schneebedeckten Pyrenäen, sondern in stolzen und volk- hsB-StiKdten^). Ausonius thue darum Unrecht daran, ihm das bergige wgorriM^ und das an spizigen Klippen hängende Bilbilis, und „den pl des miebenen Derda^ (Lerida) vorzuwerfen ^). Es sei Unrecht, r Bilbilis, Calagurris und Ilerda zu nennen, da er doch in Städten, I Züsgoza, Tarragona und Barcelona wohne.

Da Calagurris = flbnlaria schon am Ende des yierten Jahrhunderts

■w fillenes Bergnest in rauher Gegend war, so begreift es sich, wn dieses Bisthum frühe wieder eingieng, und ohne Zweifel mit I bcnaclibarten Osea (Huesca) yereinigt wurde.

) Siehe Madoz », v. toarre, 10, 316,

) Eipatma Bogr, t 46 (1836), p. 33 (Calagurru, p, 28-37). Cf. t, 33, cap, 9.

P. Canal h&lt den Bischof Janaftriut ffir den Bischof von Calahorra am Ebro. ) Er ftommte aber aus Cala^rris .zwiaehen Toloaa und den Pyren&en. Siebe

8eliiiiidt, W., Vigilantias, 1860, 8.4-5. ^ 35 ^. Auäoniut PauUno suo S, Bübüi$ , (Mut haerens tcopuUä Calagorris habebii, ) Madoz, 5,242.

^ Hose, Adolf, Panlin, Bischof von Nola und seine Zeit, 1856, Bd. 1, S. 169 -176. *) Mmkuuimqti€ mäd CtJaffurrm exprohroM, 7. A^Monio PauUntu,

Drittes Kapitel.

Die Pfarreien der viernndzwanzig zu Elvlra versuuieltii

Presbyter.

Neben und nach den neunEehn Bischöfim unterzeklineteii ▼kiiid' zwanzig Presbyter in Elvira. Dieselben waren aber nioht «u gMii Spanien znsanimengekominen, sondern durchaus aus dem südlichen £^ nien; aus der Provinz Bätika, und aus demjenigen Theile von Tanar conensisy welcher zwischen Bätika und dem Mittelmeere liegt. Au-te Provinz Lusitanien war kdner anwesend. Der entfecnteato war mm Cartagena^ sechs bis sieben Tagereisen von Elvira *), diesem Solgem dar Entfernung nach die Priester aus Lorca, aus Urd, und ans Baria (VeKa)i welche drei bis fünf Tagereisen nach Elvira hatten. Die Namen vtd Pfiirreien aber sind:

1) Restitutus von Epora. . Epora ist das heutige Montoio^ am BMii zwischen Cordova und Andujar. Nach Plinius war es „eine verbündete Stadt'^, später ein Municipium. Es liegt auf dem Gipfel und am Ab- hänge eines schroffen Febvorsprunges y mit einer hohen Steinbrücke von vi&r Bogen in römjLschem Style über den Fluss ^). t)ie Franzcaea ver brannten den Ort 1808. Der Name Restitutus ist häufig , beaopdn in Afirika. Ein Bischof Restitutus von London wohnte 814 der erittt Synode von Arles an.

*) Lorinser brauchte dlf Tage von Valencia nach Granada; Ziegler sagt, van brauche drei Tage von Almeria nach Granada; Wolzogen rechnet sechs Tage- reisen von Granada nach Murcia Wolzogen, Reiseskizzen aus Spanien, 1857, 8. 272.

«) Willkomm, Reiseer. 3, 128—29. PUn, 3, 2. Florez, 12, 385-92. Cf. 14, 97. Tejada y Ramiro Einleit F. Mendoza, l 1 de cone, EUb, «. ßnem, A. W, Zumptf Mtudia romanOf mve de selectis antigukaium romaruarum aqriiOmt com- mentaiiones quattuor, BeroUni 1859, p, 319, CeoM-BermudeZf de amti^ Bupaniae, Madrid 1832, p. 369.

Die Pfkneien der yienmdxwADiig 2a Elvira veraanmelteD Presbyter. 15

2) NaUliSy Presbyter von ürsona. Urso, oder Genua Urbanorum ist em im Alterthume, wie in dei: neuem Zeit berühmter Ort Heute hflHit die Stadt Ossuna, woher der Herzog von Ossuna seinen Namen hat Dm t ist in gewohnter Weise ausgestossen« Es war eine zum Gerichts- fefe Yon Astigi gehörende feste Bergstadt, die lezte Zufluchtsstätte der Pompejaner. Von Astigi = Ecija ist es eine halbe Tagereise südlich entfeiiit. Es liegt in einer weiten Steppe , der von Willkomm soge- Btnnten niederandaluaischen, hat auf aoUt Meilen kein Wasser; bei der BelageroDg durch CXsar fimd sich auf sechs Miglien kein Holz, um Tkunne für die Belagerung zu bauen *)•

Natalia ist ein auch in der alten Earchengesohichte gefeierter Name. 80 hieas namentlich um 200 der Bekenneri dann Bischof der Thco- dstianer, welcher, nachdem er von Engeln, wie er sagte, gegeisselt loiden, zu Papst Zephyrin mit der Bitte um Wiederaufnahme in die lüRhe kam ^). Ein anderer Bischof Natalis wohnte 206 einem Concile in Garthago an. Unser Natalis ist der einzige von den vierund- fwanzig Priestem in Elvira, dessen Name ausser diesem Anlasse auch lOMt aoch genannt wird. Er wohnte mit einem Diakon 314 der Synode IM Ades an, wo er sich unterzeichnet als Natalis a dvUaU VrwUnr

\, wihiend eine Inschrift bei Muratori die Stadt Re$. ünonemium

«).

3) Mannis ^on lUiturgi. Die Lage dieser Stadt kennen wir aus IL2, ILll*).

4) l4tfQponianu9 war Priester von Eourala oder Carula. . Es lag •of der Stmsse von Oades nach Corduba ^) , eigentlich auf der Strasse fOB Sevilla nach Antequera, zwischen Basilippo und Ilipa. Cort^ häh « für den Ort Puebla de Moron, Lapie für Montelano, Rcichardt für Caionily Mendoaa für Marchena. Uebrigons kommt Carula eben nur in dem Beichswegweiser des Antonin, und an unserer Stelle vor, und M ist mSglidi, dass es ein erst seit dem zweiten und dritten Jahrhun- dert hk Anfiiahme gekonunener Ort war, den wir uns desswogen nicht unbedeotend vorstellen dürfen, weil derselbe im Anfange des vierten Jihiliiiiiderts eine eigene christliche Pfiurgemeinde hatte. Der Name LaBqM>nii]fl oder Lamponianus kommt sonst auf den alten ConGÜien mbi Tor.

') Sirtdfo, 3, 141. Appian. Uitpun. c. 16, Hirtius Bell Http. 26; 41 ; 05 infin. Ptim. 3, 1, 3. Florez, Münzen, 2, 624; 3, 130. Bsp. sag. 10, 76' 77. No- nmt, de wb. Hup. *) EMMeb. 5, 28.

*) Florei, 10,77. Gncter, 2.. ^92. Muratori MCCV. 6. Vr ')Bd. 1, 8. 186 89.

^1 *} lim. Aul 411. ed. Pankt^ ei Finder, 1848. Itmera AmUmini im An- hange.

/

16 Fftnftes Bmeli. Drittel Kapitel.

6) Barbatus von AstigL Ob das Tielgeiiannte Aatigi eineii Biachcrf damals hatte ^ wissen wir nicht. Die Spanier halten , wie gesagt ^ Cri- spinus für den ersten bekannten Bischof von Astigi. Ich habe dar- über, ob es nemlich im J. 306 schon Bischöfe von Astigi gab^ bis jeil keine bestimmte Meinung. Uebrigens liest hier statt Astigi Mendoia

Advigi; Loaysa^ der Herausgeber der spanischen ConciUen vor Aguirre, liest Aduingi. Deutlich steht aber bei Ant Gk)ncaleE Astigi; und es fällt mir auf, dass der neueste Herausgeber der Condlien Sp»> niens, Tejada y Ramiro*), dem doch die Ausgabe des Gonsales vor und zu Grunde lag, zwar Astigi liest, aber vermuthet, es werde das heutige Alhama, sieben Leguas von Granada, oder gar Ja^n geweaen seyn. Offenbar folgt er dem Ferd. Mendoza, der statt Astigi Aitiffi gelesen hat, welches allerdings in der Nähe oder an der Stelle des h&m tigen Alhama lag. Auch in Beziehung auf die Lage von Elvira fidgt Tejada unbedingt dem alten Ferd. Mendoza, uüd bagt, es sei aiebeÜ Miglien von Granada entfernt gewesen. Der Kardinal Agoirre rnein^ die Unterschrift des Priesters Termarius und des Lector Victor zu Alks 314 müsse statt: aus der Stadt der Bastigentier vielmehr heisMi

aus der Stadt der Astigentier. Aber es würde dann eher heisaens AsHffitnnoruin^ Sodann ist im J. 306 das Bisthum Basti verbürgt, das Bisthum Astigi aber ist unverbürgt. Der Name Barbatus der Bart* mann kommt öfter auf den ConciUen, besonders in Italien, vor.

6) Felicissimus von Ateva besser liest man a Teva. Ateva odtt besser Teva lag in dem Bisthume Malaga, östlich von Ossona, westlich von Antequera. Mendoza hält es mit Unrecht für Ategua. £a ist heute noch ein bedeutender Ort, und daher haben wohl die Grafen vonTeba ihres Namen. Das heutige Teva liegt zwölf Leguas von Malaga, achtzehn von Granada, und ist in der Diöcese Sevilla. Davon unterscheidet man Teba la vieja in der Provinz Malaga, Gerichtsbezirk von Campilloi. Nicht weit davon ist Ronda. Auch der Reisende Carter glaubt in dem heutigen Teba Spuren einer alten römischen Stadt gefunden wn haben *).

7) Leo von Acinippo. Ptolemäus (2, 4, 16) nennt sie unter dai Städten der Celtici, jezt Ruinen eines Theata:« und einer Wasserleitung auf hohem Berge, Ij- Leguas von Ronda entfernt Florez führt mehrere Inschriften an^). Es gehörte zum Gerichtsbezirke von Sevilla. Auf

*) CoUcdon de cemones U 2 (iSSO), p. 27.

«) Affuirre coneiL !•*• Ausg. 2, 19.

') Carter, S. 255. Auf der Spize eines hohen Berges, eine kleine Meile von Can-

nete, liegt Teba, die wegen der vielen Spuren, dass sie eine rdmisehe Stadt

gewesen, unsere Aufmerksamkeit verdient. «) Florez, MedaL 1, 152; 3, 6. Pluer's Reisen, S. 427. Carter's Reise, 8. 163

70. Florez, Eqt. $. 9, 17 -20.

Die Pfkrreien der vienindxwansig su Elvira versammelten Presbyter. 17

seineQ Münsen sind Aehren und Trauben dargestellt ^). Auf der Höhei wo Acinippo lag, sah Carter die Sierra Morena, Cadix und das Meer. £r sah (1772) Theile eines Theaters , die Mauern sechzig Fuss hoch, dreiundirwanzig Reihen von Sizen, wovon acht noch ganz erhalten waren ^). Die swei Meilen des Weges von Acinippo nach Ronda waren voll von Fundamenten und Merkmalen römischer Städte. Von dieser Stadt sind nngMKlig viele Münzen vorhanden^).

8) Liberalis von Eliocroca. Ueb|r die Lage dieser Stadt, deren Bisdiof als der Drittlezte unterschrieb, kann ein Zweifel nicht obwalten. Es ist Lorca heute noch eine bedeutende Stadt. Von hier kam das Bis- tfaum nach Cartagena, später nach Murcia, und dahin gehört Lorca heute noch. Aber es gilt hier, einen Irrthum zu berichtigen, der aeh gewöhnlich bei Nichtspaniem findet; es ist nemlich die Verwechs- bng von Uorcum am Tader Segura dem berühmten Orte der Niederlage der Scipionen, und unserm Eliocroca. Mit Um*echt ver- mnthet Mannert*), dass Huesca, die südlichste Stadt der Oretaner, das Oofcum des Plinius seyn könnte. Der Geo^ aph Forbiger meint, dass Eliocroca vielleicht das Uord des Plinius sei^). Der Spanier Morales behauptet sogar, man wisse nicht den (neuem) Namen von Eliocroca, sondern nur, dass es nicht weit von Cartagena entfernt gewesen sei. Das heutige Lorca ist aber ein vom heutigen Lorquf verschiedener Ort Beide bestehen mit ihren alten Namen noch heute fort. Die Villa Lorquf ist drei Lc^as von Murcia, vier von Mula, von Albacete achtzehn, von Valenda sechsunddreissig entfernt^). Es liegt an der Segura, d. h. an dem alten Tader. (Es hatte 1857 nur 1,094 Einwohner.) Ich selbst bin auf die Verschiedenheit von Lorca und Lorquf (Ilorcum und Elio- croca) durch den Fr. von Minutoli aufinerksam gemacht worden, der im ersten Bande seines Buches: „Altes und Neues über Spanien^ 1854 ein Kapitel hat: „Ein Besuch in Elche, dem spanischen Palmjra.' Er woUte von der Höhe des Thurmes die Felsen von Lorqui sehen ^). Lorca aber kann man von Elche aus in keiner Weise sehen, das viel

*j MoBdeu, 6, 308. Corles, 2, 97—100, and ihm folgend Madoz wollen Lacippo dem Acinippo substitairen. Aber Lacippo lag anerkannt südlich eine Tage- reise von Acinippo, Carter 1,128—30, nicht weit von Barbesola und der Seeküste.

*) Siehe Canon 2 von Elvira.

») Carter, 1, 170.

«) PIm. 3, 3, 4. Mannert, Geographie der Griechen und Römer, 2^ Aufl.. 1799. 1. Bd. S. 392.

*) Forbiger, Alte Geographie 3. Bd. Europa (1848), S. 65.

*> Midoz, .Lorqui.*' Auch in dem historischen Atlas von Spruner ist Ilorcum an die Stelle von Eliocroca gesezt, und dann beigefügt Eliocroca?

») Minutoli, 1,98 111.

OsBS, tpan. Kirche. IL 2

18 Ffinftes Bacb. Drittet Kapitel.

südlicher und durch Berge verdeckt ist Lorqui und Lorca liegen eilf bis zwölf Leguas von einander ^).

9) Januarius von Laurum. Es gab ein doppeltes Lauro j eines vom Flusse Sucro westlich , zwischen Valencia und llici, in weinbertihmter Gegend y nahe dem Meere. Manche glauben , es sei das heutige Liria ^j. Das zweite bätischc Lauro lag bei Munda^ wo Pompejus geschlagen wurde. Es heisst heute Lora, vielmehr Alora. Es hiess auch Uaoro oder Iluro , und daraus wird wohl Alora entstanden sejn ^}. Carter handelt ausführlich darüber. Nacli ihm liegt Alora auf dem Oipfel eines Berges; die Stadt ist alt^ und wurde von den Kömem Uuro genannt Von dieser Stadt war wohl der Priester Januarius nach Elvira gekommen.

10) Januarianus von Barbe. Barbe ist wed^r Barberiana noch Barbe* sula y welche beide Orte zwischen Malaga und Carteja lagen *). Barbe lag vielmehr an der Strasse zwischen SeviUa und Antequera. Nach Cortds und Madoz ist es beute la Pedrera. Aber ein anderes Barbe lag bei Tucci, und Florez meint, dass die Priest6r Januarian und Leo von Gemella ihren Bischof Camerinus zum Concil nach Elvira begleitet haben. Nach den mehrgenannten Schriftstellern des Bisthumes JaoD| Rus Puerta und Ximena, war Barbe ein mit Tucci verbundener Ort, und auf einem Alabaster&agment werde es als Municipium BarLiUmum bezeichnet Der westgothische König Sisebut schrieb an die Bischöfe, Richter und Priester der Territorien von 1) Barbi; 2) Aurgi; 3) Sturgi; 4) Illiturgi; 5) Biacia; 6) Tugia; 7j Tatugia (Accatucci); 8) Egabro; 9) Epagro. Da nun diese Orte alle nahe bei einander lagen, so schUesat man mit Recht, dass auch Barbe in jener Gegend lag^).

Das erste Barbe ist eben nur durch das Itinerar. AniUmini be* glaubigt ^) ; das leztere durch Inschriften und Zeugnisse aus dem siebenten Jahrhundert Es scheint der wichtigere Ort gewesen zu seyn, und lag näher bei Elvira, darum glaube ich (mit Florez), dass der Priester Ja- nuarius aus dieser Stadt stammte.

11) Victorin von Egabro war aus der schon erwähnten Bischöfe- Stadt, oder aus dem nahen Epagro.

12) Titus von Ajune; die meisten Schriftsteller wissen sich bei diesem Titus nicht zu helfen. Ich bin der Meinung, dass die heutige Villa Arjona dem Ajune entspreche. Der Uebergang von Ajune in Arjuna

*) Mariana f 2^ 23: Lorquinum quidam putantf alii Lorcam,

«) Appian. Bei. civ. /, 109. - Plutarch. Sertor. 18. - iVmpe;. 18. Fhru», 3, 22- 1.

4. 2y86, Lwiu», 91,20 addit. Freinsh. Orosnu, 5, 23. -- Ucker l, Alle

Geo^aphie, 1,404. Furbiger, 68. ») Morus, 4, 2. Aguirre, t 2, 74 (2. ed). Florez, 12, 303. Carler, 1, 203;

225—27. ^) Florez , 12, 306 - 8; cf. 9, 54 ~ 55. ») Florez, 7, 104. 12,383; 393. •) //. Ant, 412.

Die Pfarreien der vienindswADsig au Klvira versammelten Presbyter. 19

bietet wegen der Bachataben A und O und £ in A keinerlei Schwie- ligkeiten dar. Denn diese Uebergänge sind die Regel. Etwas anderes ist es mit der Einfügung des R. Denn hier findet vielmehr die imige- kekite B^el statt, nach welcher das R ausrälit. Es liegt demnach nahe, m sagwiy daas hier die Abschreiber durch Auslassung des R gefehlt lubeo. Denn der früheste von den neun Codices, aus denen Ant. Gon* lalei die spanischen Concilien edirte, stammte doch erst aus dem sehnten Jahrhundert. Gerade dieser, der Codex Set Aemiliani, enthält die Namen der Presbyter nicht, sondern zwei jüngere C. U und G (von Ufgel und Gerona), wovon jener nach Gonzalez aus dem Ende des nlmten ond Anfang des eilften, dieser aus der Mitte des eilften Jahr- IxmdertB stammt „Es sind hier einige Ortsnamen verdorben,^ sagt L Qonsalea, „aber wir halten es für besser, sie zu geben, wie sie sich Torfinden.^

Alba Urgao, das heutige Arjona, ist ein vielgenanntes Municipium, welehea zum Bisihume Tucci-Mmrtos gehörte, heutzutage natürlich zum fiiidiame Jal^'n. Von Jae'n ist es fünf, von Andujar zwei Loguas ent- üent In Inschriften heisst der Ort Munieipium Albense Urgavanense. Dta heatige Arjona kommt wohl von Urg(j)aona her. Im J. 1013 wird der Ort erwähnt Im J. 1244 wurde es von Ferdinand dem Heiligen in Basis genommen *)•

13) Eucharius von dem Municipium. Von welchem Municipium war der Piiester Eucharius gekommen? Nach Plinius gab es allein in der Provina BKtika 175 Städte, darunter neun Colonien und achtzehn Muni- cipien (wovon er selbst nur fünf namhaft macht). Aber seine Angaben äUmmen aus den amtlichen Aufnahmen unter Kaiser Augustus. Be- sonders unter Vespasian und seinen Söhnen mehrte sich die Zahl der Monidpien in Spanien ausserordentlich Ueberhaupt war die Menge der- !^ben in Spanien unglaublich. Plinius nennt die von uns so oft ge- nannte Stadt Evora ein Oppidum vom altem Bechte der Lateiner; aber nach Münzen war sie unter Augustus schon ein Municipium. Nach OuD gab ee in ganz Lusitanien nur ein Municipium, nemlich Lissabon; zur Zeit des Kaisers Trajan werden aber deren schon eilf gezählt in einem engen Baume ^). Der Spanier Cean Bermudez hat in seinem ^'erke über die römischen Alterthümer in Spanien eine Anzahl von Xiuücipien nachgewiesen ^) , deren Namen man umsonst bei Plinius oder anderswo sucht. Im Besondem für die Provinz Bätika hat er nach-

') Florez, 12, 379— 82. Madoz, 2, 565. Cortcs, 3, 496 97.

*l Zrimptf Studia romana, p. 314. At mumcqnorum ineredibiUs eit in Hitpanüs mtää-

tndo, wuMgnam tarnen partem hoc tempore (zur Zeit vom J. 70—97), reUqua demceps

oria täte ceneeo, ') Cm BermmdeZf Sumario de he caUiguidades romanae que hay en E^anna, en expe-

cioi Im periemeeimtee a lae heUae-ariee^ Madrid 1832,

20 Fflnftet Bach. Drittes Kapitel.

gewlesen das Mtaue^um Flavium AarigiUmum, d. h. Jaän, das Mw AxtaUanum, das Htm. Flav. Canamense^ Man. Flav. Munigueme, Flm Neseamenae, Htm. Flav. Smffiümse, Mun. Flav. SotonegiUmonan *). Yo diesen Städten kommen nur Canama und Singili bei Plinius Yor| ohi dass er dieselben als Municipien nennt , was sie ohne Zweifel erst unt< Vespasian, oder seinen beiden Söhnen wurden. Angesichts dessen i das Municipium des Priesters Eucharius schwer zu finden , da ganz Sp nien toU war von Municipien. Mendoza denkt an Calagurris aus keinei andern Grunde, als weil es auch ein Municipium war. Florez den] an Gades aus einem ähnlichen Grunde, wie er bei Carteja an Hesychii dachte. Es scheint ihm auflEEillend, dass Grades in Elvira nicht einmi durch einen Priester vertreten seyn sollte , da Carthagena doch auc einen Priester gesendet hatte. Gudes war eine berühmte Stadt und ei Municip, also war Eucharius aus Gades gekommen.

Will man sich für eine bestimmte Stadt entscheiden, so hat allei Elvira einen Sinn. Elvira war ein Munidp. Eucharius untersohric sich in ähnlicher Weise ^aus dem Munioip^, wie bei uns die Lenf sagen: ich bin ^aus der Stadt^, oder ich gehe ^in die Stadt^. konmit, dass die übrigen Bischöfe, wenigstens die näher wohnenda je einen oder zwei Presbyter bei sich hatten; z. B. die Bischöfe vo Urci, wohl auch Malaca und Eliocroca, Sevilla, bestimmter die S schöfe von Egabra, Cordova, Tucci und Castulo. Warum sollte d< Bischof von Elvira nicht auch einen Presbyter bei sich gehabt haben?

14) Silvanus von Segalvinia. Ein Ort dieses Namois kommt : Spanien nicht vor; wohl aber bei Ptolemäus ein Ort Seiambina od Salambina. Mendoza und alle Folgenden, unter andern Tzschuck seinem grossen Oommentare zu dem kleinen Pomponius Mela, sind dies Ansicht, und ich habe keinen Gruhd, anderar Ansicht zu seyn. - Florez, Cortös und Madoz halten den Ort für das heutige Salabrem oder Salobrenna, bei Motril, zwischen Almeria und Malaga, woman der Ort zum Bisthum Malaga oder Elvira gehörte^).

15) Victor von Ulia. Ulia ist eine bekannte Stadt zwischen Corde und Egabra, welche zu lezterm Bisthume gehörte, heute Montemayor

16) Januarius von Urci begleitete mit dem Priester Emeritus ▼< Baria seinen Bischof Cantonius nach Elvira ^).

17) Leo von GemeUa (Tucd) kam mit seinem Bischöfe Camerinus.

18) Turrinus von Castulo kam mit seinem Bischöfe Secundinns.

19) Luxurius von Drona. Spanier und Nichtspanier gestehen, da

>) Cean, p. 293, 'Cwn, p. 273. Moiäm, 6, 484. Muraiori, p. 1108, 1. Zmi

p, 315 - i7. *) TzBchueknu -— Comm, ad Melam Leipzig 1807 sq. 7 voL Ein Auszog d

von erschien von Ang. Weichert Leipz. 1816 1. Bd. Florez, 12, 102i ») Florez, 12,5 10. Cortet y Lopez, 3,492—93. Madoz, 15,2ia

Die Pfarreieii der rierandswansig au Klvira versammelten Presbyter. 21

ne von einem Orte Drona nichts wissen. Hardüin, der Herausgeber des PHnias , hat auf das bei Plinius vorkommende Brana hingewiesen.

20) Emeritus von Baria war aus Vera im Bisthum Urci gd^ommen.

21 ) Eumantius von Solia Solia lag zwischen dem Flusse Menoba, kate Guadiamar und San Lucar la Mayor; es ist anerkannt der leztere Ort, drei Lieguas von Sevilla entfernt, und gehörte zu diesem Bisthume.

22) Clementianus von Ossigi. Ossigi mit dem Beinamen: Laconicum lag zwischen Castulo und Illiturgi an der Südseite des Bätis ^), und bei üe&er Stadt trat der Bätis in die Provinz Bätika ein. Heute liegt an ikmet Stelle Mengibar (nach andern Maquiz). Ossigi lag östlich von DUtoigi, und gehörte zum Gerichtsbezirke von Corduba. Seiner Lage aaek gehörte es zu dem Bisthume Tucci ^).

03) Eutyches von Carthagena, und

24) Julianus von Corduba waren aus allbekannten Städten ge- kommen. Jener hatte den Bischof Succesus von Eliocroca, dieser den fiadiof Hosius begleitet. Er steht an lezter Stelle vielleicht , well er das PlrotokoU der Verhandlungen führte, und demnach auch als der lote anteneichnete.

OmeSüan EUberitanum decem Concil von Elvira, von nenn-

et nooem episeoporum , Constantini zehn Bischöfen j zu den Zeiten des tem^oribmi ediium eodem tempore, Constantin gehalten zu derselben (pta ä Nieoena synodus habita est Zeit, wo auch die Synode von

Nicäa stattfand. Cum ecneedissent mneti et reli- Als die heiligen und frommen

gkm ^pueofn in ecclesia Eliberitana^ Bischöfe in der Kirche von Elvira ftoe ett Felix , episeapus Accütmus^ sassen , nemlich Felix, Bischof von Omii^ episccpiu Cordvbentis, etc., item Acci , Osius , Bischof von Corduba prei6y<m eU,, die iduum Mßjarum u. s. w., ebenso die Priester u. s. w., apud Elibenm residerUibus cunetia, als am 15. Mai alle in Elvira ver- mUmtUnii diaeanibus et omni plebe^ sammelt waren, während die Dia- qnseopt univerri dixerunt: konen und das ganze Volk standen,

sprachen alle Bischöfe: Das Stehen der Diakonen und des Volkes in Gegenwart der Bi- lehSfe und Priester entspricht einer allgemeinen kirchlichen Sitte. Die Dakon^i wuen zimächst als Begleiter ihrer Bischöfe gekommen; und jene fernem Bischöfe, welche ohne einen Priester gekommen, waren oder nicht ohne mindestens einen Diakon zu der Synode gekommen«

*) Hn. 3, 1. Baeticae primum ah Oui^tania inßuus. ')Plorez, 5,24; 12,367-68.

22 Fflnftes Buch. Die Synode yon ElTira.

Es konnten aber auch Diakonen in B^Ieitnng ihrer Preftbjrter gekommen seyn, wie dieses auf der Synode zu Arles 314 der Fall war. si

Der 15. Mai wird als Tag der Versammlung genannt An diesem Tage waren die Bischöfe jedenfalls versammelt; ob dieses aber der Tag des Anfanges, oder des Schlusses der Synode war, dieses tritt keines- wegs hervor. Es ist nicht ungereimt, zu sagen, dass an diesem Tage die Synode geschlossen , dass die gefassten Beschlüsse in feierlicher Weise - in Oegenwart des ganzen Volkes «— bekannt gemacht wurden, loh spreche es nur als eine Hypothese aus, dass das Concil etwa am 1. Mai, an welchem Tage die älteste Kirche Spaniens das Fest der Ankunft der sieben ApostelschüLer feierte, eröffnet, und dass sie am 15. Mai, an dem Tage, an welchem später und heute dieses Fest begangen wird, geschlossen, dass an diesem Tage die gefassten Beschlüsse verkündigt wurden *).

Es heisst: Alle Bischöfe sprachen. Sie sprachen die Beschlüsse aus, über die sie bis jezt berathen, und die gewiss nicht an einem Tage spruchreif geworden waren. Sie sprachen: Sie haben gemeinsam be- schlossen (placmt inttr eos). Also wurden an diesem Tage nicht so fiut die Beschlüsse gefasst, als vielmehr die schon vorher gefassten verkündigt Doch darf man sich nicht denken , dass alle gemeinsam die Beschlüsse ausgesprochen, sondern, während Einer redete, die andern am Schlüsse jedes Canons, wie auch zu Sardika 343, wie im Chore antworteten: placet oder placuü. In der spätem westgothischen Zeit galt als Termin für die Eröflnung der Frühjahrssynoden der 17 18 Juni. Man ist aber '. nicht berechtigt, daraus für die Zeit der Abhaltung der ersten Synode in Spanien eine Folgerung zu machen. Es folgen nun die ein- zelnen — 81 Canones mit nebenstehender deutscher Uebersezung, und der Erklärung derselben. Die Uebersezung soll treu, und möglich wortgetreu seyn, auf die Gefahr hin, dass sie vielfach undeutlich und undeutsch werde.

Canon 1.

Von denjenigen, welche nach der De kis qui post baptismum

Taufe den Gözen geopfert haben. idolis immolavertmt

Es ist beschlossen, dass, wer immer Placuit inter eos: Qui poH

nach Empfang der heiligen Taufe, in er- fldem bapiismi aättiUiris adutia

wachsenem Alter, zu dem Grözentempel, aetaU ad templum idofiidoUh

um zu opfern, hinzutritt, und das thut, was turf4$ aeeesserU, et fecerii, quoi

ein Kapitalverbrechen ist, weil es die est crimen eapüäUj quia etl

') Cf. eputtola S. Cypriani ad ComeUum Papam de 5 presbyterU et FortunaUi pseudo- epigcopo eap. 10 helttt es ebenso : Qm (Privatas) cum e^ntd not m eoneüioj quod habutmua Idibus Majit, quae proximae ßtenmt etc

CaooB 1. 23

iSctae ICnetluit laty dau er «neh am nmmit ieeUtU, placuU nee in Ende nicht die Communion emp£Emgen ftnem cum commtmumem oe- MÜe. dpere.

Von den neun Handschriften des Gonzalez lesen vier, der Codex ißmüianengU, Toletanus 1 und 2, und der Codex Bibliotheeae regitu latt crimen eapitale crimen principale. Mit Recht hat Fr. Oonzalez lie erstere Lesart vorgezogen. Denn einmal ist das Wort an sich, d. h. n früherer Zeit, seltener. Zweitens kommt dasselbe in demselben, oder n ähnlichem Sinne, gerade im vierten Jahrhundert gewöhnlich vor. Zweimal kommt bei Ammianus Marcellinus vor: eapitale aitppUeium Todesstrafe: 24, 3 (ef. 22, 11 capitali addixit suppUeio; suppUcio capi* tafi midetatuM eti), während man früher sich begnügte, zu sagen: aitp^ pticnim. In ähnlicher Webe steht L 26, 3 capitali animadvenione iamnavit. Demnach hiess in der Gesezgebung des vierten Jahrhunderts npOalü senientia einfach die Todesstrafe ^j. Drittens findet man gerade tof dieser Synode, und überhaupt in der spanischen Kirchengeschichte, lie Vergleichung und Nebcneinanderstellung weltlicher und geistlicher Terbrechen, und darum auch hier vor allem der Versuch , beide gleich- nissig zu bestrafen. Von spanischen Bischöfen , Idatius und Ithacius mrde der erste unglückliche Versuch gemacht, eine Häresie (der 'risdllianistenj durch das Schwert der weltlichen Obrigkeit zu strafen, md zu unterdrücken.

Das Opfern im hcidnbchen Tempel wird von den Vätern von Elvira *in Kapitalverbrechen , d. h. ein des Todes würdiges , mit dem Tode n bestrafendes Verbrechen genannt. Wie der Mord ein crimen eapitale !t, so ist das Opfern vor den Gözenbildern ein crimen eapitale. Der ho vom Christenthume Abfallende, welcher dieses Verbrechen begangen, at das Leben des Greistes verloren. Er wird ausgestossen und aus- geschlossen , so lange er lebt , aus der Gemeinschaft der Gläubigen, und uch vor seinem Tode wird er nicht begnadigt, er wird nicht mehr in lie Gemeinschaft der Gläubigen aufgenonmien.

öie Bedeutung der Commimio, und der Ausschliessung von

der Communio.

Dass ^Communio^ sowohl Kirchengemeinschaft, als die heilige Eucharistie bedeute, ist eine allen bekannte und nicht angestrittene Siehe ^). Gerade weil das Wort in diesem doppelten Sinne überall und

') LactaDtias, der um die Zeit der Synode von Elvira lebte, sa^t: insäL diu. 6, 20

neque aeauare quemquam crimine capitali (licet), *) Drey, neue Unlcrsocbungen über die Const. und Canones der Apostel, 1832,

S.255.

24 Ffinftes Bacb. Die Synode von ElTira.

immer vorkommt y darf man die EirohengemeinBchaft von der nicht trennen. Die Aafimhme oder die Wiederaufiialmie in die Com^ fntmto pacia, in die Gemeinschaft der Gläubigen wurde vollzogen und besiegelt durch die heilige Communion, durch die Communio Dommka. Auch unsere Synode gebraucht das Wort bald von der Kirchengemein- schaft, bald von dem heiligen Abendmahl. Im leztem Sinne steht es in Canon 1 cammunionem aedpere genau wie wir sagen: er soll die Communion nicht empfangen. Ebenso in den Can. 2 nee in finem aedpere eommunumem , und Can. 3 ne illtmsBe de dominiea commur nione videantur Can. 5 ad eommunionem plactdt admüti sie soll zu der Communion zugelassen werden und accipiat eavnmtaüonem* Ebenso Can. 6 nee irnpertiendam Uli esse eommunionem; Can. 7, 8, 9, 10, 12, 13, 14 admitti ad eommunionem 9 17, 18, 22; post deeem annos praestari communio debet, Ein starker Beweis, dass Communio nicht bloss Kirchengemeinschaft, sondern vorzugsweise Abendmal be- deutet, ist besonders der 22. Canon. Noch mehr der Canon 28 der Bischof soll von dem, welcher nicht communicirt, kein Geschenk an- nehmen. — Ebenso Can. 31, 32, 40, 46, 47 das erste Mal, wo das Wort Communio vorkommt, theilweise Can. 53, Can. 55, theilweise Can. 61, ganz Can. 63, 64, 65 und 66, theilweise 67 und 69, ganz 70, 71, theilweise 72, ganz 73, 75, theilweise 76.

Dabei ist wohl nicht zu leugnen , dass die beiden Bedeutungeii des Wortes Communio, Gemeinschaft und Eucharistie, nicht selten so in einander überfiicssen , dass schwer zu sagen ist, welche der beiden Be- deutungen überwiege, oder in dem gemeinschaftlichen Worte Communio nachdrücklicher oder vorwiegend enthalten sei.

In dem Sinne von Kirchengemeinschaft, Aufnahme, Wiederauf- nahme , und Ausschliessung von der Gemeinschaft der Kirche dürfte das Wort Communio zu nehmen seyn in dem Canon 47 placuil uUerius non ludere cum de communione p<usis es ist beschlossen worden , dass ein solcher nicht weiter mit der Gemeinschaft des Friedens Spott treibe. Damit vergleiche man Can. 3 ne illusisse de dominiea communione videantur damit sie nicht mit der Communion des Herrn ihren Spott zu treiben scheinen.

Hieher gehört Canon 50 a communione abstineri, und dem ent- sprechend Can. 16 und 21, wo es heisst abstmeri per quinquennium, sie sollen fünf Jahre ausgeschlossen , Can. 21 pauco tempore absti' neaiur er soll kurze Zeit ausgeschlossen werden Can. 53 ab eo episcopo quis reeipiat commumonem, a quo abstentus fuerit; cf. Can. 74. Jeder soll von demjenigen Bischöfe die Gemeinschaft (der Kirche) wie- der empfangen, von welchem er wegen eines Verbrechens ausgeschlossen

*) Cf. Can. 47, SO, 53, 56, 57, 58, 59, 62, 69, 72, 74, 76, 78, 79.

Caoon 1, 25

irordm ist. Noch deutlicher sind in demselben Canon die Worte: eom- mmmme prwatm, der Oemeinschaft beraubt Cf. Can. 57. Canon 72 bedeutet eemmunUmi reeondUari nach gewöhnlicher Auffassung der Effchengemeinschaft wieder gegeben werden; ebenso Can. 79.

Die Zusammensezungen, in welchen das Wort Communio in unserer Synode Torkommty lassen dasselbe gleichfalls bald auf die Eucharistie, bald auf die Kirchengemeinschaft, bald auf beide zugleich beziehen« Zweimal konmit das Wort communio dominka vor: Communion des Herm , das erstemal im Canon 3 ne illunsie de Dominiea eommuniane videaniur, das zweitemal im Canon 78 daminicae toeiari eommunimü der Gemeinschaft des Herm wiedergegeben werden ; es kann aber indi Abendmahl bedeuten.

Im Canon 76 wird die Commttnio Ictica dem Diakonen nach fünf- jähriger Busse zugesichert , welcher wegen eines entdeckten Verbrechens seines Amtes entsezt worden. Diese Communio Icnca ist die Kirchen- gcmeinscbaft mit der heiligen Communion, wie sie die Laien haben und gemessen.

Im Canon 47 findet sich das Wort plaeuit uUerita non ludere tum de commimione paeis und hier bedeutet es zunächst Gemeinschaft des Friedens oder der Kirche, und dann erst die heiligt Communion. In demselben Sinne kommt communio neben pax im Canon 61 vor, aber getrennt von einander: die Sünderin soll fünf Jahre von der Com- munion ausgeschlossen werden , wenn nicht eine Krankheit zwingt, ihr -den Frieden* früher zu geben. Ebenso bedeutet in Canon 61 „P(ue^^ die Kirchengemeinschaft.

Wenn communio die Kirchengemeinschaft bedeutet, so bedeutet es nicht gleichzeitig den Eintritt in die christliche Kirche , d. h. von denen, welche getauft, oder welche Katechumcnen werden, hcisst es nicht, ds5s sie zu der ^Communio* der Kirche gelangen. Ein neuer Be- weis, dass es die mit der heiligen Communion verbundene „Com- munio* ist Zur Bezeichnung des Antrittes des Katechumenates, der Taufe, oder sonstigen Eintrittes in die Kirchengemeinschaft, bei welchem die heilige Eucharistie nicht gereicht wird, finden sich folgende Aus- drücke: 1) ad bapUsmum admiiti Can. 4 zu der Taufe zugelassen werden; arf fontem lavacri admitti Can. 10; dandum baptismum pUecuU, non denegari Can. 11. Nach Can. 22 sollen Kinder der Häretiker incuncUmter recipi ddtent, Nach Can. 37 werden die Besessenen am Ende des Lebens „getauft'', der Getaufte wird durch Auflegung der Hände „vollendet*'. Kranken Heiden werden auf ihren Wunsch die Hände aufgelegt, und sie werden so „Christen* Can. 39. Vergleiche femer Can. 42, 46, 62, 68, 73. Nach Can. 44 soll eine „mereirix'^, wenn sie zum Glauben konunt, unverzüglich „auf- genonunen^y d. h. als Katochumene angenonunen werden. Nach Can. 68

26 Fllnftei Bach. Die Synode von Elvira.

soll eine Katechumene am Ende des Lebens ^getauft^ werden , wel( Ehebruch begangen, ^^et praefoeaverit^.

Demnach sagt die Synode nur von denjenigen, welche schon v< kommcne Christen oder Christgläubige gewesen, dass sie zu der Co munion zugelassen, oder von ihr ausgeschlossen werden. Von Heid welche glauben wollen, sagt sie, dass sie als Katechumenen zugelass oder daRs ihnen die Hände aufgelegt werden sollen. Von Katechumei sagt sie, dass sie zu der Taufe zugelassen, oder dass sie getaufl werc sollen. Von Häretikern sagt sie, dass sie zu der Busse zugelass von deren Kindern sagt sie, dass sie unverzüglich, d. h, ohne Bu aufgenommen werden sollen. Da dieselben die Taufe schon erhall hatten, da die spanische Kirche, ohne Zweifel der römischen Kir< folgend, die Taufe der Häretiker für giltig erachtete, so bestand Aufnahme derselben in der Firmung, oder ,, Vollendung^, und wenn noch nicht getauft waren, in der einfachen Aufnahme zur Vorbercitu auf die Taufe ohne eine Busse.

Das Wort Comraunio wird demnach nicht von Heiden, Juden, waclisencu Häretikern oder Katechumenen gebraucht; diese alle mussi durch das Katcchumenat und durch die Taufe, die Häretiker theilwe durch Busse Christen, dann Gläubige werden; es bezieht sich nur < die, welche schon Katholiken waren, und durch ihre Schuld für ei Zeit lang oder für immer der Communio, der Kirchengemeinschaft wohl, als der Eucharistie, verlustig geworden.

Sehen wir uns nun (für wenige Beispiele) nach spätem , besondc spanischen Synoden um, und fragen wir nach der Bedeutung des Wor Communio bei denselben. Der Canon 13 der Synode 1 von Toledo v< J. 4U0 sagt: Diejenigen, welche in die Kirche kommen, und die d über betroffen werden, dass sie niemals communicircn, sollen ermal werden , dass , wenn sie nicht communioiren , sie in den Stand der Bu sich begeben sollen. Wenn sie communicircn (d. h. in der Kirch« gemeinschaft stehen), so sollen sie sich nicht immer (der heiligen Eucl ristie) enthalten , wenn sie dieses nicht thun, so sollen sie ausgeschlosc werden (d. h. von der Eucharistie und Gemeinschaft ausgeschlosf werden) *). Der folgende Canon 14 bestimmt: Wer die in der Kir< von dem Priester empfangene Eucharistie nicht nimmt, der soll exco municirt werden. In ähnlicher Weise hatte die 380 zu Saragossa geg die Priscillianisten gehaltene Synode verordnet (Can. 3) , dass , v die in der Kirche empfangene Eucharistie nicht in der Kirche nehc

') Cttn, 13, De his, qui in eccUaiam intrant et non communieemi , ut excommunicen "Wer nie in der Kirche commanicirt, »oll ausgeschlossen werden. Can. Wer die EacharisUe, die er vom Priester empfangen hat, nicht nimmt, soll Verstössen werden. Hefele, Oonc <s^. 2, 67*

Canon 1. 27

HD Anathem für immer verfallen sei. - Daraus erhellt, dass auch der •0. 14 von Toledo 1 gegen die Priscillianisten gerichtet ist.

Die Synode 2 von Bracara 572 unterscheidet in ihrem Can. 81 ruchen Communio und Sacramcntum einerseits, anderseits versteht sie \di wieder unter Communio die heilige Eucharistie. Der folgende Hioii82 verordnet, dass, wer bei seinem Austritte aus dem Leben das ite und nothwendige Viaticum der Communion verlange, dem solle I nicht verweigert werden ' ). Dieses Viaticum wird in demselben Canon IS Sacrament genannt Die vierte Synode von Toledo 633 ver- pdnet im Cän. 18, dass die Priester und Leviten vor dem Altare „com- Mmiciren^y der Clerus in dem Chore, das Volk ausserhalb des Chores.

Ein Concilium von Mileve verordnet in Can. 18, dass, wer in der igenen Provinz nicht communicirc, in andern Provinzen oder in Ge- enden jenseits des Meeres sicli die Communion erschleiche, dadurch en Verlust seiner Communion oder seines Clericats verschulde. Die jnode von Agde 506 verordnet in Can. 18: Laien, welche nicht a Weihnachten , Ostern und Pfingsten communiciren , sollen nicht für Katholiken betrachtet werden.

Aus dem AngefQlirtei> ergiebt sich zur Genüge, dass Communio od Kirchengemeinschaft zusammenfallen, dass wer von der erstem, och von der leztem ausgeschlossen, dass, wer zu der Kircben^emein- jiaft zugelassen, auch zu der Communion, zu der Eucharistie oder cm Sacramente des Altares zugelassen ist.

Indem nun unsere Synode auf eine Anzahl schwerer Vergehen und »^ffbrechen die Entziehung oder die Vorenthaltung der Communion auch m Ende des Lebens legt, schliesst sie die betreffenden Sünder ebenso QO der Kirchengemeinschaft, wie von dem heiligen Abendmahle, oder Empfange der W^egzehrung der Sterbenden aus.

') Vergl. Bracara IL von 572 Can. 29 nunquam communicetf morienti tantum a 9aeramentiKm suboeniaL Can. 30 m ultimo vitae dtficUn» accipiat commu- micnem. Can. 77 in morte recipere communionem, Can. 78 commtmioneM im exitu vitae suae redpiat Can. 79 a communione abstineantur usque ad wor- in morte autem eis communio pro misericordia detur. C'an. 81 p'atiam autcipiat und 5 annit orationibus tantum communicans postea recipiat rramentum und sacramentum in exitu consequatur. Besonders deutlich Can. 82 11 quiM de corpore exiens novisnmum et necessarium communionis viaticum expetit, non ei denegetwr. Quod si in dewperatione positus (wenn man an seiner Genesang Zweifel l) pott perceptam communionem iterum sanus /uerit /o/CtuSf tantum orationia par^ tktp* sit, nam non accipiet sacramentum, donec conetitutum poenitentioA impUat tmnpu», Cf. 4 Tolet vom J. 633, Can. 18 quod post benedictionem populo datam eommu- miatre debeant seuxrdotes. Corporis et sanguinis Domini sacramentum sumatur, eo orSne, ut sacerdos et lemta ante altare communicent, in choro clerus , extra chorum populus.

28 Fflnftes Buch. Die Synode von EMra.

Die Ausschliessung selbst.

Das erscheint uns hart, allzu hart Es war auch zu hart Die heroische Strenge der Synode von Elvira ist eine Erscheinung, die ebenso hohe Achtung für die erste Kirche und für die Bischöfe Spa- niens fordert, als sie uns die Ueberzeugung aufdringt, dass diese Strenge das Maass überschritten habe. Es giebt keine Synode innerhalb der Kirche, welche solche Beschlüsse gefasst hätte'). Die der 2ieit nadi nächste Synode in Spanien, welche uns bekannt ist, ist die votn J. 380, durch eine Zeit von 74 Jahren von dieser ersten getrennt. Sie begnügt sich in Betreff der schwersten Vergehen zu sagen oder zu beschliessen: er sei im Banne für immer (anathema sU in perpetüum). Diess ist ein mit Absicht gewählter mehrdeutiger Ausdruck , bei dem man sich denken kann: im Falle er sich nicht bessert, und Proben seiner Bekehrung ab- legt Die erste Synode von Toledo im J. 400 kennt schon keine Ver- gehen mehr, welche auch auf dem Todbette von der heiligen Commv- nion ausschliessen. Der Canon 2 von Toledo nennt denjenigen einen Pönitenten, welcher in Folge eines Mordes, oder wegen anderer sehr schwerer öffentlicher Verbrechen öffentliche Kirchenbusse gethan, ein solcher solle nicht unter den Clerus aufgenommen werden. Also war die Busszeit für die schwersten Verbrechen, wie für Mord, nicht (ein- mal mehr lebenslänglich; oder, wenn sie auch an sich lebenslänglich war, so konnte sie doch nach dem Gutbefinden der. Bischöfe überhaupt abgekürzt oder nachgelassen werden.

Es ist keine Thatsache bekannt, dass die in den Canones von Elvira verhängte Kirchenstrafe der Ausschliessung von der lezten Communion auch vollzogen worden sei. Vielleicht trat sie gar nie in das Leben. Denn etwas Anderes ist es, in einer Synode eine solche Verordnung aussprechen , etwas Anderes , einem Todkranken , welcher gebeichtet hat und losgesprochen worden , und welcher um die lezte Wegzehrung bittet, dieselbe verweigern. Darüber schweigt die Geschichte, was in solchem Falle der einzelne Bischof, was der grosse Hosius that Wenn er den Bitten der Sterbenden nachgab , so machte ihm vielleicht sein Ge- wissen geringere Vorwürfe, denn er hatte sich inzwischen überzeugen können, dass die Geseze (vielleicht nicht einmal die Praxis) der E^Irche Spaniens in einem unversöhnlichen Gegensaze stehen mit der Uebung aller andern Sarchen, besonders der römischen Earche, und dass Nach- geben in diesem Falle kein Unrecht sei.

Indem die Bischöfe Spaniens so strenge Beschlüsse fassten, konnte es ihnen schon im J. 306 nicht verborgen seyn, dass sie damit sich

I) Siehe indes? CanQn 2 von Sardika.

Cadod 1. 29

Licht mit der bisherigen Praxis und Gesezgebiing der übrigen Earche m Einklänge befinden. E^ wäre eine sehr gewagte Behauptung , dass bete n^insehn Bischöfe die Debung der übrigen Kirchen nicht gekannt litten.

Unter einundachtzig Canones befinden sich nicht weniger als neun- ehn, durch weldie den Sündern auch am Ende des Lebens die Com- nmion verweigert wird. Natalis Alexander sagt zur Vertheidigung leBer Strenge , dass die Bischöfe diese Beschlüsse nicht „necessüaU prae- tpa, ud rigore diadpUnae'^ verfasst haben, dass sie also nicht in die Irrlehre er Novatianer verfSEtUen seien. Zu ihrer Entschuldigung wird auch sonst engt, dass sie nicht, wie die Novatianer, die Vollmacht der Kirche eleagnet haben, die Gefallenen wieder aufzunehmen, dass aber in Ipanien besondere Verhältnisse bestanden haben mögen, welche eine esondere Strenge erfordert hätten. Solche Verhältnisse walteten aller- ings ob; aber sie waren innere, nicht äussere; diese Strenge hatte Iren Grand in dem energischen , darum durchfahrenden und rückaichts- Men Charakter der Spanier. Indem die Bischöfe solche Beschlüsse iseten, wussten sie, dass sie damit der Anschauung und dem Wunsche er Gläabigen entgegenkämen. Durch eine grössere Milde hätten sie bor AergemiBS gegeben, als durch diese Strenge.

Trosdem hatten sie keinen Grund und kein Recht dazu. Diese Ver- »reehen, für welche es nach, ihren Beschlüssen wohl eine Kirchenbusse, iber keine Wiederaufnahme und keine Besiegelung derselben durch die leilige Communion gab, kamen überall vor, wenigstens der Abfall von lern Glauben zu der Zeit der Verfolgung, aber nirgends wur4e am Ende les Lebens die Communion verweigert In Spanien waren die äussern Terhältnisse, wie in der übrigen Christenheit. Darum hatten auch die fisdiöfe von Elvira kein Recht, ihre eigenen Wege zu gehen. Indirect idelt diese Beschlüsse auch der Papst Innozenz I. in seinem Schreiben A den Bischof Exuperius von Toulouse: „Als unser Herr,^ sagt er, ,der Kirche den Frieden gab, und schon der Schrecken gewichen war, 0 beschloss man, den Sterbenden den Frieden zu geben, und, wegen ler göttlichen Barmherzigkeit, den (in die Ewigkeit) Scheidenden die Wegzehrung zu reichen, damit wir nicht die Härte und Unerbittlich- ceit des Kezers Novatian nachzuahmen scheinen. Es wird also zugleich der Bosse (Absolution) die lezte Communion gereicht, damit solche fensehen wenigstens an ihrem Ende, mit der Gnade unsers Erlösers, ror dem ewigen Verderben bewahrt werden *).^

T^^wi^tAii die Bisdiöfe von Elvira auch nicht die einzelnen Kirchen- «Mhlüsse über die Busse der schweren Sünder, so dürfen wir nicht

■) /anoe. I. ^.6 ad Extfirwm Toht, nr. 2.

30 Fünftes Buch. Die Syoode von Klvira.

übersehen, dass Cyprian, der überall und besonders in Spanien so hoch- geaclitete Kirchenlehrer, es ihnen in klaren Worten geschrieben, was Oesez und Uebung der ganzen Kirche in Betreff der Geüedlenen sei. „Der Papst Cornelius hat mit Uns," schreibt er, „und überhaupt mit allen in der Welt eingesezten Bischöfen beschlossen , dass Männer dieser Art (in der Verfolgung abgefallene Bischöfe) zwar zur Busse zugelassen, dass sie aber von der Weihe des Clcms und der Ehre des Priester- thumes ferne gehalten werden sollen. * Wenn selbst gefallene Bischöfe zu der Busse zugelassen werden sollten (und nach der Busse zu der Laiencommunion) , um wie viel mehr gefallene Laien?

In der That kamen diese strengen Beschlüsse weder in Spanien noch ausserhalb desselben zur Ausführung. Sie blieben ein todter Buch- stabe. In der Wirklichkeit sind sie unausführbar. Nach den obigen Worten des Papstes Innozenz kann es scheinen, als wollten die spani- schen Bischöfe diejenigen vom ewigen Leben ausschliessen , welchen sie die lezte heilige Communion entzogen, oder wenigstens, was annähernd auf dasselbe liinauskommt, dass die also Gestraften an ihrem Heile ver- zweifelten. Denn , wer an die Verzeihung nicht glaubt , dem wird auch nicht verziehen. Aber es wird sich um die Frage handeln, wie die spanischen Bischöfe ihrerseits die Sache betrachtet haben, und die analoge Behandlung der zur Todesstrafe Verurtheilten in dem christ- lichen Europa, und in Spanien im Besondern scheint mir geeignet zu seyn, das auf der Frage liegende Dunkel am besten zu erhellen.

Die heilige Communion wurde früher besondews in Spanien und Frankreich den zum Tode Verurtheilten verweigert.

Es dürfte schwer nachzuweisen seyn, zu welcher Zeit im Abend- lande die Gewohnheit aufkam, den zum Tode verurtheilten Verbreohem die lezte Wegzehrung der Sterbenden zu entziehen. Diess aber ist ge- wiss, dass man in Spanien und Frankreich am längsten und am hart- näckigsten an dieser Sitte festhielt, und dass Staat und Kirche in Spanien in dieser Angelegenheit besonders der römischen Kirche gegen- über dieselbe (exceptionell strenge) Haltung und Stellung einnahm, wie die Synode von Elvira mit ihren Beschlüssen.

Diese Sitte kam in Deutschland am Ende des Mittelalters allmälig ab, und scheint überhaupt hier nur wenige Jahrhunderte bestanden zu haben. Denn in dem Concile zu Mainz vom J. 847 ist d^ Canon 27 folgenden Inhaltes : Von einigen Brüdern (d. h. Bischöfen) ist die Frage vorgelegt worden, über jene, welche, nachdem sie gebeichtet haben, ihrer Lasterthaten wegen am Galgen starben , ob man nämlich ihre Leich- name zur Kirche tragen, für sie Opfer darbringen, und die heilige Messe halten dürfe, oder nicht? Wir antworten: Wenn allen, die über ihre

CftBOD 1. 31

Bteden wahrhafte Busse thiin, am £nde die beilige Communion gereicht werden muss, warum denn nicht jenen^ welche wegen ihrer Sünden die Todesstrafe erleiden? Bei denen, welche dem Tode Btlie sind , ist die Bekehrung zu Gott mehr nach der Zerknirschung des flersenfly als nach der Länge der Zeit zu beurtheilen. Beispiele sind der MOrder am Kreuze; dann Nahum 1 ; Ezechiel 33 ').

Die Synode von Worms vom J. 868 hat fast wörtlich in ihrem 80ten und lösten Canon denselben Beschluss aufgenomnien : Wenn ein Verbrecher, welcher hingerichtet wurde , aufrichtige Beicht ablegte und wQrdig biiaste, so darf sein Leichnam in die Kirche gebracht und für ihn Hesse gefeiert werden. Denn derjenige raube dem Menschen im Heil, der ihm die Busse zur Zeit des Todes verweigere^).

Troz dieser Erlasse und Verordnungen verbreitete sich doch im Mittelalter die Sitte immer weiter, den Verurtheilten die lezte Weg- lehrung zu verweigern. Im J. 1392 erliess der Erzbischof ' Johann de Genstein von Prag eine sehr strenge Verordnung an alle seiner Le- gation Unterworfenen, worin er befiehlt, den zum Tode Verurtheilten die Sacramente der Busse und der Wegzehrung nicht zu verweigern. Er weist auf die alten cänonischen Sazungen hin, gegen welche in einigen Orten seines Sprengeis der verdammliche Missbrauch der Ver- weigerang sich eingeschlichen habe, und zwar durch weltliche Obrig- koten. Diess verbietet er unter Androhung kirchlicher Censuren*).

Die alten canonischen Bestimmungen sind wohl die oben angeführten deutschen Concilien, vielleicht auch eine Verordnung der allgemeinen Sy- node von Vienne (1311—12), worin allen Justitiarien und weltlichen Herrn befohlen wird, solches Unrecht nicht zu begehen oder zuzulassen, und den Verurtheilten das heilige Sacrament der Busse nicht zu verweigern *).

Aber es dauerte Jahrhunderte lang, bis sich allmälig eine mildere Praxis Bahn brach. Im J. 1435 wurde das barbarische Gescz in der Stadt Constanz abgeschaffit '). Im J. 1446 erliess der Bischof Gott-

*) SmJHttm ergo kommt adimity quisquis mortis tempore poonitentiam denegatf ei desperat dt eiemenäa Dei,

hW^Mn^ Concil. GmcU., Bd. 4 (1860), S. 121; 357. - Uint«Miin, üeschiclile dtr deulJichcn Concili«'n, Mainz 1852, Bd. 2, 501; 3, 176. Harzhem, Cou- dHa Germaniae, 2, 159; 320,

'i Binlerim, Concilien, 6,211. Harzheim, 4, 640— 41.

*t CUssentutiirum, Lib. V. TituL IX. C /. Cum secundum statuta canonica ultimo de- pmiamdsM supplicio, negari (si petant) non debeat poenitentiae sacramentmn, abusum dammahilem in guibusdam partibus contra hoc introductum aboleri omnino volentes, justi- tksrioe omnes et dominos temporales j ut ab huiusmodi desistant iütusUf hortamur etc.

*) Mone, Quellcngcschichte des badischen Landes, I, 337 K «Den 27. Jan. (1435) ward Hagedorn erircnkt und ward uf%eselzt, das roao sol den verurlalllen onserD Herrn gen* (ansera Herrn, d. h. das heilige Abendmahl).

32 Fünftes Buch. Die Synode von Elvin.

fried IV. von Würzburg eine Sammlung von Statuten unter fortlaufen* den Titeln nach der Ordnung des canonischen Aechtes für seine Di5- cese *) f worin auch die Verordnung der Synode von Vienne mit den Worten eingeschärft wird:

jfDtk nach dem Concilium von Vienne den zum Tode Verurtheilten das Sacrament der Busse , so sie es verlangen , nicht verweigert werden darf, so wird der in einigen Gregenden eingeführte verdammungswürdige Missbrauch völlig abgeschafiTt, und allen Richtern und weltlichen Herm befohlen y dass sie solchem Missbrauche entsagen, ja den örtlichen Or- dinarien wird befohlen, dass sie, sobald es passend geschehen kann, sie daeu ermahnen, und falls es nöthig seyn sollte, sie mit kirchlichea Censiuren zu zwingen nicht verabsäumen sollen ^).^ Fast wörtlich hat schon eine Würzburger Synode vom J. 1400 dieselbe Verordnung er- lassen^).

Eine Synode von Bamberg vom J. 1491, in welcher der Bisdiof Heinrich TTT, für seine Diöcese die kirchlichen Statuten sanunelte und erliess, verordnet ebenfalls, dass die weltlichen Herm, „um sich nicht eine ungeheure Schuld aufzuladen^, die helligen Sacramente der Busse und des Altares den Verurtheilten, im Falle sie dieselben verlangen, nicht vorenthalten lassen dürfen, und dass diese Verordnungen auf den K^^nwftln kundgemacht werden sollen *). Dagegen wird den Leibern der Hingerichteten das kirchliche Begräbniss verweigert^) (eine Sitte, die auch heute nodi besteht).

Eine Baseler Synode vopi J. 1603 befiehlt, dass die Seelsorger den zum Tode Verurtheilten, auf deren Bitte, weder das heilige Sacrament dar Busse noch des Altares verweigern dürfen, oder verweigern lassen sollen ^).

Um dieselbe Zeit wurde auch in Strassburg die gleiche Unsitte ab- geschafft, besonders auf Betreiben des berühmten Predigers Geiler von Eaisersberg, in Folge eines eingeholten zustimmenden Gutachtens der Universität Heidelberg ^).

Im J. 1550 erliess der Bischof Herzog Robert de Croy von Gam- bray auf der in dieser Stadt gehaltenen Synode, im Rückblicke auf eme Synode von 1320, den Befehl, unter Strafe der Excommunication gegen die Ungehorsamen den Verurtheilten die heiligen Sacramente der Busse

I) Harxheim, L 5, 315 316; Binterim, 7, 228-30. *) BanAem, 5, 349. •) HanMm, S, 12. 0 BlDterim, 7,330— 33. •) HarthM, 5, 632. *) Harxhem, 6, 10.

*) Kerker »Geiler von Kaisersberg- in Bd. 48 (1861, II.) S. 649 der Historisch - poliüf chen Blitter.

Canon 1. 33

und des Altares nicht ssu entziehen, und diese Ezcommunication solle in ' den Kirchen pnblizirt werden ^).

Die Synodaldekrete und Constitutionen des Bischofs Johannes V. TOD Chur Yom J. 1605 verordnen, dass der Verurtheilte an dem Tage, an welchem er die Eucharistie genommen, nicht hingerichtet werden aoUe, j, wegen der Ehre eines so grossen Sacramentes'^ ^). Vier Jahre ^»iter 1609 wurde unter dem Bischöfe Jacob Fugger eine Sy- node gefeiert, welche in ihrem Titel 10 über die Busse u. a. befiehlt, daas den Hinzurichtenden nicht bloss das Sacrament der Busse nicht Tcrweigert, sondern auch jene mit kirchlichen Censuren bestraft werden loUen, welche sich diesem widersezen. »Wir wollen, dass dieses auch Ton der heiligen Eucharistie verstanden werde, nur soll dieselbe nicht am Tage der Hinrichtung selbst wegen der Ehrfurcht vor einem so grossen Sacnunente gereicht werden ^).^

In ähnlicher Weise verordnet die zu Augsburg unter Bischof Hein- rich V. gehaltene Synode: Den zum Tode Verurtheilten , welche reu- mftäüg gebeichtet, dürfe die Eucharistie nicht verweigert, dodi müsse ae ihnen vor dem Tage der Hinrichtung gegeben werden ^). Die Wormser Synode von demselben Jahre 1610 bestimmt, dass die Obrig- kaktk cu ermahnen seien , dass sie die Verurtheilten nicht ohne die hei- I^ Commanion sterben lassen. Die 6e£Emgenen sollen von ihreti Banden frei, an einen geziemendem Ort gebracht, und nicht an dem Tage ihrer Conmiunion hingeriditet werden. Dasselbe verordnet eine OsoabrOcker Synode vom J. 1628 9 wiederholt eine Synode von Cam- hnj nnn J. 1631, dass die Verurtheilten den Tag zuvor, oder wenig- stens fttnf bis sechs Stunden vor der Hinrichtung die heilige Communion empfangen sollen. Eine Cölner Synode vom J. 1662 sagt, obgleidi den Verurtheilten die lezte Eucharistie nicht vorenthalten werden dürfe, so rarlange doch die Ehrfurcht vor einem so grossen Sacramente, dass ihnen dieselbe einen Tag vor der Hinrichtung gereicht werde. Die im J. 1688 unter dem Bischöfe Herrmann Werner zu Paderborn gehal- tene Synode verordnet: j^Den zum Tode Verurtheilten, welche reu- mOtl^g gebeichtet haben, darf die Eucharistie^ nicht verweigert, doch Duus ihnen dieselbe einen Tag vor der Hinrichtung gegeben werden, damit nichts gegen die einem so grossen Sacramente gebührende £hr- fiircht geschehe*).^

Die römische Kirche war stets die Mutter und Lehrerin der christ-

') Barzkeim , 6, 695.

^) Harzkeim, 8, 649 r ^ob honorem ianti $(uramenti." *) Harxkem, 8, 863.

') HarxAem, 9, 46; 116; 450; 553; 988.

*) Hartkeim, 10, 152 ei commode ßeri posaü, ne fiHquid praeter reverentiam tanti Saertomemä omimgaL

Qftati, spuL Klielie. IL 3

34 Fünftes Buch. Die Synode von Elvira.

liehen Erbarmung. Damm hat man in Rom von jeher die Gefangenen, und die zum Tode Verurtheilten mit grösster Milde und Liebe behan- delt, und ihnen jeden Dienst leiblicher und geistlicher Barmherzigkeit erwiesen. Im Jahre 1488 wurde unter Papst Innocenz VIIL zu Rom die Bruderschaft der Barmherzigkeit, oder des enthaupteten Johannes des Täufers gestiftet. Die Mitglieder derselben confortaioH stehen den Verurtheilten bei. Ihre Mitglieder müssen Florentiner sejm, oder wenigstens von Familien, die aus Toskana stammen, zur Erinnerung an die Stifter der Bruderschaft. Ein Prälat und ein Bischof, Mitglieder der Bruderschaft, trösten die Verurtheilten. Das heilige Sacrament wird in mehreren Kirchen ausgesezt, und zahlreiche Gläubige beten nnaus- gesezt vor demselben für ^die armen Sünder^. Der bekannte Abb^ Gaume, welcher darüber (über die Vorbereitung zweier Verurtheilter zum Tode) berichtet, sagt u, a. „Der heilige Vater (Gregor XVI. im J. 1842) selbst verrichtete eine lange Anbetung vor dem in seiner Haus- kapelle ausgesezten heiligsten Sacrament ^).

Die Päpste haben sich dann auch Mühe gegeben, in den katholi- schen Ländern auf eine ähnliche Behandlung „der armen Sünder^ hin- zuwirken , wie sie denselben in Rom zu Theil wurde. Dazu gab ihnen das katholische Spanien am meisten Anlass und Aufforderung. Wenn ein strenger histori^her Zusammenhang zwischen der excessiyen Strenge 4er Synode von Elvira gegen die schweren Sünder, und der excessiven Strenge gegen die zum Tode Verurtheilten nicht nachgewiesen werden kann, so besteht doch ein innerer, ein im spanischen National- charakter liegender Zusammenhang. Wenigstens treten uns hier die ersten Spuren einer Härte gegen Verurtheilte entgegen, welche sidi von da über andere Länder verbreitet zu haben Scheint. Der Canon 16 der Synode 2 (1) von Bracara vom J. 563 lautet, dass den Selbstmör- dern das kirchliche Begräbniss nicht zu Theil werden solle, und fügt bei: „Ebenso soll es auch mit denjenigen geschehen, welche für ihre Verbrechen gestraft werden *).*' Dieser Canon gieng in das Dekret Gra- tian's über, jedoch mit dem Zusaze: Man verstehe darunter die ÜnbiuB- fertigen, welcher Zusaz wohl nicht nach dem Sinne der Synode Ton Bracara ist. Die Synoden von Mainz 847 und Worms 868 haben, wie wir hörten, anders* entschieden. - Jedenfalls liegt die Vermuthung nahe, dass schon zu der Zeit der Westgothen in Spanien wohl die Absolution, aber nilßht die Communion ertheilt wurde. Noch nach der Synode von Trient wurde den Verbrechern die heilige Communion verweigert.

') Gaume, Rom in seinen drei Gestalten, Regensborgr 1848, 2, 196.

') SmiUter et de his placuüf qui pro suis sceleribus pttniuntitr, Hefele , Conc Gkscb. 3, 17. - [Pcrmaneder im Bd. 12, 561—62 des FreiburgerKirchenlcx.] Decr. Chat, c. 12, s, ßn, C. XXIII, Qu. 5. Spätere Synodalbeschlässe darfibcr ■. bei Harxheim, 5, 272, 515, 576, 632; 6, 91; 7, 24, 783; 9, 1002.

Canon 1. 35

Auch Benedikt XIV. spricht die Ansicht aus , dass diese Praxis in fli angeführten ersten Canon der Synode von Elvira (und den folgen- n Ton ähnlicher Härte) ihren Ortuid habe^). Er erzählt, dass der i^e Papst Pius V. in einem Briefe an seinen Nuntius bei dem spa- idien Hofe, den Erzbischof von Rossano, demselben aufgetragen habe, rüber mit dem katholischen Könige Phihpp U. zu verhandeln, dass & Vemrtheilten die Eucharistie gereicht werde. »Wir glauben, '^ sagt HB V., ydass dieses heilige Sacrament in keiner Weise verweigert wer- n solle; da es ja der christlichen Liebe mehr entspricht, dass die Vemrtheilten), um in solcher Lage den Versuchungen des Teufels pferer widerstehen zu können, mit der heiligen Communion gestärkt erden, damit, während der Leib zu Grunde gehet, wenigstens für das Ittl der Seele, soviel es geschehen kann, gesorgt werde*).*'

Ferdinand Mendoza (geb. 1566, f 1648 zu Madrid) gab seinen be- Uimten Commentar zu der Synode von Elvira im Jahre 1594 heraus, r sagt zu der Erklärung unsers Canons (und den folgenden) , niemals i dem grossten Sünder vor dem Tode die sacramentale Absolution rweigert, die heilige Eucharistie aber sei demselben, wenn er sie auch Bnsehte, verweigert worden, und so werde es noch in Spanien ge- lten'). Noch mehr, Benedikt XIV., welcher in der Mitte des acht- Imten Jahriiunderts sdirieb, betrachtet diese Praxis als zu seiner Zeit ich fortbestehend in Spanien wie in Frankreich. Doch führt er eine cradnung des im J. 1582 von dem heiligen Turibius in Lima gehal- aen Concils an, welches vom heiligen Stuhle genehmigt wurde, und » verordnet , dass die zum Tode Vemrtheilten am Tage vor ihrer Hin- eiiteng den Leib des Herrn empfangen sollen , damit sie mit Ergebung id zum Heile ihrer Seele die Todesstrafe erleiden *),*'

Benedikt XIV. stellt in unsrer Frage einerseits die Praxis der Ita- sner ond der Deutschen, bei welchen den Vemrtheilten die heilige r^gzehmng gereicht wurde, anderseits der Spanier imd der Franzosen ■ander gegenüber, bei welchen dieses nicht geschah, und fügt allzu 9Mheiden bei (er war noch Prosper Lambertini, als er es schrieb): Wir find die Gewohnheit dieser Königreiche weder zu billigen, noch i widerlegen gesonnen.^

Was Frankreich betri£Et, so erscheint diese strenge Praxis zur Zeit

0 Btjudicti XIV. de Sacr\ficio Missaef sub finem: Ea conmeiudo fortaase ex concilio nSberiiano ^raxit anginem ~ cf. Juoeninus de Sacramenti»; dieeertaL 4 de Eueharistia. (^aesL6.

*\ Bemedieti XIV. de mfnodo dioeceeanOf L 7, cap. IL

*) De ameXo lüHberriUmo cor\fimumdo ad dementem VIII. Auetore Ferd. de Mendoza^ Madriti 1594 f foL ConeiUum lUiberiianum ^ adjunctts Mendozae et aUorum cotn- mmtarSe (ed, Gonzalez Teüez). Lugdum 1665 y foL ConciUa Hispaniaey ed. Aguirre " editl -- 1693 -^ 1 , p. 340 -^ ediL 2. a Joe. Catalani, Rom. 1753.

*) Agmrrt Omca. Büpan. ed. 1, 4, 288.

3*

36 Fünftel Buch. Die Synode von EMnu

des Kardinals Robert Pullein (f 1147—52) als eine bestehende Sitte. ^Etwas Anderes ist es;^ sagt derselbe , ^für seine Verbrechen, etwas Anderes, für den Namen Jesu Schmach zu leiden. Dieses ist das Thor des Himmels I jenes die Figur der Hölle. Darum wird mit Recht diesen (Verbrechern), als Unwürdigen eines solchen Sacramentes, die heilige Communion verweigert Vielleicht ist ein Solcher des Lebens wQrdig wegen der Zerknirschung d^r Reue, unwürdig aber ist er der Eucha- ristie wegen der infeunirenden Strafe. Denn wie sollte würdig Christus in dem wohnen können, welcher von der Begräbnissstätte der Katho- liken ausgeschlossen wird? Wenn du ihm aber den Leib des Herm reichest, wie magst du ihm die Ehre der Begi^bniss weigern? Gegen i den Heiligen des Herm, ja gegen den Herm selbst sündigest du schwer*) = (d. h, wenn du ihm die Wegzehrung reichest).* =

Das sind harte Worte, in die wir ims nicht finden können. Sie i werden widerlegt durch die Olossa in Can. „Quaesitnm^^ 13. QuaetL 2^ welche sagt: „Der Leib Christi ist eine Speise der Seele, und nicht im \ Körpers: also erlöst sie die Seele, und nicht den Körper.'' Aber wie i in Spanien, so in Frankreich wandelte man die alten unbarmherzigen :: Wege. Als im J. 1475 der Graf von Set Pol zum Tode verurtheilt « wurde, flehte er nach abgelegter Beichte um die heilige Communion. j llan bot ihm statt des Sacramentes geweihtes Brod, statt des Brodai ^ einen Stein. Nodi imj. 1699 schrieb der. Franzose Johann Granooli% !; dass in Frankreich die Verurtheilten die heilige Communion nicht em- pfangen^). Sein Zeitgenosse Bonus Merbesius (Bon de Merbes, geh. ^ 1616, t zu Paris 1684), französischer Oratorianer, meint wenigstens, i wo es Sitte geworden, die heilige Conmiunion zu reichen, möge sie ^ beibehalten werden^). ,

Am stärksten wurde diese Streitfrage in den Niederlanden behandelt ; Auf der einen Seite suchten die Spanier ihre Praxis hier geltend la s machen, auf der andern Seite sträubte sich der weichere germaaisotie \ Gteist der Niederländer gegen solche ungerechte Härte. Der berühmte i Johannes Molanus (Meulen, 1533 1585), Professor in Löwen , ertiob sich mit Energie dagegen. Li einer Synode von Hecheln vom Jahr 1607 wird verordnet, dass denjenigen, welche zum Tode vemrtheiH seien , nodi zu r^diter Zeit die heilige Communion gereidit werde ^.

I) Boberti Btüi Menteniiarum L 6, cap. 53, Patrol, iatina acc. Mtgne, L 186, 904^5, *) Grancolas (geb. 1660, f 1732) in seinem Werke: L'anden SacramerUain de fEgUm,

Par. Jf, p. 290. *) Summa Christiana, aeu orthodoxa morum diädpUna, Paritüs 1683, 2foL 2Wm^

4 üoi m #». 1770 71. pan 3. Quaest 17. *) PiAt Tractatua de picturis et imaginibus sacrity Leodü 1570, 1574, 1590 m tqjpend.

Siehe ChifJUt, Joh. Joe. (geb. 1612 zu Betan^on, f 1666 zu Tournay) «Cnh

jt^Nun de sacramento Eucharietiae Mmo euppUcw affidendu non dene^tmdo* BnuM

Cadoo 1. 37

i jf,tempe9tiv€^ erklärt Prosper Lambertini so , dass zwischen der an und dem Tod einige Zeit in der Mitte liegen solle, in lie eucharistischen Gestalten consumirt werden könnten. &jialogie zwischen der Strenge der Synode von Elvira in der rang der heiligen Communion, und derselben Strenge, viel- ■te gegen verurtheilte Verbrecher in Spanien und Frankreich üitend. Die Väter von Elvira aber sind mehr durch die spätere tntschuldigt oder gerechtfertigt, weil der Volksgeist wenigstens n solche Strenge verlangte. Auch sehen wir, dass die Laien die Priester dahin drängen*).

n wir die Aeusserungen, besonders des Papstes Innozenz L, und ir des Kardinals Robert Pullein berücksichtigen, so scheint es, »r Verweigerung von Seite der Weigernden die tJeberzeugung le lag, dass die also Sterbenden ohnedem für die Ewigkeit seien. Eine solche Anschauung aber darf man nicht ohne Wei- Vätern von Elvira zuschreiben. Sie sagen nicht, dass die also n absolut und unwiderbringlich vom Heile ausgeschlossen seien.

nicht, dass ihnen nicht vergeben werde, oder werden könne, agen nirgends, dass sie von der Poenitentia ausgeschlossen

Man muss vielmehr nach der oben durchgeführten Vergleichung ren: Wie die zum Tode Verurtheilten durch die sacramentale I Lossprechung von ihren Sünden erlangten, aber (ier heiligen yn nicht gewürdigt wurden, weil dieses eine Gnade ist, deren dig sind, so wurden jene schweren Sünder der ältesten Zeit, Elnde nahte, von ihren Sünden losgesprochen; ihnen wurden Bischöfen und Priestern die Hände aufgelegt (wenn sie über- h ein Verlangen , d. h. eine Reue hatten) , sie wurden im Na- Borche und Christi getröstet und aufgerichtet Gaben sie aber esonders brennender Reue, wer oder was mochte dann den erhindem , ihnen die heilige Conununion zu reichen, umso- I ja die Zeiten der blutigen Christenverfolgungen au%ehört - Hosius , der die mildere Praxis der übrigen Kirchen kennen ktte, gieng hierin vielleicht als der erste voran , und die übrigen Tn und stillschweigend seinem Beispiele. Wenn die strengere erhaupt eine Zeit lang bestand, so war sie sicher in den J. 380 ichon abgekommen.

Ipanier Mendoza, Gonzalez Tellez, Aguirre u. a. sind' noch viel lier in Erklärung dieser und der folgenden Canones, als der

's 4*. Pohl, Pastoraltheologie, Paderborn 1862, Bd. 1, S. 421. Bene- IV, de tynodo dioecesana, 8f c, 5, nr. 1,

'rag-e, ob man heute noch in Spanien den zum Tode Verurtheilten die Wegzehrung verweigere', bin ich nicht im Stande, zu beantworten. In reich scheint diese Sitte noch zu bestehen.

38 Fünftes Bach. Die Synode von Elvi».

Schreiber dieses. So handelt z. B. Mendoz* ausführlich über: Piaeuä et placüU üUer eos. Er hat ans Anlass des Wortes in nnserm Canon „Tempel'' ein Kapitel über: quae sit iemplanan arigo, quae ratio; handelt von den heidnischen Tempeln in Spanien, und deren Zerstörung , in einem eigenen Kapitel über die IdoloUUria, über das cnma% eapUale, besonders aber^ was unter Communion verstanden veerde. £r verthei- digt die Synode gegen Baronius und andere ^ meint , eine so grosse Strenge sei im Anfange noth wendig gewesen , und die Väter von Elvin hätten durch .dieselbe ein abschreckendes Beispiel geben wollen. Im Allgemeinen haben die Spanier die natürliche Tendena, das anzuführen, worin ihr Concil mit andern Concilien und Gewohnheiten der übrigen : christlichen Welt übereinstimmt; wir suchen vielmehr nach Spuren der : eigenthümlichen kirchlichen Zustände Spaniens.

Aguirre bemerkt *) zu dem Worte Placet, das Wort habe Osius . fragend in Sardika gebraucht , wie 44 Jahre früher zu Elvira, Des ist ein indirectes Zugeständniss , welches ich gerne acceptire, dass Ho- sius Haupt und Leiter auch der Synode von Elvira gewesen.

Cuoi 2.

Ueber die Priester der Heiden, De sacerdotibus gentUimmj welche nach der Taufe geopfert qui post baptismum immo-

haben. laverunL

Flamines, welche nach dem Empfange Flamineij qui paH fUem

der Taufe und der Wiedergeburt geopfert kuxMeri et regcneraücmu %aa\^

haben, sollen desswegen, weil sie die Ver- /leovermU, eo quod ^emiinatw-

brechen verdoppelt haben, weil der Mord rini ieelera, aeeedente hami^

hinzukommt, oder die Missethat verdrei* ddio vd tripUeaverint faekmt

&cht haben , da die Unzucht damit zu^ eoh(»ercnt^ moechia, plaauü to$

flammenhängt, auch am Ende die Com- nee in finem aceipere commm*

munion nicht empfiuigen. nionem.

Dieser Canon ist das grosse Kreuz der Erklärer. Ich sende meine Ansicht, zu der ich aUerdings auf bedeutenden Umw^en gelangt bin, voraus. Die Flamines, welche vom Christenthume wieder abfielen, und opferten, hatten dadurch die Strafe des ersten Canons sich zugezogen. Sie nahmen aber auch Theil an den grausamen heidnisdien SpieleOi an den Thierkämpfen , an den Kämpfen der Gladiatoren , die sidi gegen- seitig mordeten, sie opferten also, und waren Mitschuldige des Mordes. Sie nahmen auch Theil an jenen obscönen Spielen, die besonders in Spanien so unzüditig waren und blieben, dass ein Christ sie verab-

>) Aymnt, Omeäia HispanM •d. QOalam, Rm. 17S3, L 2, p. 8i.

US fieide geopiert natte, jezt, wenn er opiert, d. ti. abtäiit, inen Mord aad Unzucht begehe. Er meint, die Apostel hätten I Apoatelconcil die drei Verbrechen einander gleich gestellt, und diess mit vielen Stellen der Kirchenväter; aber darnach fragen iV). Gonzalez Tellez fUhlte wohl, um was es sich handelte, weist auf die alten Menschenopfer hin , die bei den TorrSmischcn vorkamen. DieCimbem, Gallier, Germauen (auch die Franken rocop) opferten Menschen. Unter den Opfern waren besonders

und Jungfrauen, welch' leztere nicht selten vor der Ermordung lebt wurden. Er weist u. o. auf Eusebius dt praepar. evangdica ie alten Lusitanier hätten die Sitte gehabt, aus Eingeweiden der m zu weissagen. In Bätika habe sich ein Freund für den an- m Opfer gebracht. In Betreff der moechia verweist er auf Suelon.

Tiber. Baron, arm, 34. Er schlägt die Erklärung vor; B, welche nach der Taufe Mädchen dem Saturn oder der Diana eo quod gemiruiüerint iceUra, oder sie eigentlich verdreifacht etc. rklärung finde auch eine Bestätigung in der Ueberschrift unsers über die Priester der Heiden, welche nach der Taufe immo-

(non gacrificaverunt, »ed hottiam humanam immotaverantj. Wenn •H»ning aber nicht gefalle , so werde er in dem folgenden Canon lere geben. „Denn auf einem schliipfiig»! und durcbaos dunklen f vo man nicht sichem Fuas fassen könne, habe er wenigstens r% gebahnt, auf dem ein Änderer mit mehr Talent die Wahr- ten könne." Tejada y Ramiro ist geneigt, der Ansicht des Gonz. teiEutreten.

r heute noch der Erktärmig des Gonz. Tellez folgen wollte, I seiner BeweiafUhrong ein viel reicheres Material; denn wir lorch weitere Forschungen tiefere Blicke in den schrecklichen

40 FtLnftei Buch. Die Synode von Elvira.

viele Belege haben, auch in der römischen Zeit, und im vierten Jahr- hundert nach Christus noch fortdauern mochten. Es galt, Beispiele beizubringen y oder es wenigstens wahrscheinlich su machen, dass sur Zeit der Synode von Elvira Menschenopfer in Spanien vorkamen. Ich selbst weiss keine Beispiele. Aber man kann doch darauf hinweisen, dass besonders in dem südlichen Spanien vor der römischen Zeit die phönizische imd libysche Religion allgemein verbreitet, und dass mit dieser überall zahllose Menschenopfer verbunden waren. Die Südlichen Spanier wurden in Sprache und Lebensweise, auch in der Religion so voÜ- konmien romanisirt, wie kein anderes Land, so dass sie selbst ihre Sprache imd Literatur vollkonmien verlernten und vergassen. Aber nichts ist so zähe, als die Religion. Die alten Spanier nahmen alle römisch -griechi- schen Gottheiten an, und errichteten ihnen Tempel und Altäre; Sie behielten aber doch ihre alten phönicischen und libyschen Grottheiten bei, von jenem Herkules -Melkart an, dessen Tempel zu Gades auch im vierten Jahrhundert fortbestand , bis zu der fast obscuren Salambo ^), deren Fest zu Sevilla Anlass des Martyrtodes der heiligen Justa und Bufina war, bis zu dem libysch -phönicischen Gotte Nethos in der römi- schen Colonie Acci. Der der Salambo ähnlichen Göttin Artemis- Tanais wurden Menschenopfer, und zwar Jungfrauen, dargebracht^). Der elende römische Kaiser Heliogabal (218 222 n.Chr.), von dem gerade sein Biograph Lampridius erzählt, dass er den Cult der Gt^ttin Salambo nach syrischer Weise in Rom eingeführt habe^ d. h. wohl u. a. sie in ähnlicher Weise in Prozession umhergeführt habe, wie die Hei- den ia Sevilla, führte die Menschenopfer in Italien wieder ein. Der Geopferte musste ein einziges Kind der Eltern seyn, und zwar aus einer vornehmen Familie ^). Heliogabal wählte zu Opfern für seinen Safhm- Mithra oder Elagabal Ejiaben aus den ersten italienischen Familien. Er wollte auch aus den Eingeweiden der Getödteten , wie später Julian der Apostat, die Zukunft erkennen. Diejenigen, welche die Erneuerung der Menschenopfer im dritten und vierten christlichen Jahrhundert, oder die Fortsezung der alten Menschenopfer in Spanien nicht für möglich oder wahrscheinlich halten, lassen sich dabei von ihrem Gefühle, nicht von positiven äussern Zeugnissen leiten. Li allen phönicischen und carthagisdien Colonieen femden die Menschenopfer statt; warum sollten sie denn in den zahlreichen Colonieen Spaniens nicht stattgefunden haben?

') Movert, die Phönicier, 1 Bd. 1841, Untersuch angen über die Religion und die

GoUheiten der Phönicier S. 585—600. *) Movers, i, 625. Ueber Menschenopfer überhaupt, 8. 406 flg. 8. 801 betend.

über Kinderopfer. Lamprid, 7 m AnUm, Hüiogabalo: Salamhimem omni phndu

et jaetatioM Syriqd cuUiu exhümiL Movers, 1,689. Curtuu, 4, 15. SiUut

ItaL 4, 769. ') Lamprid, c 8, p Caedit et humanat hostieu, UctU ad hoc pueria nobüibuM et decons per

omnem Italiam pairmu et matiimitf credo, ut major esset utrique pttrmUi dohr, ^

CaDon 2. 41

•er Herkules sn Gades war der tyrische Baal oder Herakles , eben der 'eaggott Moloch I d^n soviele Menschen geopfert wurden^). Nach [eh, Silins ItaUeas und Philostratus war der Herkules zu Gades iB igjptischer Gott Zu leugnen ist aber nicht, dass Gades eine phö- iöche Colonie war; und andere Schriftsteller, wie Diodor, Arrian, astin und Appian , beseugen , dass der Cult ganz phönicisch sei *). Die iüierens gleicht sich nach Movers dadurch aus, dass beide Herkules in und derselbe, und dass sie in gleicher Art in Tyrus, wie in Aegypten, erehrt wurden^). Gades aber wurde von Tyrus aus gegründet Es t gewöhnliche Sage, dass Herakles Ton Tyrus nach Gades gekommen. Mm er hier den Tcmpeldienst eingerichtet habe, und gestorben sei^). )er Dienst dieses phönicischen Herakles hatte stets Menschenopfer in dnem Geleite. Es wird zugegeben, dass dieser Tempel und Cult im knfimge des vierten Jahrhunderts noch bestand. Wenn man das erstere «gesteht, muss man auch das leztere einräumen. „Die Menschenopfer SAen darum länger, weil man in Cultussachen länger ansteht, Ver- aderuDgen zu treffen, als im gemeinen Leben "^j.^ Dass Cadix kein Bithnm war und ¥rurde, dass es nicht einmal einen Priester nach Elvira Dtnndte, erklärt sich aus seiner heidnischen Vergangenheit Der *empel des Herakles war und blieb sein Heiligthum, der Mittelpunkt sines Lebens, mit dem es stand und fiel. Ich halte es nicht für 'ahrscbeinlich , dass im J. 306 eine christliche Gemeinde mit einem Üester sich in Gades befand. Als endlich unter Theodosius dem Grossen ier GSiendienst mit Gewalt vertilgt wurde, so war Gades eine zer- illene und verödete Stadt. Den Fortbestand des heidnischen Cultus im '• S06 sezt auch Florez voraus, indem er annimmt, dass der Heide litor, welcher die Märtyrer Germanus und Servandus auf dem Ge- ieto von Gades hinrichten liess, wegen des Herkules in diese Stadt idi begeben habe.

Diejenigen heidnischen Gülte, mit welchen Menschenopfer verbun- la waren , erhielten sich in Spanien , und nait ihnen erhielten sich auch Ee 'MeDschenopfer. Man wäre sehr im Lrrthume, wenn man eine Ver-

*) Movert, 401. Will man diess nicht zugeben, so gab es zum Ueberflass in Gades auch einen Tempel des Eronos (Saturn «> Moloch). Strab, 3, 169, Mela, .J, $. SO. Ital. 3, 24. PhilostratuMy Vita Apoihnü. 5, 4- 5.

*) Diodor, 5, 20, Arrum, exped, Akxandri, 2, 16, Justin. 44, S, Appian. UbL mm. 6, 2,

*) MoTera, 416.

•) StnA; 3, 170, Mela, 3, 6. Amob, 1,36.— SaOuit. B. Jug, 18. Mover«, 432.

*) J. 6. Müller, »Geschichte der Amerikanischen Urreligioncn.*' Basel 1855, S. 144. ~ »Viel schwerer noch.b&lt*cs, die Menschen von den Menschenopfern , als ▼00 der Anthropophagie abzubringen'' 8. 632. Cf. Procop, bell. goth. 2, 26, ftber die Menschenopfer der Franken; GrotH kitt. Goihorum, p. 617 über die Mensehenopier der Gothen.

42 Fünftes Buch. Die Synode von Elyira.

edlungy ein Fortschreiten zum Bessern annehmen würde. Neben dem zu seinen Siegen fortschreitenden Christenthume wurde das Heidenthom vielmehr immer gemeiner und blutdürstiger. Die j, Aufgeklärten^ unter den Heiden , welchen auch heute noch die Herzen unsrer j, Aufgeklärten* entgegenschlagen, welche das sinkende Heidenthum erheben und ver- edeln wollten, sind theils überwiesen der Menschenopfer, thdls steh^ sie in dringendem -Verdachte derselben. Julian ist nahezu, überwiese der Menschenopfer. Sein grosser Verehrer Ammianus. Marcellinus nennt ihn ergeben übertriebener Erforschung der Vorbedeutungen, mehr einen abergläubischen, als überzeugungsvollen Beobachter heidnischer Ge- bräuche, der ohne Maass unzählbare Thiere schlachtete, so dass man theils fürchtete, theils wizelte, wenn er mit heiler Haut vom Parther- kriege heimkehre, werde es an Opferthieren fehlen, ähnlich jenem Marcus Cäsar, dem die VP'orte zugerufen wurden: die weissen Ochsen dem Cäsar Marcus: „Wenn du siegest, gehen wir zu Grunde*).*' Solche Wuth, Thiere zu schlachten, führt mit innerer Nothwendigkeit zu Menschenopfern ^).

Dass Kaiser Hadrian Menschenopfer geschlachtet hat, ist kaum m leugnen. Der bekannte Apollonius von Tyana, dessen Leben später Philostratus als Gegenstück gegen Christus schrieb , stand im Verdachte, einen arkadischen Knaben geschlachtet zu haben, um aus seinen Einr geweiden die Zukunft zu erschauen^). Daraus gehet wenigstens hervor, dass solche Menschenopfer wirklich vorkamen.

Eine interessante Entdeckung der neuesten Zeit beweist den Fort- bestand des Herkulescultes auch im vierten Jahrhundert in Spanien. In Tarragona fand man aus Anlass von Neubauten ein Herkulesgrab, wor- über der Freiherr von Minutoli ausführlich berichtet hat^. Die Grün- dung der Stadt wird dem Herkules zugeschiieben , welcher mit kriege- rischen Scharren von Afrika herübergekommen, und in Catalonien ge- storben seyn soll. Spanische Gelehrte meinten , das Grab und das Skelett des wirklichen Herkules gefunden zu haben. Minutoli weist, mit Zu- grundelegung der gründlichen Forschungen von Movers, nach} woher die frühern Colonieen ausgegangen, die in Spanien gegründet wurden; sodann sucht er nachzuweisen, dass die Erbauung des sogenannten Grabes

*) Amm. Marc. 25, 4.

') Julian warf^sich auch zum Vertheidi^er der Exsectio oder Castratio zu Ehren der Götter auf, was gleichfalls mit Menschenopfern zusammenhängt Movers, 1, 688 : lifiiy Ol Sioi xeJievovOiy exreuvetv xai avrolg rrp^ iv i^fifv aXMi^ütv oraL in Matr, deorum, Antinous, der Geliebte Hadrian^s, ertrank entweder im Nil, oder »opferte sich für die mystischen Zwecke des kaiserlichen Nekromao^en" S. 38 bei jGrregorovius, Leben des Kais. Hadrian.

') Diess giebt selbst Grcgorovins zu a. a. 0. 6. 250.

0 Altes und Neues aus Spanien, von Minntoli, 1854, 3 Bd. 153— 217 »das Herknlesgrab in Tarragona«,

CaDon 2. 43

s Herkules mit dem Tempel, der über ihm gestanden haben muss, in m nerte christliche Jahrhundert ÜEklle, und dass die ganze Anlage mit Ol BQdem, welche die Kämpfe des Herkules darstellen, ägyptischen bnkter an sich trage. Diese Ansicht wird noch wahrscheinlicher, enn man bedenkt, dass Tarraco um das J. 260 zerstört wurde. Der bhaite Verkehr zwischen Aegjpten und dem Orient und Spanien ist ich beaeagt aus der Geschichte der Priscillianisten *). £in gewisser MXCQB au8 Memphis in Aegypten brachte die Irrlehre nach S])anien. - Er fand bei einer vornehmen Frau Agape und bei dem Rhetor £lpi- ms Glauben. Isidor von Sevilla nennt ihn einen Schüler des Manes, od in der Magie sehr bewandert.

Wenn nun dieser Betrüger die angesehensten Männer und Frauen i Spanien, wenn er sogar drei Bischöfe, Instantius und Salvian aus er Eirchenprovinz Merida, und später den Hyginus von Cordova für eine Irrthümer gewinnen konnte zu einer Zeit, wo das Christenthum dion lange herrschend war,, so werden wir es nicht auffallend finden Bzfen, wenn man im dritten bis vierten Jahrhundert noch einen Herkules- mpel und ein Herkulesgrab in Spanien baute, und wenn zur Zeit der ynode von Elvira diesem und andern Göttern, besonders des Orientes, iA Menschenopfer gebracht wurden. Minutoli spricht keine Meinung trüber aus, wessen das Skelett gewesen, das man in dem Herkules- rabe &nd. Will man eine Ansicht aussprechen, so liegt jene am näch- cn, dass es das Skelett eines Menschen war, der sich freiwillig tödten AM für Herkules. Wie Herkules sich selbst verbrannte, so ahmten nd lAen ihn hierin viele nach , und andere wurden ihm zu Ehren ver- laant Beispiele von Selbstverbrennungen kommen in dieser Zeit in üeoge vor. Dahin gehört der schon erwähnte Antinous; sodann Pere- iinis Proteus, dessen Abentheuer und Ende Lucian beschreibt^). Wenn icht, so war es wohl ein Mensch, welcher dem Gotte zu Ehren ge- [ifert wurde.

Beweise von der Verbreitung des ägyptisch -orientalischen Aber- laobens hat auch der Reis^ide Carter in Spanien gefunden. Er bekam iiwa Stein ^ eine Camee von Basalt, schwarzem ägyptischem Marmor, OQ welchem, nach Monfaucon , die meisten Abraxas gemacht wurden ^). harter hielt ihn zuverlässig für einen von den Steinen, welche die

0 Oriffo istims mali OrienM cu: Aegyptiu, Sulp. Sev. h. 9. 2, 46,, Au^ustin, de kaer, 70 IViadläanitlae Gnosticorvm et Manichaeorum dogmata permixta aectantur. Manderoach, Geschichle des Priscill. 1851, S. 6.

*j LaetanL d. üut. 1, 21 (sunt taera) VirtutiSf in quibtu ym sacerdotea non aUeno, sed MO enunre tacrifieanL Müller, amerikanische Urreligionen S. 635 >Sogar Männer von Stand wählten freiwillig den Tod des Menschenopfers."

') Mcmifanam^ Palaeoffraphia graeca, Hefele, »Abraxas" im Frei barger Kirchen« lexikon. Carter, Reise, '2, 169.

44 * Fünftes Bach. Die Synode tod Elvira.

Schüler des Basilides u. a. Marcas, den Weibern in Spanien als einen Talisman und Mittel wider alle Krankheiten auszutheilen pflegten. Die Charaktere enthalten ein unbekanntes Geheimniss.'^

Derselbe Reisende hat die Buinen eines Tempels in Adnippo (bei Honda) gesehen und beschrieben, welcher die augenscheinlichste Aehn- lichkeit mit phönicischen Tempeln hat, in welchen Menschen geopfert wurden. Er sah noch die Fussgestelle von 1| Fuss Höhe, mit den Spuren der Füsse der Gözenbilder, welche sämmtlich nach einem em- zigen Altare gekehrt waren, auf dem geopfert wurde ^). ,;,Die Kinnen zum Abflüsse des Blutes sind noch ganz.'' Diese Form erinnert an blutige Opfer, und besonders frappirt die Aehnlichkeit mitlden mexi- kanischen Tempeln.

Diess zum Beweise, dass auch im J. 306 noch Menschenopfer in Spanien dargebracht, und wohl auch auf das Neue dargebracht wurden^). Auf den zweiten Beweis , dass mit diesen Opfern „moechia^ verbunden war, will ich nicht eingehen, weil meine Erklärung des zweiten Canons doch eine andere ist, als die des Gonzalez Tellez, und weil die Materie zu schlüpfrig ist^). I

Der Wortlaut des zweiten Canons „die Flamines, welche ge- opfert, desswegen, weil sie die Verbrechen verdoppelt, da der Mord hinzukommt,'' scheint mir die Erklärung von Menschenopfern nicht su- zulassen. Denn wenn auch Menschen geopfert wurden, so vraren doch nicht alle Opfer Menschenopfer. Nach dem Canon hatten aber alle Fla- mines, welche opfern, Theil an dem Morde und an der Unzucht. Diesen Mord und diese Unzucht beziehe ich mit den nicht spanischen Erklären! 1) auf die Spiele des Amphitheaters und Circus; 2) auf die scenischen Spiele der alten Spanier. Bei jenen Spielen wurde das Blut der Gla- diatoi^n und anderer Unglücklichen vergossen, bei den leztem Spielen der Mimen und Pantomimen wurde die Unzucht dargestellt und gefmert, besonders nach den Berichten der heidm'schen Mythologie.

Der entsezliche Missbrauch, welcher mit dem Menschenleben, be- sonders durch die Gladiatorenspiele, getrieben wurde, ist allbekannt Ebenso ist es bekannt, dass solche blutige Spiele nicht bloss in Ronii sondern in allen Städten des Reiches gegeben , dass überall die Leiden-

») Carler, 2,165.

') Siehe über die Menschenopfer überhaupt bei allen Völkern: Müller die amerikanischen Urreligionen , Basel 1855, bes. S. 627 flg. Stephens, Central- Amerika, 2, 184 flg. Yacatan, üb. v. Meissner, 1853, Kap. 14. Vent, über die alten Menschenopfer, Weimar 1834. Lactant inst tUv, i, 2i LatiaUs Jupiter eHamnunc (znr Zeit der Synode von Elvira) sanguvM colüitr kumano,

') Siehe darüber Movers, 1, 689 und die Literatur daselbst Manch diese Sitte hat sich bis auf den heutigen Tag an einigen Orten in Syrien und am Libanon erhalten" ßnrckhardt. Reisen, 1, 257, 388. Bnkkingham, Reisen, 2,347.

wmleD. Grosse und kleine StKdte vetteifiirten hierin mit einander. 1 baühmten Amphitheater eu Tarragona, in welchem Fructuosiu ine beiden Gefährten als Märtyrer vollendet wurden, miiasten r Füer der (glUcklich-unglUcklicben) Rückkehr des Kaisers Äu- aus dem cantabrischen Feldzuge an einem Tage 3,ÜÜ0 Sklaven eo'). Besonders die heidnischen Priester und Priesteriunen nnd FUuninieae deren Aemter erblich waren , wurden duich z^ommen gezwungen , auf ihre eigenen Kosten dem Volke solche nnd abscheuliche Spiele zu geben, vofdr sie dann oft mit Denk- Tafeln und Inschriften abgelohnt wurden, welche ihre traurigen Ute auf die Nachwelt bringen sollten und znm Theil gebracht .In dieser Art körperlicher Gewandtheit (der Circus-Spielc, r Spanier Maadeu) zeichneten sich die Spanier vor allen andern >n des Erdkreises aus *)."

m den Spielen des Circus im engem Sinoe wird zu Canon 62 elt. Hier ist zunSchst von den blutigen Gladiatorenkämpfen die In der Sammlung der Inschriften von Hasdeu, deren es im. 1 t,3fi0 sind, wird u. a. der glückliche Ausgang einee Gladiatoren- in der Nähe von Chaves (Aquae Flaviae) gefeiert Eine in Gra- lern alten Elvirs selbst, gefundene Inschrift ist gesezt dem Spanier •'■bianus Evander, einem Fähnrich der dreizehnten Legio rt^ax, der m göttlichen Trajon zum Lohn^ seiner Thaten zehn Mauerkronen, n BUrgerkronen , qnd eine Bostrata oder SchiSakrono erhalten £> stammte aus der Stadt Urso oder Oauna. Als er gestorben t Terordnete der Legat und Procorator des Kaisers in Bstika und ien , daas sein Andenken jedes Jahr durch ein Festgelsge und i^ämpfen aof Kosten der Stadt Osuna begangen werden solle. iarcia Singular aber stiftete einen Fond, fUr zwei Paare von

46 Fünftes Bach. Die Synode von Elvira.

In der Stadt Xeres de la Frontera, dem alten Mimieiphan & rUmum, fand sich eine Inschrift des Inhalts: Dem L. Fabins Gob Sohn des Lucius, dem Quatuörvirn, sezte das Volk des Cae$ar. Miet die gegenwärtige Gedenktafel , für das Schauspiel, welches er Volke gab von zwanzig Paaren Gladiatoren für das HeL den Sieg der Cäsaren. Sowohl die Inschrift, als der Ort, wo sie gestellt wurde, wurde mit Bewilligung der Decurionen durdi gern )f€ne Vota gegeben '). Welch* grausamer und mordsüchtiger QtkÜ radc in dieser Gegend , besonders wegen sich forterbender Familienff Schäften, auch heute noch herrsche, davon hat Minutoli in seinem ^^ und Neues aus Spanien^ eine haarsträubende Geschichte mitgetheUC Puerto Santa Maria, zwei Stunden von Xeres, tödteten sich zwei ji Männer, welche im Uebrigen die Achtung Aller genossen, in d Zweikampfe mit Messern ohne irgendeinen Anlass zum Streite, nur dorn Grunde, weil vor so vielen Jahren durch ein unglückliches sammopitroffen ihre Väter sich getödtet hätten. Durch ihre gegensei grausame Ermordung glaubten sie ihren Eltern ein herrliches Tod Opfer darzubringen, und selbst nut Buhm aus dem Leben zu schei Dioss sind auch Menschenopfer und Gladiatorenkämpfe, wie sie i sonst in diesen Gegenden vorkonunen, nur die Form ist eine an geworden ^). [Eine fast noch schrecklichere Geschichte hat Min* erlebt mit seinem eigenen Bedienten und dessen sterbender Mutte Ein OfBcier, Cäcilius Pap. Optatus, vermacht der Stadt Barcelona grosse Sunmie Geldes, aus deren Zinsen jedes Jahr Bingkämpfe halten, und Gel in den Bädern an das Volk vertheilt werden soll Auch in Bom gab es Gladiatoren aus Spanien ^).

Zu den blutigen Kämpfen der Gladiatoren gehörten natürlich die blutigen Thierkämpfe, welche in Spanien vorzugsweise Stierkäi gewesen zu seyn scheinen (siehe Gan. 62).

Die christlichen Flamines nun, welche als Vorsizer und mei als Tii&ger der Kosten dieser blutigen Spiele opferten, hatten n dem Verbrechen des GUMcendienstes sich auch mit dem Verbrechen Mordes belastet, da sie ja die armen Opfer bezahlten und gaben, w< in diesen Kämpfen zur Augenweide des Volkes ihr Leben geben sol sei es in den Faust- und Bingkämpfen, sei es in den Gladiatorenkäm sei es in den Thierkämpfen. Aber mit diesen blutigen Spielen 'v

*) ^(Mf/tMf Coü$e. NT. $(iX Bapmhu «6 SO paria flmdiatonm data pr^ m virtoria CVMMmiiii. Loci» «( mtariptio Z>. D, per tobellam dakL

*) Altrt und Neues «us Spanien, 1,28 43. »Ein Zweikampf in Poerio Maria."

*) Hir*h(>: Kino GfwiUcrnacht in Merida 1,18 27.

*) (MhvmHf 9ir.96S.

! Spiele verbunden. Indem die Flamines ifanen an- f TCranst&lteten , machten sie sich des Lasters der Un-

i zn hoher Blüthe gelangte römische Theater gerieth mit

m Reiche immer mehr in Verfall. Rohe Spektakel und

lÜchkeiten bildeten den Inhalt der meisten spanischen Spiele,

n üdi die tiefe Entartung jener Zeit überhaupt spiegelt. Als

i der ongUubliehen Barbareien, welche die damalige Bühne

, wird angeführt, dass einst ein Schauspieler, welcher den

a Herkules darstellte, lebendig auf der Scenc verbrannt wurde').

r Rolle hatte man einen zum Tode verurtbeilten Verbrecher

[Ein Seitenstück aus der Wirklichkeit zu dem, was wir

t nnr als Wahrscheinlichkeit Über das Herkulesgrab in Tarra-

t h»ben^J].

j auf die Gräuel, die sich auf den Brettern zeigen dui-ftcii,

ftei uiEugeben, dass die Pasiphae mit dem Stiere, die Ledn mit

[wane in möglichster Naturwalu-heit dargestellt wui'deu. Ein

I grobe Ausschweifungen verunstaltetes Theater mussten die

1 verabscheuen. Tertullian nennt die Theater Häuser der Venus

R Bacchus^), Nicht anders drückt sich darüber der Rbetor Ar-

i*), welcher die Theater Häuser der Venus nennt, und in

^S(ba«k, Gcidiichle der ttramallscbcn Lilrralur und Kunst in Spaniern. 3 B<lr, :f4i-46 BoriFii S"' Auflage, lÖJi - S. Iri üfc'. - EriUrlun}; des rDnii- «ckea Tbeateri in der ipilern Kaiserzeil, S. 30 Dg. ForldaaeT der scenischen Spide der RjJtDcr ond Zn*ammetihang: derselben mit deo mittelalterlich cd Furccn. *i TtrtdSam. ad naiiomtt, t, W. Vidimai latpe cfutratum ÄOin dtum a Ptsnnunte, tt

fv wmmM errnmabatiB- Btrailem iiwtuerat. *) r<rM0nL Mpactanlü und ad natümei, I, 10 Comti^antur eoran eobis ma- jml^m m eotpnt ä^^r«, Feauitiai et iKnnufiia eopat intago aiiiulibtl dti vetliL Am> rtfipwoDr«! «M£t m ffladiataniiii eavea, ubi super langaintm humanuni, *upeT ■fväiaBMMM poauBMm, prmnd» taUanl dei veitri, argumenta tl hütorioä nocenlibui TerlulL dt idahlab^. 2 et pauint,

ade. gemUt, 7, 33. Erütäuitiit traclüri M Kanorifict Flora, (i (uü üi ludii t eenptxtrit rtt agi, U aügratuiH ab {tipanarüna in thealral [Augutim. A cääHf: Dti, 3, 14, 7t, Satriati. da gub«ntat. Dti, 6, 2 ig, Itidar Bi^ai. 4a»£ I. 18. 7 nrtuB. dt tpteiac 10. "HkKOrum proprü tacrarrum Venerü etU hafmt Pamptjui Magnti, m>h> theatn ruo mmar, cum iWsm arctnt otimium twpitur

I tt (faananihaa apui UmpS tibilo prae- « dtbuiL Sed Vtntri tt Liben eoBBtntL Duo JMta mia eoK^nrala tt coafwuAi tnls' m matt, AritlatU »I Hbtdmii. Ilaqut (Aeatnon ■it, LA*ri qii»qut damut ttL Nom tt aUot itdot leenicoe lÄberaUa pr^irie vo- t, (y. 17 a ditatro Mparamkr, quod ttt prvaatum ewaittoria» vnpu-

48 FfiDfles Büch. Die Synode von Elvira.

derselben Weise, wie Tertullian , Venus und Bacchus (Liber) mit einin- der verbindet ^)*

Wie Tertullian und Amobius betont auch Cyprian den nAzertrenn» liehen Zusammenhang zwischen Gözendienst und den heidnischen Spielen. Die Idololatrie ist die Mutter aller dieser Spiele^). Er fragt: Welches Schauspiel ist ohne Gözendienst, welches Spiel ohne Opfer? Wo g3Ü)e CS einen Wettkampf, der nicht durch einen Oetödteten (gleichsam) em- geweiht würde? Bei diesen Spielen werde zuweilen selbst der Httisoh durch die Banditenstreiche des heidnischen Priesters ein Opfer, da das noch warme aus der Eehle emporsprizende Blut in der Opferschale auf- gefangen werde, während es noch schäume, und dem gleichsam dürsten- den Oözen in das Angesicht geschleudert werde. '- Die scenischen Spiele aber schildert er in ihrer ganzen nackten Abscheulichkeit Nach ihm lehren die Mimen (d. h. die Schauspieler) den Ehebruch. Wenn Cyprian in seinem berühmten Briefe an Donatus schreibt, dass die züch- tige Matrone, welche zu den Schauspielen gekommen ist, vielleicht ab eine unzüchtige zurückkehre, so liegt darin eine Bestätigung der be- kannten Worte des Tacitus, dass die Frauen der Deutschen in sicherar Keuschheit leben, weil sie durch keine Reize der Schauspiele, durch keine Verlockungen der Gelage verdorben werden').

Lactantius spricht ausführlich von den blutigen Gladiatorenspieles, an welchen den Christen Theil zu nehmen stets verboten gewesen. So schrecklich aber diese Blut- und Gräuelscenen seien, so weiss er doch nicht, ob nicht die scenischen Spiele noch mehr Verderben stiften*).

' ) Minueiui FtUx Octav, c. 37, Nunc enim mimus vd exponit aduUeria vßl momtnU; nunc enerviä fuatrio amorem dum fingit, infligit.

^) Cyprian. Über de ep^ctacuUs, cap. 4. quod enim epectaculum eine idolof quie ludus sine 9acr\ficio f quod certamen , non consecratum mortuo f cap, 5, Qiuod ei rwramn prae- rogem, quo ad aliquod tpecUMCulum itinere perveneril, cof\fitebiiur per luparum, per pr^ eiiiutarum nuda corpora^ per pubUcam libidinem, per dedecue ptd^UcuMf per vulgarem Uudviam, per communem omnium eontumeUam,

*) Ofpr, ep. 1, ad Donatum, c. 8, DeUctat in mimie turpitudinum ntagieterio vei quid dornt geeaerit, recognoacere , vel quid gerere possit, audire, ÄduUerium diedtwr dm videtur; et, lenocinante ad vida publicae auctoritaUs mcUo, quae pudica forkuM ei ^ßeetacubtm matrona proceeeerat, reoertitur impudica, Cf, de hab, mrginmmf e. iS, Tadt. Germania, 19, Ergo eeptae pudiciäa agunt, nulU» epeciaciäorum hUooebrit, nuiUe conmmorum inritationilnu connq)ta^. Auch Cyprian spricht de htUnt, tir$, c. 21 von den convixna laedva, LactanL divin, instituL de vero cuiiu, 6, 20, 8i homiddium facere nuüo modo licet, nee interetee omnino concediiur^

*) In ecenie quoque neecio an sit corruptela viHoeior, Nam et comicae fabtUae de etuprit virginum hquuntur, out amorüms meretrieum. Hietrionum quoque impudentiseam moiue quid aUmd, nui Ubidinee et docent, et inetigantf quonim enervaia eorpora, ei m muUebrem inceeeum habümnque moüita, impudica» foeminae inhoneetie geetäme men- HwUur, Quid de mimi» loquar corruptelarum prae/erentibue diadpHnamt qm docent adulteria, dumßngunt, et eimulatie erudiunt ad vera, Admonentur uiigm (Jt

CADon 2. 49

dk nach JjactaDz hängen diese Spiele wesentlich mit dem Gözen- «ummmen, ja sie selbst sind Gözendienst Der Christ, welcher solchen Schauspielen anwohnt, welche der Religion (der Heiden) gefeiert werden, ist abgefallen von dem Dienste Gottes zu den y deren Feste er dadurch begehet ^). Als das Christenthum den äusserlichen Sieg über das Heidenthum rangen hatte, dauerte doch die alte Wuth der Spiele fort, besonders den grSssten Städten , Rom , Constantinopd , Antiochien , Carthago u. a. Zur Zeit des Chrysostomus dauerte das alte Unwesen fort, und die ■Mn waren bei Hochzeiten und Gelagen zugegen. Augustinus hatte Ihfit an sich die traurigen Wirkungen der heidnischen Spiele im AUge- einen erfahren^).

Nach den Schilderungen, welche Augustinus von den scenischen jitlen giebt, waren sie gerade die sittenverderblichsten von allen. So »BS war die Wuth , mit der diese Spiele durch die Jahrhunderte herab e GemQther erfüllte, dass, als nach der Verwüstung Roms durch larich im Jahre 41 ü viele Römer nach Carthago flüchteten, sie täglich 1 den Theatern für die Histrionen wie im Wahnsinn tobten ^). qgnstin beschreibt selbst den schändlichen Dienst, welcher zu seiner

€t virym€$)f qmd facere postmt, et tnflammaniur Ubidinef quae aapedu maxime eon- ejtafiar; probamtqwt tUa, dum rident, et comtpHareg ad eubieuki reuerimUwr,

*l Nam bidorwm eeltbratUmea Deorum ffta tuni, siquidem ob natales eommf vtl iem- piormm mooontm dedieattanea sunt constitutL Et primüu$ quidem venationeSf quae vo- eamtur munera, Satumo sunt attrihutae; ludi taUem scenici Libero ^ drcenses vero Neptuno, Paulatim tarnen et caeteris das idem honos tribui coepü; singuUque ludi memimbua eorum eonseerati sunty sieut Sisinius Capito in Ubris Spectaculorum docet, Si quis igitur spectacuUs interest, ad quae reUgionis gratia convenitutf diseessit a Dei aUim, ei ad deos se contuUi, quorum natcdes et festa eelebramt Cf. Lact, 1, 20 über die Flora und die ludi FloraUa.

*) Cf, CkrysosL ham, 7(5) in Matth, orat. de poeniL et in Herodem, et in Joann, BapL (oDächt). Cf, op, L 3, 212; 11, 119—20, ed. Montfaucon-Miffne, Cf, oratio eamira buhe et theatra; und Binterim, Denkwürd. 4, 1, 8. 563.

') AugueL eonfess, 3, 2. Cf de vera religione, eap, 22 de dvitate Dei, 1,32 -^ de ecemeoruM institutume ludorwn, Ludi scenici, spectacula turpitudinum et licentia vtmitatum non hominum vitiis, sed deorum vestrorum jussis Romae instituti sunt (cf Li- wittf 7, 2, VcUer, Maxim, 2, 4, 4); pontifex autem propter animorum caven- dam peetileniiam, ipsam scemam construi prokibebat (cf 2, 8; 13, 14, 25; 4, 26; 6, 10; 8, 13 14; cf Euseb, praqnr, evang, 13,4-^5), quae animos miserorum tantis ob- eaecavit tenebris, tanta deformkate foedami, ut eitiam modo (quod ineredibile forsitan erit, ei a nostris posteris audietur), Romana urbe veutata, quos pestilentia ista pos- eedäf aiqwe isde fugienUe Caxthaginem pervenire potuerunt, in theatris quotidie eer- tatim pro hietrionihus insanirent (1, 32, ^ Cf 2, 6, Salaian de gubem, Dei, €g 15; 2, 26), Nonnullae pudentiores (matronae) avertebant fadem ab impuris metibme eeemieemm, et ariem ßagiiii furtiva intenUone dieeebanL Hoc tamen palam dierendum praebebatur in templo, ad quod perpeinmdum saltem eecretum quaerebatur m domo. Aug, de dp. Dei 2, 26,

Gaai, tpan. Klrelie. IL 4

50 Fünftes Buch. Die Syaode tod EWirm.

Zeit noch der in Afrika und Carthago verehrten heidninchen GHtttm Cölestis, oder der Dea virgo geweiht wurde. Dasselbe find nadh Sal- Tian in Trier statt. Den Wahn, dass durch solche Spide die €Mter geehret und yersohnet werden , nennt Augustin ,die unroinstej scham- loseste, gottloseste, frechste Sühnung^ \i.

Von der damaligen Verbreitung der alten heidnisdien Spiele in i

Afrika ist auch der Canon 11 der Synode von Hippo im J. 383 ein i

Beweis, welcher verordnet, dass die Sohne der Bischöfe und der Cüe- i

riker bei weltlichen Schauspielen weder mitwirken, noch zusdiaiiai i

sollen*!; ferner der Canon 33, welcher verordnet, dass Sdiauspielflni e

und Apostaten, die sich wieder bekehren, die Recondliation nicht Ter» l

weigert werden solle ^;. Auf der fünften Svnode von Carthago in i

J. 401 wurde verboten, dass an Sonn- und Festtagen Schauspiele anJ^ i

geführt werden; ein Schauspieler aber, welcher christlidi gewordflOi r

dfirfe von Niemand zu seiner frühem Beschäftigung zurfickgefOhrt, odar i

dasu gezwungen werden*'. m

In Gallien dauerte dieselbe Spielwuth fort, und wurden dieaelbn ' kirchlichen Geseze gegeben. Die Synode von Arles 314 scUiesat m •- c. 4 die Wagenlenker, so lange sie dieses Geschäft treiben, toh der ' Eirchengemeinschaft aus. Der C. 5 schliesst die Schan^Mer glekk- .< fidls aus^i. Die zweite zu Arles im J. 443 oder 452 gehalte&e Synodi ^i hatte noch Anlass, dieselben Strafbestimmungen zu wiederiiolen. CL2l)s';^i Pferde- und Wagenlenker und Schauspieler sind, so lange sie diem ^ Geschäft treiben, von der Communion ausgeschlossen^). Troodem er- ^ hoben sich am Ende des fünften Jahrhunderts die beiden gallischea fe Schriftsteller Salvianus und Sidonius Apollinaris gegen die Spiele und i Schauspiele ihrer Zeit.

Zur Zöt des Salvian waren die alten Schauspiele so abscheulidi «

it, €tp»rü turpegy fieii mfi^tts; kumc, im^mam, pmiemdmm^ Mr«** ti dtUsHmäam takmm mmawmm piaeaiiMum, kag faimkoM n

I, re/ jcdemlütf tmjriiuqwt coa^cte. «emlis tt owiftat ^■ftfiirii

■■■iia«i pimtmrt frfitf; U idtm mtm aokm tUit

>j Hcfele, ConciL G., 2, fA

Mi rCMfW flS Mß9tttL OnHH Mi TfCOtHOMmBHm MM MWtmr.

*} Helele, 2,6a

•> fielele, 1,176; 2,283.

Caoon 2. 51

1 M sittanverderblichy wie zur Zeit des Heidenthumes. Jedes Ver- und jede Schandthat wurde hier ausgeübt, die höchste Wollust y Menschen sterben, Menschen zerfleischen sehen von wilden Noch wurden die alten heidnischen Gebräuche dabei beobachtet*).

Dieses weiset er mit Uebergehung der andern Arten von heidnischen lielen besonders an den circensischen und theatralischen Spielen nach ^).

Besonders ist es die Weise der Schauspiele, dass diejenigen, welche ideiiy und welche ihnen zusehen, ein und dasselbe Verbrechen be- hßDL Denn während die Schauspieler solches billigen und gerne sehen, i({4ien sie durch die Augen und durch ihre Einwilligung dieselben arbrechen; so dass nicht bloss die des Todes würdig sind, welche jcfaes thun, sondern auch jene, welche beistimmen (Rom. 1, 32). Daran ihnen fiut alle j^Römer^ jener Zeit Theil. Wenn sich ereignete^ as leider oft geschah,, dass an dem nemlichen Tage ein kirchliches Hft und ein öffentliches Spiel begangen wurde, so wurden von fast kn Christen j^den Worten Christi die Worte des Mimen vorgezogen''. ionsnd kam dann in die Earche, verirrte sich aber Jemand dahin, id cifiihr sofällig, dass heute Spiele gegeben wejj^den, so lief er spom- nielis ans der Kirche, und rannte den Spielen nach^). Doch be- WfjL er aochi dass solches in den meisten Städten Galliens und Spa- Ms nickt mehr geschehe *) [wegen der Einfälle und der Besiznahme Bfliben durch die Barbaren], oder weil wegen der Verarmung und IS Elendes der Zeiten die enormen Kosten dieser Spiele nicht mehr ■toitten werden konnten. „Die ELendigkeit des Fiscus und die Bettel- li^gkeit des römischen Staatsschazes'^ in jener Zeit gestatteten gleich- fli keine Ausgaben mehr. Als aber z. B. die Stadt Trier schon drei- st zerstört war, verlangten die wenigen Adeligen, welche den allge- emen Untergang überlebt hatten, von den Kaisem Honorius und Con- latius circensische Spiele, um sich gleichsam über das allgemeine Yer- BEben zu trösten^).

*j iSolpigii. de gubematione Dei l. 6. e. 2. Salvian führt die damals üblichen Spiele, Spielbiater und Spieler in folgender Terminologie an C6, 3): Equidem, guta Ingmm est, nunc dictre de amnüniSf amphitheatri» mnlicet, odeiSf htsoriis, pompis, atkietit, petammarüsy pantomimitj caeteritgue portentiM, quae piget dicere, quia piget mabtm tale vel noue, de soM^.^iftorum ac theatrorum impuriitUibus dico,

') In Betreff der Theater fährt er fort : Qui$ integro verecundiae statu dicere queatf UloM rervm twrpium imUatione*^ illas vocum ac verborum obeeoenitateMj üku motuum tKrpitmdimes, iüas geshtum foeiUtaUs. Solae theatrorum tmpuritates tunt, quae hameete nom poemtnt vel aceiuari,

') Sah. 6, 7. J^pemittur Dei temphimf ut curratur ad tkeatrum, Eccleeia vaeuatur, circus mpleter, Ckrishm m aitario dimUHrnuif »t aduUerantee vitu impwrissimo aculo» ludi- rrw tmyium fomieaiume paeeamue,

*) Neu agiimr m pbuimie GalUarvM urbänt» et ^apaedanaif 6, 8,

') De geh, D, 6^ iS. Cireeneee ergo Dreoeri dmderaüe^ ei hoc vaeiatif hoc expugnoHf

A*

52 Fünftes Buch. Die Synode von Elvira.

SidoniuB ApoUinaris nennt schmuzige Gcspiilchc theatralische Reden '). Dass auch in und nach dieser Zeit Weiber auf Theateni in der obscönen Weise des Ileidenthumes spielten , davon ist die spätere Kaiserin Theodora ein Beispiel, welche der ^iromme^ Ejuser Justiniaii vom Theater hinweg auf- den Thron neben sich erhob. Procopius be- schreib^ ihre Laufbahn und Leistungen auf dem Theater^).- Was mochten die strengen Geseze in den Gesezbüchem des Theodosius und Justinian helfen , wenn das Leben so mächtig dagegen reagirte , und die Mächtigen sich so schwach erwiesen?^) Die Häufigkeit überhaupt , mft welcher diese Verbote auch in spätem Concilien eingeschärft werdiii mussten, beweist den Fortbestand des alten Ucbels, wenigstens in allflSB denjenigen Ländern, welche ehedem Theile des alten römischen Reich« , gewesen waren. Dieses Reich war längst zerfallen und zerstört, aÜMf die Greuel, die es grossgezogen, aber das Gift, mit dem es das Volk der Heiden erfüllet hatte, lebte noch in den christlichen Völkern ÜMii Die Trullanische Synode vom J. ()92 sagt in ihrem Canon 51: Dkm , heih'ge und allgemeine Synode verbietet die Mimen und ihre Schnnpiel% ' die Schaugepränge der Jagden (d. h. wohl die Thierkämpfe), und im \ theatralischen Kämpfe. Wer diese Dinge treibt, wird, ist er ein Clenfcfl)^ abgesezt, ist er ein Laie, ausgeschlossen. In milderer Weiae der Canon 24: Kein Cleriker oder Mönch darf an Pferderennen Theatern Theil nehmen. Ist er bei einer Hochzeit, so muBS er aidi fernen, wenn die Spiele anfangen^).

Wenigstens in Betreff Spaniens ist es eine erwiesene Tl dass der Endpunkt des alten heidnischen Theaters mit den AnStkoffi' des modernen Theaters zusammenfiel, und dass, da die alten Spiflk unausrottbar waren, der Clerus selbst das Entstehen neuer aof dbiwt- lichem Boden wurzelnder Theaterspicle begünstigte ^). Hier, in Spaniea, dauerten im ganzen vierten Jahrhundert noch die Spiele der Mimen und Pantomimen fort^). Die pantomimischen Darstellungen , an welchen nicht mehr das ganze Volk in den Theatern Theil nahm, sondern nur entweder der Pöbel auf der Strasse, oder „eine gewählte, geschlossene

post cladem, poU tanfftunemf post mtppUda^ post captivitatem , pagt toi evertae urhit excidiaf Theatra igüur quaeriiiSf eircum a prine^bus poatubuisf

«) Sidon. Äp, epÜL 3, 13..

») HiBtor. arcana, c. 9. - Menagiana, J, 254-~59 (ed, 1713—16).

») Codex Thäodos, L, XV. tiL 7, L 4 ßt 8, Cod, JmU Üb. V. tU. XVH, i. 8. -

. Nov. CXVf c. 3f §. 10. Ammian. Marc. 14, 6 föhrt «trui müUa aaliaineum'' ao.

*) Uefele, C. G., 3, 304, 307. 4, 47, c. 35 der Rdmischen .Synode von 826. - Die Mainzer Synode von 852, in £. Dümmler) Geschichte des ostfr&nkisehen Reiches, Berlin, 1862, Bd. 1,343— 44 nnd die dortigen Belegstellen.

*) Schack, 25 flg. Ticknor, Geschichte der schönen Literatur in Spanien « deutsch von Julias, 1852, 1, 207. »Aufhören des griechischen und römischen Theaters.'

*) MaeUer, CommenL de yemo, tnonima et hau aevi Theodaeiam. GoUmg. 1796 ^ p. 91 sy.

Canon 2. 53

qidbchaft^ bei Hochzeiten und ähnlichen Festivitäten , oder die Reichen kcifcuipt und nach Beh'eben in ihren Pallästen , nahmen in der spätem jMneit immer mehr überhand ^). Die Eniser Carinus und Numerian, Aue des Cams, stellten unter anderm Tausend Pantomimen und Gym- irten der Augenweide des Volkes zur Disposition % Der Cäsar Gallus flends hielt Tänzerinnen im Ueberfiuss.

Als Beweis, wie verbreitet diese scenischen Spiele in dem alten »nien gewesen, werden auch die vielen, zum Theil heute noch in reo TrQmmem vorhandenen Theater Spaniens angeführt, z. B. zu KTagona, Merida, Corunna del Conde, Sevilla, Ecija, Caziona, be- ttdcfB Sagunt Jedenfalls war das nc^h im sechsten und siebenten ihiliimdert in Spanien fortbestehende Theater wesentlich heidnisch. Im es war sowohl der Haltung als dem Inhalte nach vom Anfange ii nm Ende mythologisch ^). Innozenz I. zählt in seinem Schreiben ft £e in der Synode zu Toledo J. 400 versammelten Bischöfe deo Hisständen des kirchlichen Lebens in Spanien auf, dass viele ma der Würde von Priestern und Bischöfen erhoben wor- tef welche vorher Advokaten oder Kriegsleute gewesen, dass viele, MriAe dem Volke Lustbarkeiten und Spiele gegeben, zu der Ehre k iilfrlistmi Priesterthomes gelangt seien ^). Der König Sisebut liess Biwhof Ensebius von Tarraco absezen, weil derselbe gestattet hatte, Sehaospiele mit Anspielungen auf heidnische Götterlehren gegeben Indess ist der erwähnte Brief Sisebuts sehr unklar ge- Statt einer Abseisung kann man auch eine Rüge in dem- finden^), und Florez sucht im Besondern nachzuweisen, dass in

*) Cf. JmUmM CapUol. vita Mord AureUiy c. 23. Flavitu Voptscus Carinus c. 18, (y. Smetam, DowuL 7. Ptinius h, n, 7, 24, Macrobitu S. 2, 7. AmmiemtUf 14, €, Mämoves de VAcademU des Inscriptions , 1, 121.

*) Amm. L e. Exfrimunt (feminae) innumera simukura, guae finxere fabuhe theatrtUes.

») 8chaik, 28—29; 72 fl^. (Cf. Dufresne zu Mimus.) Masdeu, 8, 131; Florez passim, ood die Reisebeschrei bongen von Laberde, Pluer, Carter, Stmnbume, DiUon, in ocoerer Zeit das grosse Sammelwerk: yi^annapt^toruca''. Schack, S.73— 75. Schock nennt den Gottesdienst der Westgothcn ..mimisch", und will einen Zu- sammenhang mit den alten Spielen herausfinden.

*) (^tmtai qui vohgptaUs et edUiones popuh celebrarunt, ad honorem swnmi sacerdotn pervenisse! qvonm onmwm mammem ne ad societatem guidem ordinis clerieorum opor- tmerat pervemire, Innoe. ^ffütoi. S. nr. 4,

*) Pddäki, Bistoria eecles. de Espanna, 2 parte 1605, p. 188. Mariana, 6, 3, Florez, 7,317, Eusehio episeopo a Sisebuto rege direeta Objeetum hoe, guod de buKs tk§airüs taworum ( ToL ludis theatris phanorum) sc^cet mhusterio sie adeptus, tmäi videtMT imcertum: qms non videat guod etiam videre poeniteat, Beatis viris cada- Vera te amUftrre foetentia, et homines divinis cultibus assidue deditos tua exprobrare Bm fo€tida. Ergo dektesps nostrae perenniiatis affatus negutufuam expectes, sed , qmi Deo magis , guam miserandis plaeei hominibus, Eeclesitan Bareinonensem

54 Fünftes Bach. Die Synode von Elvira.

dieser Zeit (Sisebut starb 621) Severos Bischof von Barcelona , Eusebim dagegen Metropolitan von Tarraco gewesen. Der Brief Sisebuts ist schwer verständlich. Mariana hat ihn in seiner gewohnten Eilfertigkeä sicher nicht verstanden; Schack und Ticknor -Julius scheinen sich auf Mariana gestüzt zu haben ^).

Was Isidor von Sevilla von dem Theater und den scenischen Spielen sagt, kommt im Allgemeinen mit Obigem Uberein. Das Theater trug auch den Namen prosHbidum etc, wegen der Unsittlichkeit seines Cha- rakters. Doch die Art und Weise seiner Berichterstattung scheint ansa* deuten, dass derlei Spiele zu seiner Zeit in Spanien noch vorkamen. Im Allgemeinen sagt er , dass der Christ solche Schauspiele verabscheuen müsse, weil er deren Urheber, die Gözen, hasse. Denn^) „diese Schauspiele der Grausamkeit sind nicht bloss durch die Laster der Men- schen , sondern durch den Befehl der Dämonen entstanden. Der Christ soll nichts gemein haben mit der Wuth des Circus, mit der Scham- losigkeit des Theaters, mit der Grausamkeit des Amphitheaters, mit der Wildheit der Arena, mit der Ausgelassenheit des Spieles. Der ve^ leugnet Gott, der solches zu thun sich unterfängt, er ist abge&Uen toq dem christlichen Glauben, der auf's Neue nach dem begehrt , dem er in der Taufe längst entsagt, das ist dem Teufel, seinem Pompe und seinen Werken.**

Durch Inschriften sind die scenischen Spiele in Spanien beoeqgli z. B. ein Flamen und eine Flaminica gaben scenische und drcensiadie Spiele vier Tage lang in Tucci, und dazu ein Mahl. Ebenso be- zeugt eine Inschrift von Canama bei Sevilla die Abhaltung von sceni- schen Spielen^).

Nach dieser Auseinandersczung können wir sagen, dass die Fla- mines, welche auf ihre Kosten dem Volke Spiele gaben, erstens den Gözen opferten, zweitens den Mord (der Gladiatoren und der Thier-

') FloreZf 25^ 85, Martanct, 6, 3. In Hispania pari decemendi liberiatB EmMbita Barcinon, episcopus loco a rege motus est lU ipsitu Suebuti UtierM deelarami^ tub- stituto tdio: quod in theatro quaedam ah histrionibus agi concessistet, guae ex vana deorutn tuperstüione traducta, cutres Chrisiianae abhorrere uidebantur, SdkadCf Lc Ticknor, Geschichte der schönen Literatur in Spanien, Leipz. Id52 Bd. 1, 8. 207.

') Isidor Hisp, etymologiar, 18, 42: Idem vero theaimm, idem et prosHbuhm, eo gmod post Utdos exados meretriees ibi prastarenL Idem et lupanar vocatum, ab ei$€hm wieretri- cibuSf guae -^ lupae nuncupabanhar. c. 43. Scena autem erat locus infra tkeätim m modum damus instructa, ubi eantabant comidf tragid, atgue s€diab«mi kätrioms et mim, c. 48, Htstriones sunt, gui muliebri indumentö gestus impudieanam fiminarum expninubitnL

') Florex, 9, 63. editis scenids ludis per gwxtriduum et dreensihm et ^mh dkiso, Bei Masdeu, Col, nr, 744 nach Ccga verlegt. Masdeu, nr, 819 ^ buüs seeniäs impensa sua /actis, ^ulo dato.

€aDoii 3.

56

) Texvchuldeten , drittens Unzucht begehen machten und be- ; denn nach dem Vorgelegtefh kann man das Geben und das illen scenischer Spiele nicht anders denn eine unnatürlidie Wei- nen.

»ei bleibt es nur auflallend, dass die spanischen Erklärer Men- jt>nsaleE Tellez, und neulich noch Tejada j Bamiro diesen ! nicht so verstehen , während die neuesten nichtspanischen Er- s. B. der Verfasser bei Achterfeldt- Braun und Hefele (1, 122) denken tragen , das homiddium von den Gladiatorenspielen , die ▼om Theater jener Zeit zu verstehen.

CiBon 3.

nselben, wenn sie den Gözen inr ein Spiel gegeben.

ISO ist beschlossen worden, dass i Flamines, welche nicht geopfert, mir ein Spiel gegeben, desswegen, sich der schrecklichen Opfer ent- laben, am Ende die Communion ea solle, nachdem sie jedoch die le Busse vollbracht haben. Gleich- beschlossen, dass wenn sie nach le in Unzucht gefallen, ihnen die lion nicht mehr zu geben sei, da- nicht mit der Communion des iohn zu treiben scheinen.

De dsdem, si idolis tan- tum munus dederunt

Ilcm flamineij qui non im^ molaverirUf sed munm tanium dederint, eo quod ae a funestie €d>ainuermt sacriflciia, pltusuit eis in flnem praeatäre eommu" nionem^ acta tarnen legitima poenitentia: item ipH H poet poenitentiam fuerint moeehoH, plactät uüerius lUe non esse dandam cammunionem, ne illu" iiase (lutieae) de dominica com" mtmione videantur.

%u9 dare kann man allerdings von Almosen, oder Geschenken 7Ötter verstehen , und sich dabei auf den Vorgang mit Justa und ron Sevilla berufen. [Mendo%a TertulL apol. c, IS ctrctdt cau- iigio mendieans, ExigitM merctdem pro solo templi, pro aditu saeri. noL $at. 8. cf. 3, 15, Lucret. 2, 624 28. Tertull. apol. 42. f qtiotusqidsque jam jactat. Porrigat mmurn Jupiter et aedpiat. M. „AuguHui'' c. 91. Veepasian. c. 23. TertuU. ad natioi%.

- ifmuctu« Felix, e. 24. PeUes (=z eymhala) aln oaedunt men- vicantes Deos ducunt, d. h. die Opferpriester schlagen die Trom-

nd führen ihre bettelnden Götter von Gasse zu Gasse*).]

- dann hätten die Bischöfe wohl: Stipea statt munera geipgt; Iten sie wohl wegen solcher Bettelgaben nicht lebenslange Busse ;ty und dann hätten sie vergessen, eine entsprechende Strafe für

, Phdo. 1,655.

(

56 Fünftel Buch. Die Synode von Elvira.

die ähnlich fehlenden Laien d. h. die sonstigen Cfaristen, su be- stimmen, die den Gözen Almosen gaben.

Binius versteht munus falsch; Albaspinäus *) richtig von jpSpiekn*, bei denen ein anderer Flamen präsidiren konnte, nicht der chiistlich gewordene Flamen, welcher die Kosten des Spieles bestritt, das heisst das Spiel dem Volke gab. Denn mitnus bedeutet Geschenk und Spiel, weil es ein geschenktes Spiel ist

Ebenso Gonzalez Tellez et ethtiones publiea$ po$t bapUtmum oels- braverint. Munera zu geben ist eine erbliche Sache der Flamines, m ist necessitas, nicht ambitio. TertulL de spectae. 12, Er sagt: fmmm dictum est (gpectaculumj ab officio, guomam officium etiam muneris no- men est. Mortem homicidiis (der Gladiatorcnspielc zu Ehren der Todten) consolabatUur, Haec muneris origo, Sed ferrum volupteUi saÜs non fcunebaty nisi et feris humtma corpora dissiparentur. Dann sagt er weitefi diese Art „editionis^ (sc. munerum) sei übergegangen als eine Pflicht an die in Würde und Amt Stehenden „guacsturiu dieo et magistratua, ä flaminia, et eaeerdotia.

Diese Stelle Tertullians dürfte alle Zweifel heben. Gt>nzal. Telloi weist femer auf den C Theodos, De deeurionib. auf tjujac Üb. Obsen. Cap. 13. et in L. 6 ff. De exeusatt. Ant. Gothofred, in L, In hanarOna. & De vcicat. munerum.

Im engem Sinne bedeutet „mtmus^^ Schauspiel, besonders Gla^ torenspiel, von den Beamten und Priestern zum Danke für das empfim- gene Amt gegeben dem Volke (munus praebere Cie. de off. 2, 10^ 5f funetus est aedilicio maximo munere. Juvenal. 3, 36. Von Titut berichtet Sueton c 7 : Amphitheatro ckdicato, munua edidit appareOissimim largisrimumque. Von Marc. Aurcl als Thronerben erzählt sein Ko- graph: et gladiatorumy quasi privatus, quaestor edidit munu$ (JuL Capi' tolüi. 0. ef. cp. 23). Von demselben und L. Verus sagt derselbe 8 -^ funebre munus patri dederunt (dem Antoninus Pius).

Aus solchen Beispielen kann man ohne Mühe ersehen , was j^mum» dare^^ in unserm Canon bedeutet Häufiger ist der Ausdruck edev«; doch haben wir auch das Wort dare gefunden. Ein Flamen , der auf seine Kosten dem Volke einen Gladiatoren- oder Thierkampf giebt, hat des Mordes sich schuldig gemacht Weil er aber nicht selbst beim Spiele den Vorsiz geführt, nicht selbst geopfert hat, so soll ihm am Ende des Lebens die Gommunion gegeben werden.

Pällt er nach der angetretenen Busse in Unzucht, so soll er die Con^nunion nicht erhalten. Moechia ist hier wohl dem Wortlaute nach zu &ssen, als Unzucht sowohl wie EhebrucL

■) Aubespine, Bischof ▼. Orleans, f 1630. Noten zu mebrerea alten Coneilicn bei Labb^ o. i. w.

CaDon 4. 5.

57

CuoB

^selben, wenn sie noch als lenen opfern, wann sie ge- ift werden können.

, wenn die Flamines Catechu- 1, und sie sich von den Opfern my ist beschlossen, dass sie Abflösse von drei Jahren ge- en sollen.

De eisdem, si catechumeni

(idhuc immolant, quando

haptizentwr.

Item fltxmines si fuerirU ca* tcchuvncni et se a sacrifieiis abs'- tinuerifUf poH tricnnii tenipora piaeuU ad baptiimum admitti dd>ere.

Gan. 42 sind zwei Jahre Vorbereitung zur Taufe ; nach Can. 4

ahre für die Flamines bestimmt, weil sie, meint Mendoza,

unterrichten waren; denn „literatV^ glauben schwerer.

21. Ihre Schuld sei vorher grösser gewesen. Gonzalez

nt, die drei Jahre seien nicht Vorbereitung, sondern auch Dazu kommt, dass man die Flamines länger prüfen und

dusste.

Ganon 5.

a Frau im Zorne die Magd Si domina per zelum an- tödtet. cülam ocdderit.

eine Frau (L e. Herrin), von li entbrannt, ihre Magd geisselt, s innerhalb dreier Tage den r Qualen aufgiebt, weil es in- wißs ist, ob sie dieselbe mit Ah- aus Zufall ermordet hat, wenn it| soll sie nach sieben Jahren, ) diess, nach Ablauf von fünf oach vollbrachter regelmässiger ur Communion zugelassen wer- 1 sie aber innerhalb dieser be- Zeit erkrankt, soll sie die n erhalten.

8i qua domina furore zeli accensa flagris verberaverit an' cillam suamj üa ut intra ter- tium diem animam cum cru" ciatu effundat, eo quod incer- tum Sit volitntate an casu occt- derit, si voluntate, post 7 annos, si casu, post quinquennii tem^ pora, acta legitima poeniieniiaf ad communionem placuit ad- mitH^ quod 8% infra tempora constituta fuerit inßrmaUiy ac- cipiat communionem.

isa untersucht, was Zelus und Zclodyipia sei. Cf. Oratian in wma 50 dMnet. 43, Die Freien seien mit fustibm, die Sdaven

flageUis und verberibus nach Ulpian geschlagen- worden. inns Pius habe eine Zeit milderer Behandlung der Sclaven

Sein Rescript über die Sclaven des Spaniers Julius Sabinus Es war gerichtet an Aelius Marcian, den Proconsul von

58 FüDftes Bach. Die Synode von Elvira.

Die Macht der Herren gegen ihre Sclaven müsae ungeschmälert seyn, und keinem Menschen dürfe sein Recht entzogen werden; aber es liegt im Interesse der Herren selbst , dass denjenigen ^qm jutU de- preeantur^^, nicht die Hilfe gegen Grausamkeit, Hunger, oder unertriSg- liche Misshandlung entzogen werde. „Untersuche also die Beschwerden derjenigen y welche aus der Familie des J. Sabinus zu der Statue ge- flohen sind, und wenn sie entweder härtar gehalten sind, als billig ist, oder grosse Misshandlung erfahren haben, so sollen sie in die Gewalt ihres Herrn nicht zurückkehren , und wenn dieser betrüglich mdne Ver- ordnung umgehet, so soll er wissen, dass idi dieses Vergehen strenge bestrafen werde.*' Uebrigens weisen die Erklärer unsers Canons auf die bekannten kaiserlichen Edikte seit Constantin und die zahlreichen Erlasse der Synoden zum Schuze der Sclaven hin.

Gonzalez Tellez weist in BetreflF des Wortes flagella (vielmehr flagra) auf Gothofredus in 1. 12, de jure fisci, auf Just. LipHus L 2. de eruce, cap. 3,

Greiser l. 2, de cruce, cap, 4.

Auffallend ist es wohl, dass, wenn die Herrin die Absicht des Mor- des gestehet, sie nur sieben Jahre Busse bekommen soll, wenn dag^g;en ihre Züchtigimg ohne ihre Absicht die Sclavin getödtet hat, fünf Jahre Busse thun soll. Dieser geringe Unterschied der Busszeit hat vielleicht darin seinen Grund , dass das Bekenntniss oder Geständniss als Verdienst und als Theil der Busse angenonmien wurde, da Niemand die Herrin überweisen konnte, dass sie mit Vorbedacht ihre Sclavin getödtet habe.

"Wüsste man sonst nicht, dass die „ancilla'^ eine Sclavin sei, so würde die geringe B.usszcit von sieben Jahren für einen Mord diess be- weisen. Die Bischöfe wussten an sich, dass der Mord des Sclaven so straffällig sei, wie der Mord eines Freien. Aber wie die ELirche an sich und mit einem Schlage die Sclaverei nicht aufheben konnte, wdl sie zu tief in das gesellschaftliche Leben verflochten war, so konnte sie

vor dem äussern Forum der Kirche vor dem Forum der kirch- lichen Disziplin den Todtschlag eines Sclaven nicht mit denselben StraÜBi belegen, wie den eines Freien.

Es ist hier bloss von grausamen Herrinnen die Rede, die ihre Scla- vinnen zu Tode geissein, nicht von Herren. Waren denn die Herren in Spanien weniger grausam? Das Edikt des Pius Antoninus in B^rsff des Spaniers Jul. Sabinus beweist das Gegentheil. Aber es ist walu^ scheinlich, dass den Vätern von Elvira keine solche Klagen gegen die Herren zu Ohren gekommen waren. An sich ist die Grausamkeit der antiken Frauen gegen ihre Sclavinnen bekannt, welche, wie Böttiger in seiner „Sabina' es darstellt, stets mit scharfen Instramenten bewaffne waren , um ihre Sclavinnen blutig zu stechen oder eu schlagen '). *-

>) Friedländer, Darstellungen aas der Sittengeschichte Roms in der Zeil des Aa- gast bis lam Ausgange der Antopine Leipzig 1862, S. 281«

Canon 6.

59

Daio fiült nodi die durchschlagende, in nnserm Falle todtschlagende Energie spanischer Frauen in das Gewicht

Das Flagrum ist ein Instrument, womit man hauptsächlich die Sclaven xichtigte. Es bestand aus mehreren Ketten mit Metallknöpfen am Ende daher durum fl. Juv. 5, 173 , welche an einem kurzen Stiele brfestigt waren , wie eine Geissei *). Es verursachte mehr heftige Schläge, als daas es einschnitt, während das Fiagellum schnitt oder rizte. Doch 8igt Ldvius cacsa flagro 28, tl ^).

CaBon 6.

Wenn Jemand durch böse Mittel einen Menschen tödtet.

Wenn Einer aber durch boshafte Künste einen Andern tödtet, dem soll, weil er dieses Verbrechen nicht ohne Abgötterei rollbringen konnte, auch am Ende die Commonion nicht ertheilt werden.

Si quicunque per malefi- cmm Jiominem interfecerit

Si quis vero maleficio intev' fecerit alterum, eo guod sine idololatria perficere scdus ncn potuit, nee in flnem impertien" dam Uli esse eommumonem.

Statt maiUfleio zu lesen veneficio ist kein Grund. Denn, um durch Gift Jemand zu tödten, dazu bedarf es keiner Abgötterei, son- dern nur der Wirkung des Giftes. Die römische Gcsezgebung beson- ders Ton Constantin an ist unerschöpflich in Gesezen gegen die nictgi und maieficu Was vom fünften bis achtzehnten Jahrhunderte Hexen and Zauberer waren, das waren besonders im vierten Jahrhundert die matefei nnd magi. Gothofredus hat in seinem berühmten Com- mentare zu dem Codex Theodosianus mit gründlicher und erschöpfender Gelehrsamkeit darüber gehandelt Vor wenigen Monaten hat Bernays in seinem Werke über die Historia scuira des Sulpicius Sevcrus, welches in seinem aweiten Buche die Hauptquelle für die Geschichte des Pris- cüfianismus ist, mit Benüsung und Hinweisung auf Gothofred , kürzer von der Magie des vierten Jahrhunderts gehandelt ^). Die Väter von Elvira theilten hierin die Ueberzeugung aller ihrer Zeitgenossen; ob mid wie weit sie hierin im Irrthume waren, weiss bei diesem dun- kda Gkbiete der Natur und des Geistes Niemand zu bestimmen. Selbst Onos wird von dem Heiden Zosimus ein Aegyptier, d. h. ein Magiw, em Zauberer genannt Magi sunt^ qui eulgo malefici vocantur. Hi vio"

*) PUmL Am^ 4, 2, 10. - Martial, 8, 23; 4, 79,

*) PlamL Mere. 2, 3, 80. U^ Dig. 47, 10, 9. pinsere, rumpere SueUm. Clamlitu**^ 8;

Otko, 2. Lot Pacai, 30,. 5. Ämm. MarceL 31, 8. Rieh, AnL ^. v. flagrum;

fiageOum. *) Siehe unlen bei der Geschichte der PriscilUanisten. ß*, über die Chronik

des Solpicius Sevelras, BerL 1861.

60

Fünftes Buch. Die Synode von Elvira.

lerOia tanium earminis kUerimtaU (Bhaban.). Mens hautU nulh polluta vmem, Ineantata perit Lttean f).

CtDOB 7.

Ueber die wegen Unzucht Büssen- den, wenn sie wieder sündigen.

Wenn etwa ein Gläubiger nach dem Falle in die Unzucht, nachdem er die festgesezte Zeit Busse gethan, wieder die Unzucht begehet, so soll er auch am Ende die Conmiunion nicht empfangen.

De poenümtibus mot si rursus moechave

Si guU forte fiddis pc mm moechiaey posl tempa itUuta aeia pomiUrUiaj ftterü famicatus f placuii finem habere eum eommur

CUOB 8.

Ueber die Weiber, welche ihre Man- De feminis, quae v ner verlassen und andere heirathen. vvri^ suis alüs nul

Ebenso sollen Weiber, welche ohne einen vorausgehenden Grund ihre Männer verlassen, und sich andern zugesellt haben , auch am Ende die Com- munion nicht empfangen.

Item feminae, qitat praeeedente causa reli viros suoB ei aXteris se c verint, nee in flnem ac communianem.

Mendoza handelt hier ausführlidi von der Geschichte der Eh düngen, und meint, dass die spanischen Bischöfe zuerst die Un lichkeit der Ehe ausgesprochen haben.

Ganon 9.

Ueber die Weiber , welche die ehe- De feminis, quae adt

brecherischen Männer verlassen, und viros rdinqimnt et andere heirathen. nuhunt

Ferner soll einem christlichen Weibe, welches einen ehebrecherischen Mann, der ein Christ ist, verlässt, und einen andern heirathet, diese Heirath verboten werden. Thut sie es dennoch , so soll sie nicht vor- her die Conmiunion empfangen, bis der- jenige, welchen sie verlassen hat, aus diesem Leben abgeschieden ist , wenn nicht etwa eine Krankheit sie ihr zu geben zwingt.

lUm femina fldelis adulterum virum relique lern et alterum dueU^ heatuTj ne dueat: ei non prita aecipiat com nem, nüt, quem reliquUj eulo exierüy niri fonü cesiUas infirmüatia dar ptderit

>) TartulL (U idoL 9.

Canon 10.

61

lener Canon fOhrt den klaren unterschied zwischen Separatio und tio der Ehe ein« Der Ehebruch trennt die Eheleute a tharo la, jd>er er trennt die Ehe nicht, weil er die Wiedenrerheirathung schuldigen Theiles unter der Strafe der Ausschliessung verbietet diesen und die entsprechenden anderen Canones haben sich ter von Elvira um die Kirche grosse Verdienste erworben. Wie rche Spaniens in Beziehung auf diese Frage den übrigen Kirchen seidentea im klaren Aussprechen der Lehre und Disziplin voran- ist, so in der Lehre von der unbefleckten Empf&ngniss der selig- tingfrau^ und von dem Ausgehen des heiligen Geistes von dem und dem Sohne zugleich. ^Dass die katholische Kirche,^ sagt jrk ausgepiügtem nationalen Selbstgefühle der Spanier Ferd. Men- u Papst Clemens VIII., ^ deren Sid^erung dir nicht der Zufall, menschliche Weisheit, sondern Christus selbst übertragen hat, I Spanien viel zu verdanken habe, das kann dir, um anderes zu then, nicht allein dieses Concil nahelegen, sondern dich davon ugen' (hoc unum concUium non »uadere tibi tantufn^ sed et per- i potestj. Gonzal. Tellez weist auf c. 65 von Elvira, und c. 93 ^ TruUana t;. 692 %

GUOB 10.

der Verlassenen eines Kate- enen, wenn sie einen andern heirathet.

snn diejenige, welche ein Katechu- rerlässt, einen Mann nimmt, so kann der Taufgnade zugelassen werden, ird auch in Betreff von Frauen -Kate- nen zu beobachten sejn. Wenn Jene IXabige ist, welche geheirathet wird 9BI, der seine unbescholtene Gemah- rlaasen hat, und wenn sie gewusst taa Jener eine Gemahlin habe, welche le Grund verlassen, so soll ihr am die Communion ertheilt werden.

De relicta catechumeni^ $i alterum duxerit

Si ea, quam eatechnmenut rdinquü, duxerit maritum, pot^ est ad fontem lavcmri admitti: hoe et circa feminas catechw mencu erit obsennrndum. Quod 9i fuerü fiddü, quae ducitur ab eo, qui uxorem inculpateun rdmquitß et cum sderit illum habere uxorem, quam tine eauaa reliquit, plaeuit in finem huku^ modi dari communionem.

hsß die Fassung des Canon an Undeutlichkeit leidet, brauche ich erst zu bemerken. Die Ueberschrift selbst ist undeutlich, weil es ittwe bedeuten könnte. Denn bei Idatius , und nach ihm bei Isidor

[efele, ConciL Gesch. 3, 98, 103, 288, 486, 549. ändert der englischen Kirche, 18409 S. 164.

Schrödl, das erste Jahr-

62 FfiDftes Buch. Die Synode von Elvira.

von Sevilla heisst die Wittwe des im J. 453 durch Maximus ermordeten Kaisers ValcntiDiaA lU. die ^Hinterlassene^ (relieta VaUniinUmi) Uth Uui ehron. parv. Isidftr, de rebv» Vandalorum ^). Doch kann es hier nicht Wittwe, Hinterlasscnc , es muss Verlassene bedeuten. Ein Katechumene verlässt seine Gemahlin, und nimmt eine andere (Heidin). Diese kann in das Katechnmenat und in die Kirche eintreten. Denn sie hat von der Heiligkeit und Unauflöslichkeit der Ehe nichts gewusit Oder eine Katechumenin verlässt ihren (heidnischen) Mann. Dieser kann zur Taufe gelassen werden ; denn auch er hat die Natur der ehristliehen Ehe nicht gekannt.

Aber anders gestaltet sich die Sache, wenn die zur (zweiten) Ehe Genommene eine Christin ist, und wenn sie weiss, dass der Mann seine Frau ohne Grund verlassen hg^. Dann handelte es sich darum , ob sie am Ende des Lebens die Communion empfangen, oder nicht empfimgen soll. Aber es wurde beschlossen, ihr am Ende die Communion su ge- währen.

GUOB 11.

Von der Katechumena, wenn sie De catechumena, si gra- schwer erkrankt. viter aegrotaverit.

Wenn aber innerhalb der fünf Jahre Intra qtdnquennii atUem tenh

die Katechumena schwer erkrankt, so ist pora aüechumena m (^raviUt

beschlossen , . dass ihr die Taufe ertheilt, fuerit infirmata, dandum ei ba-

nicht verweigert werden solle. ptismam placuit, nan denegarL

Das Auiem deutet auf den vorhergehenden Canon. Sonst daaert das Katechumaiat nur zwei Jahre (c. 42), bei einer Frau aber, welche einen Mann zu Lebzeiten von dessen rechtmässiger Gemahlin geh^irattiet hat, soll es fünf Jahre dauern, weil sie auch gegen die heidnische Sitte und das Naturgesez gesündigt Wird sie aber während, der fünf Jahre Probe- und zugleich Busszeit krank, so muss sie getauft werden. GkmnL Tellez sagt, sie erhalte fünf Jahre Busse, weil sie noch vor der Tauft^ und bei dem Bestehen der ersten Ehe gesündigt habe. Hefele CmsI die Canon. 9, 10 und 11 in folgender Weise auf und zusammen. Di^ selben besprechen zwei von einander verschiedene Fälle, von deMD jeder wieder zwei Unterabtheilungen hat.

1) a) Wenn ein Katechumenus seine noch ungetaufte Fraa ohne Grund verlassen, und diese einen andern genommen hat, bo darf sie dennoch getauft werden.

') Ebenso ' Bincmari Rhem, annaUt 869 T^eutbergam, Lotham regit n (die Wittwe des am S. Aag. 869 zu Piaccnza t Königs Lothar). ^ Siehe Dümmler, E., Geschichte des oslfränkischen Reiches, 1862» 8.683. r- Bvtt MonmmeiUa Script 7, 486,

Canon 12.

63

b) Ebenso 9 wenn eine Eatechumena ihren (noch ungetanften Mann ohne Grmnd) verläast und dieser heirathet wieder, so darf er getauft

Anders stelle sich die Frage, ob Jemand die gegen das Recht Ver- lassene heirathen könne; und der Fall und die Antwort sei doppelt.

2) a) Wenn eine Getaufte wisse, dass Jemand seine Frau ohne Grfimd Terlassen, und sie heirathe ihn dennoch, so darf sie erst auf dem Todbette wieder communiciren (s. l.Cor. 7, 12).

b) Wenn aber eine Katechumena einen solchen heirathet, so werde ihr die Taofe auf fünf weitere Jahre (Probezeit) verschoben, und nur im Falle der Erkrankung dürfe sie früher getauft werden.

GanoB 12.

Von den Weibern, welche das Ge- werbe von Kupplerinnen treiben.

Eine Mutter, oder Verwandte, oder jede Gläubige, wenn sie das Gewerbe der Kupplerinnen treibt, soll darum, weil sie ein^i fremden, oder vielmehr ihren eigenen Leib verkauft hat, auch am Ende die CSommunion nicht empfangen.

De mulieribus, quae leno- cinium fecerint

Mater, vel pareru, vel quae- libet fidelia, H lenocinium exer- cuerü, eo quod alienum corpus vendiderit, vel potiua «uun^ plor etat eam nee in flnem aedpere commumanem.

Spitere Sammler der Kirchengeseze, wie Ivo, p. 8. c. 306 Borduurd W. 19, 6 lesen: msi in fine non aceipiat eammunianem. Heodosa handelt hier eap. 25 „de poena lenocinii^^. Er führt die Stelle an L4. (dt praetor ^ de hi$ qui notantur infamia. Leno- faeUp qid quaestuaria mancipia habet; sed et qui m liberia hunc exereet, m eadem causa est, Yalentinian und Theodosius (l Imenet fn. C. de speetaeuUs. L 10) verordneten, dass Sclaven, Kinder and Verwandte, welche also missbraucht würden, aus der Gewalt ihrer Ellani oder Herren zu entlassen seien, und den Schuz der Bischöfe oder Defenaoren anrufen dürfen. TerUüL de idololatr. c. 11. Nach den Geaeseo Solon*s seien die „lenanes^ zum Tode verurtheilt worden. Der Tyrann Cleomenes von Methymna Hess mehrere „Unas^ in Säcken in das Meer werfen.

Hit gleicher Strafe werden nach unserm Canon belegt, Eltern, «ridie ihre Kinder, Verwandte, welche ihre Verwandten, Frauen, welche flire Sdaven -s. w. also verkaufen. Es heisst einen fremden , oder ▼iehnehr ihren Körper. Das begreift man bei Eltern, und auch Ver- moidten. Bei Sdavinnen muss es auf das Verhältniss des Eigenthumea boogea werden. Ueberhaupt aber darauf, dass die Frau, welche ein Bolcfces Gewerbe treibt, >dem Willen und der schlechten Absicht nach

64

Fanftes Bach. * Die Synode Ton Elyinu

ihren eigenen Leib vei*kauft, ihn in der Regel verkanft hat, und nun die Sünde y die sie selbst nicht mehr vollbringen kanoi durch andere wie durch Glieder des eigenen Leibes vollbringt.

CUOB 13.

Ueber die Gott geweihten Jung- De virginihus Deo dicaiiSf frauen, wenn sie Unzucht treiben. si adulteraverinL

Virgmei, quae $e Deo ^ tavcruniy ri factum perdideritU virffinitatiM, dque eidem Ubiäbi ieroitritU non üUelUffenUi quid admiservfU, plaatä nee in finm eis dandam e$$e eammunianem. Quod ti Memel pereueuae ad infirmi earpon» lapeu vUkUm omni tempore vUae iuae h»äuh modi feminae egerint pomhm Uam, td dbttmemU 9e a eoA% eo quod lap9ae pofmt rftleaii- tur, placuü eoM m p%an eam* munionem aedpere debere.

Wenn Jungfrauen, welche sich Gott geweiht liaben, die Gelübde der Junji^äu- liehkcit zu Grunde richten, und derselben Lust fröhnen, und nicht einsehen, was sie verloren haben, ist beschlossen worden, dass ihnen auch am Knde die Communion nicht ertheilt werde. Wenn solche Frauens- personen sich einmal bethören lassen, oder durch den Fall des schwachen Fleisches verdorben die ganze Zeit ihres Lebens Busse thun, so dass sie jeder Unzucht sich enthalten, ist beschlossen worden, dess- wegen weil sie vielmehr gefallen zu seyn scheinen , so sollen sie am Ende die Com- munion empfangen dürfen.

Mendoza behauptet, dass es schon zu der Apostel Zeit in SpanicB gottgeweihte Jungfrauen gab. Diess ist wahrscheinlich, aber nidit er- wiesen. Für die übrige Kirche ist Justin der Märtyrer der erste Zeuge um 150. Hierher mag man auch die Geschichte der heiligen Theda, des Lazarus und der heiligen Martha, sowie der heiligen Olcilia reehnen. Für Spanien hat man kein früheres historisch beglaubigtes Beispiel, ab das der heiligen Eulalia von Merida , ein oder zwei Jahre vor der Synode von EUvira. Aber da ich erwiesen zu haben glaube, daaa die Eirdie Spaniens von dem Apostel Paulus, sodann von doi Siebenminnera, welche von Petrus und Paulus gemeinsam nach Spanien gesendet wor- den, gegründet wurde, da sonach die Kirdie von Spanien nach dflr Kirche von Rom und überhaupt Italiens, da sie in Leben nnd £inridi- tungen sich durchaus nach der römischen Kirche bildete (ao das man in einem gewissen Sinne, namentlich in Beziehung auf die Litaigie die G^talt der ältesten römischen Kirche aus der G^eatalt der llteaten apanischen Kirche erkennen kann), da die beiden Heiligen Pndentiaiia und Praxedis in der Mitte des zweiten Jahrhunderts ohne Zweifelr Oott geweifaete Jungfrauen virgine$ Deo dieaiae waren, * ao reMit aieher der Stand der gottgeweihten Jungfrauen in Spanien, wenn nidil in das erste, so doch in das aweite christliche Jahrhundert carfklL -*

Cadod 14.

65

sagt Mendoza weiter dass unter dem Abfalle dieser Jung^ *h eine etwaige Ehe mitgemeint sei; denn gerade durch eine •en sie ihre Verblendung zu erkennen, und ^dass sie nicht ein- s sie verloren haben^. [Oonc* Turon. v. 461 c. tf. Cone. e. iO-A (angebliche Synode) ; besonders aber ToUtaman 1, 16, 19]. die Tochter eines Bischöfe , oder Priesters, oder Diakons, die ge^weihet hat, sündigt und heirathet, so dürfen ihre Eltern inen Verkehr mehr haben; sie selbst wird excommunicirt und iivenn sie stirbt, das Sacrament wieder erhalten ToUi, 4, 55. , erklärt die Worte „non inteUiginUs^^j wenn sie keine Reue 1 „Uzp^aei^, wenn sie nicht mit ihrem Willen gesündigt haben. 3llez unterscheidet zweierlei Jungfrauen in Spanien; er weist higenia 21. Sept., Thecla und Petronilla. Einige sind feinung, dass es schon Klöster um diese Zeit in Spanien ge- e. Aber wie sollte dieses möglich sejrn? Das Beispiel i von Merida beweist das Gegentheil, und vor dem vierten rt haben nachweisbar nirgends Männer« oder Frauenklöster Die gottgeweihten Jungfrauen sonst und in Spanien legten Dgesichte der Kirche die feierlichen Gelübde der beständigen chkeit ab , wozu auch das Gelübde kam , liiemals in den Stand sa treten; sie unterschieden sich wohl durch irgendeine Aus- in der Kleidung, vielleicht auch Stellung in der IGrche, und sonst in den Häusern ihrer Eltern oder Anverwandten. Diese et sich noch bis zur neuesten Zeit bei den katholischen Arme- Constantinopel. Liest man femer das Leben und die Lebens- r heüigen Rosa von Lima, „der ersten Blume der Heiligkeit im t Amerika'', sodann das Leben der im J. 18Ö0 seliggesprochenen [aria Anna de Paredes von Quito (f 1645), so begegnen wir hier 1 Erscheinung, dass die gottgeweiheten Jungfrauen in dem Hause tem, aber hier an einem abgelegenen Orte, wohnten.

Cuon 14.

weltlichen Jungfrauen, w'enn sie gefallen sind.

^uen, wenn sie ihre Jungfräu- nicht bewahren , wenn sie diejcni- rmthen, welche sie geschwächt ba- ld sie als Ehegatten behalten, wer- eil sie bloss den Eintritt in die fleckt haben, nach einem Jahre I8B6 wieder aufgenommen werden Wean sie aber mit andern Man-

•pui. Kixehe. II.

De virginihus saecularibus, si moechaverint

Virgines, quae virginUatem tuam non custodierint, H eos- dem qui eas violaveHnt duxc" rint et tenuermt marUoi, eo quod eolas nuptia» violavenM, poH annum sine poemtentia reeon^ cüiari debebunt^ vel n alios tognoveHM viros, eo quodmoe-^

5

66 Fünftes Bach. Die 8ynode von Elvira.

nern gesündigt haben, iat beschlossen ehatae nmtj plaeuU per quin^

worden y darum, weil sie die Ehe ge- quennii tempora ocUl Ugiüma

brechen, dass sie nach Vollendung der ge- poenitentia admitti eoi ad com^

sezmässigen Busse von fünf Jahren zur munionem oporUre. Communion zugelaken werden sollen.

Alle Erklärer fassen sich kurz bei diesem Canon. Mendoza citirt einige gleich lautende Canones, und weist hin auf c. 72. ' Aubespine erklärt, dass also Gefallene die Virginität nicht gelobt hätten, und dass ;,ohne Busse^ bedeute ^ohne Strafe'. Gonz. Tellez sagt, im Orient sei für solche Gefallene drei Jahre Busse bestinmit gewesen ; die Gefallenen aber haben bis zu der Ehe getrennt von einander leben müssen.

Ganon 15.

Von der Ehe derjenigen, welche De conjugio eorum , qui ex aus dem Heidenthume kommen. gentüitate veniunL

Wegen Ueberfluss an Mädchen sind Propier eapiam ptuüarum

den Heiden christliche Jungfrauen in gentiUbm minime in matrimo'

keiner Weise zur Ehe zu geben , damit nium dandae etaU virginee dmr

nicht das in seiner Blüthe üppige (Jugend- etianaty ne aetaa in flore tumait

liehe) Alter dem Ehebruche der Seele in aduUerium ammae reeoir

verfidle. vatur.

Mendoza und Tejada y Ramiro (der sich gewöhnlich auf Mendoia und Gonzalez Tellez stüzt) , verweisen hier auf TertuU. L 2 ad uxorenu JL /. AreU II ; Gonz. Teil, auf die Ehe des Heiden Valerian mit der heiligen Gäcilia, der Chlotilde mit Chlodwig s. Baron. 494, Nr. 28 bis 32 ; auf Bellarm. de matrim. 7, Oif.

Es ist zuerst aufTallend , dass die Synode für die betreffenden Elfen denn diese geht der Canon an keine Kirchenstrafen im Falle dar Uebertretung ansezt, wie auch der Canon 81 den Frauen, welche unter ihrem eigenen Namen Briefe schreiben und annehmen, keine kirchlichen Strafen dictirt. Demnach haben wir hier weniger ein strenges Verboty als eine ernste Warnung, nicht leichtsinnig und ohne die Bedingung der christlichen Eandererziehung, christliche Töchter heidnischen Männern zur Ehe zu geben.

Wir begegnen]^hier zugleich] einer Erscheinung, welche sich durch die ganze EJrchengeschichte, besonders der ersten vier Jahrhunderte, gleichmässig hindurchzieht, und durch sie bestätigt wird, der Er- scheinung der beständigen Ueberzahl christlicher Frauen und Mädchen über die christlichen Männer. Die Bischöfe der Christenheit konnten höchstens vor solchen Ehen warnen. Es war aber nicht möglich, sie zu verbieten; denn sie verbieten , hiess die Ehe verbieten. Aber die

CAnon 15. 67

^bubensinnigkeit und die daraus hervorgehende Thatkraft der christ- idMD Frauen hat sulest doch den Sieg über die matten heidnischen iiiuier daTon getragen. Diese glaubten weder an ihr Heidenthiun , das ie ans GleichgUtigkeit nicht verlassen mochten, noch glaubten sie an ha Christenthum ihrer Frauen. Aber sie liessen ihre Frauen gewähren^ nd ne gaben deren beständigem Andringen nach, dass die gemein- jiafUichen Kinder christlich getauft und erzogen werden dürften. V'eiiii nun diese alten Heiden starben, starb mit ihnen das alte Heiden- xum aus, und das junge Christenthum lebte in den christlich erzogenen löhnen auf und fort Wir sind darum -weit entfernt, es tadeln zu rollen, dass die Yäter von Elvira solche Ehen verboten, bleib^i aber ei der Behauptung stehen, dass ihr Verbot eine Warnung war. litten sie selbst an die Möglichkeit einer allseitigen Durchführung des- dben geglaubt, so mussten sie eine wenn auch die kleinste Kirchen- trafe auf die Uebertretung des Verbotes sezen.

Unter den schweren Vorwürfen, mit denen der (zeitlveilige) Schis- BStiker Hippolyt in seinen neu entdeckten zehn Büchern, „Widerlegung iDer Häreaieen^ den Papst Kallistus I. beschwert, ist auch der über iie unstandesgemässen Ehen. Diese Ehen zwischen Freien und Edlen Fnuen) und zwischen Männern aus dem Stande der Sdaven und der Irmem Freigebomen waren nach den römischen Gesezen und nach der Meadidien Meinung keine wahren Ehen. Kallistus aber, 'der früher nDirt Sdare gewesen, erklärte nun solche Ehen als wahre und voll- phige vor der Kirche. Da nur sehr wenige Männer aus den hohem Sttnden Christen waren, um so grösser aber die Zahl der christlichen Jmigfrmnen aus den höchsten Ständen war (man denke an Agnes, Ana- rtasia, Cäcilia), so waren diese Christinnen gezwungen, Heiden zu ibinem zu nehmen.

Dem gegenüber erlaubte, wie sein Gegner Hippolyt sagt, Papst Eallistas den Frauenspersonen, welche unverheirathet waren, und in las Alter kamen, welches Hippolyt fjhxicc äva^ia^ die Väter von Elvira Etft gleichlautend y^neta» in flore tumens*', wir aber nach dem gewöhn- Sehen Sprachgebrauche ^yOetas nubilis'^ nennen, und welche ihre (adelige) Würde nicht durch eine nicht standesgemässe Ehe verlieren wollten, eben Sdaven oder einen Freien zu wählen , und ihn (in einer durch daa Greaes nicht erlaubten Ehe) zum Manne zu haben *). Daraus nun

•> SppoL etr, haeres, ed. Oxon. 1851, /. 9, p. 461 xai ya^ xai ywai^iy exe- rpt^gVy tl avetyd^i mv, xai tjltxi^ yt exHatowTO aya^i^ rj eocvruy d$iay firj ßov- iaarro na&ai^ty iSta to CfJaj?J voixiuwQ yafJOfS^ai, exeev iva cy Sy cu^uvrai €vymurcrf tirt oixenfY, etre iJiev^epw, xai rovrov xgevety avri aydghg fjc^ vofua yeya- /affiutfv. 'SrSiv tJQ^Ofxo ittixei^iy stißrai ieyofuvai aroxtoiis ifHx^fMotots ^ xai xegi- UffuWStu xpog TO ra OvJUafißayo/uva xarafldXXetVy Stet t6 fjofre ex dovJLov ßov- itf$m Sxß<^ rittf^r , fojn i( ainJiovc , Sia r^ 6vyyev€tetv xcU wnQcyxoy o^oücy.

68 Ffioftes Bach. Die Synode tob Hrin.

seien schwere Verbrech^i heirorg^angeiiy weil durisdiche Fimuen wegen ihrer Verwandtschaft and ihres Reichthums sich geschämt hätten , Kin- der ans solchen Ehen zu haben. Damm wirft er dem Papste die Schuld an der Unzacht und an dem Morde zugleich vor.

In einer gelehrten Untersuchung handelt Döllinger (Hipp, und Kat listusy iSSSy S. 159 189; von diesen Ehen, und spricht die (auch von mir getheiltej Ueberzeugung aus, dass der rigoristische Hippolyt in solchen Fällen gerathen oder geboten hätte, überhaupt keine Ehe einso- gehen, d. L die überwiegende Mehrzahl der christliehen MädcheQ zu einem durch die Umstände gebotenen Cölibat ermahnt und verhalten hätte. Ebenso habe der Bischof Pinytus von Knossus auf Creta eine grosse Anzahl von Laien dazu nöthigen wollen, ehelos zu bleiben*). Wenn wirklich einzelne Verbrechai der von Hippolyt erwähnten Art aus der Erlaubniss des Kallistus hervorgegangen seien, so könne dieser in keiner Weise dafür verantwortlich gemacht werden.

Die Tochter eines senatorischen Geschlechts konnte in Folge ^ines Senatsbeschlusses imter Kaiser Marc Aurel und Commodus . mit Frei- gebomen niedem Standes keine Ehe eingehen, ohne ihren Rang als femkia dariaima zu verlieren (= ri^v ionntov i^op xa&aigeiv des Hip- pel jt). Heirathete sie einen Freigelassenen, so behielt sie ihren Rang, weil dasGresez solche EheQ. ignorirte; vor demselben galt sie als unvei^ ehelicht Trozdem konaütan ihre Söhne Decurionen werden. Eallistas erkannte nun die vor dem Geseze ungiltige Ehen als kirchlich

Döllinger bemerkt, S. 159 zu den vorsiehenden Worten, dass schoi^ ud Jdir 1853, zwei Jahre nach dem Erscheinen des Werkes, drei verschiedene LcsarleOi d. h. Emendationen , aufgestellt seien. Miller, der erste Herausgeber, schlage vor, nach istdrpe^ev einzuschalten: diia^rehy und zu schreiben: ^Jtadfi Mtuoivro cd h a$ifc, exerge^pev a^uxgnir. Bunsen macht einen andern an den Haaren herbeigezogenen Vorschlag; ebenso Wordsworth. Döllinger tehlSgt viertens vor, zu lesen: xoi yag neu ywou^iy ixirg*^f>iVy ti ävavSQOi ilev, tteU ^liwip xtuovrai (oder xeuotvro)^ ayct^ia (vielmehr ayd^m)^ riff kcoorOn o^uxir ipr foji fk»-. iotvro xaScugei¥^ d. h. Weibern, wenn sie männerlos, und noch im Alter glühen» der Begierden seien, gestattete er Unwürdiges, falls sie ihrem Bange vor der Welt nicht entsagen wollten. Ich mache den fünften Vorschlag, za lesen and zu übersezen: Denn auch den Weibern gestaltete er, wenn sie noch unver- heirathet, und von unwürdiger (d. h. heftiger) Begierde der Jugend entifindet wären, oder wenn sie ihre eigene Würde dadurch nicht verlieren wollten, dass sie eine nicht standesmässige Ehe eingehen, mit einem Sclaven oder Freien in einer nicht standesmässigen Ehe zu leben. Mein Vorschlag verlangt nnr, d3^8 fiij zweimal gesezt werde: tj iccvrüv d^iav fiij fiovJtotvro xa^cu^cjy ffta fd^.vofjLifjuog yofi^S^cu, Es scheint mir nicht wahrscheinlich, dass (wie Döl- linger S. 161 es auffasst) das yo/ufuas ytt/Joj^^ou das erste Mal eine recht- mässige kirchliche Ehe, das zweite Mal in demselben 8aze ^ y^fu^ y^YOfuf- fwnjy eine rechtmässige römische Ehe bedeuten sollte. 1) EuUb, h. t. 4, 23, «d Sclißoe^ler - 4, 3i, ßdidii Bugo Lamm», Seaphtnoe, 1862.

Canon 15. 69

3iai an« Dieas konnte in einer Zeit nichts Auffallendes seyn, in der . R Heliogabal um Geld die unyrürdigsten Subjecte als Senatoren norte, die Kinder der Senatoren als Opfer seinen Gözen schlachten mBy und sein eignes Pferd zum Consul ernannte. Es ist ein grosses erdienst des Festes EallistuS; dass er Ehen niit Sdaven für kirchlich big erklärte. Zu diesem Zwecke wurde der Sciaye entweder vorher agelaasen, oder er blieb vorerst in seinem frühem Stande. Dabei tte Kmllist Allerdings mit den natürlichen Yorurtheilen der christlichen "anen zu kämpfen. Tertnllian wirft ihnen ihre Abneigung vor^ einen mem Christen zu heirathen, um nicht dadurch ihren Stand zu ver- ren. Darin also harmonirt Tertullian der „Strenge^ mit dem j,laxen^ lilistuB *).

Dabei haben wir Anlass, auf einen sonst selten beachteten Grund r Vennehrnng der Christen in den ersten Jahrhunderten hinzuweisen. i den Heiden war es damals Sitte, aus der Ehe keine Kinder zu ben. So musste nothwendig die Zahl der Heiden stetig abnehmen, 5 der Christen stets zunehmen, deren Ehen fruchtbar waren. Bild ler Christin dieser Zeit war eine „Marcia^ mit ihren Tugenden und Uem ^). Hippolyt nennt sie eine gottesf ürchtige Zuhälterin des Com- )dos. Die apostolischen Constitutionen, deren achtes Buch nach den stenochangen von Seb. Drey in dem vierten Jahrhundert, jedenfidls >r der Zeit des Epiphanius, entstanden ist ^), verordnen, dass eine solche BcUcDeii Tirog dniatov Sovlfi^ ixeivq) fdövtp axoXd^ovaa, als Christin nfgenommen werden solle. So musste auch Marcia, trozdem dass sie oeUion; des Kaisers Commodus war, in der Gemeinschaft der Earche eben, sonst hätte sie, wie Hippolyt erzählt, nicht den Papst Victor 1 sich rufen, und ein Verzeichniss der nach Sardinien deportirten Christen m ihm begehren können. „Victor betrachtete also wohl ihr Verhältniss 1 Commodos als ein eheliches, als ein inaequäle eonjugium; Commodus handelte die Marcia, die er ihrer niedrigen Geburt wegen nicht förm- di heirathen konnte, doch ganz als seine Gemahlin, so zwar, dass er idben ihr keine andere Gemahlin gehabt zu haben scheint, und ihr alle !kren einer Kaiserin erweisen liess. Endlich aber musste auch sie, um kr eigenes Leben und das vieler Anderer vor dem verrückten Tyrannen

*) TvtuXL ai uxor, 2, 8 ut gentiUs quidem extraneis junctae UberUxtem suam amü'

ImU, moMtrae vero diaboU servot siH conjungant, et in statu suo perseverent,

*) PkUas, 9, 12, edL MtUeTf p. 466 ^ Mccpxia, oioa ^tXoSeoc ncüLXaxri KofiftoSov,

^ Drey, Neoe Untersochun^en über die Constitationen and Canones der Apostel,

1832 8. 145 147, ond im Freiburger Kirchenlexikon : Art Constit d. Ap.

(CotuL 8, 32), Cf, Auguttin, de ßde et openbuSf c. 19, de eoncuhinaf si pro/eesa

se akttm eognitunam, eikan ti ab illOf cui tubdita est, dimmütaiitr! merito

ad perdpiendum bc^tismum non debeat admüH,

70 Fünftes Buch. Die Synode von Elvira.

zu retten, an der Verschwörung , die seine Ermordung beschloss, TheQ nehmen *)*'.

Die Väter von Elvira be&nden sich, genau erwogen , auf dem Bo- den des Papstes Kallistusj was sie nicht verhindern konnten, d^vor warnten sie. Ein Menschenalter später war Spanien ein christliches Land geworden y und der Canon hatte zum grossen Theile seine Bedeutung verloren. Die Glaubensinnigkeit und Glaubenskraft der spanischen flauen hat aber in der R^el über die Glaubenslosigkeit und Mattigkot unchristlicher oder akatholischer Männer gesiegt^).

Ganon 16.

Ueber katholische Mädchen, dass De pueUis fidelihfis , ne in- sie sich mit Ungläubigen nicht yer- fidelibus conjtmgantur.

binden sollen. « ^. . ^ ^

Man solle auch Eezem, wenn sie nicht noluerirU ad Eccletiam eatho'

zu der katholischen Kirche -— übertreten Ueam, nee ipsiB ctxthoUeoi doa^

Wollen, nicht katholische Mädchen (zur Ehe) da» esse puelUuy sednequeJit'

geben ; sondern es ist beschlossen, dass sie daeis neque haereUdB dort pUh

weder Juden noch Eezem gegeben wer- cuit, eo quod nuUa posiit em

den, darum, weil keine Gemeinschaft zwi- societas fideli cum infldde: m

sehen dem Gläubigen und dem Ungläu- contra interdictum fecerinipO'

bigen stattfinden kann: wenn die Eltern rentes, absiineri per qtnnquair

gegen dieses Verbot handeln, sollen sie nium placet, fünf Jahre ausgeschlossen seyn.

Während im vorstehenden Canon keine Eirchenbusse festgesezt wird, sollen nach diesem die Uebertretenden fünf Jahre Busse thun. Denn ich sehe keinen Gnmd, diese Kirchenbusse auch auf den Canon 16 la beziehen. Warum dieser Unterschied der Behandlung? Eine chxirt- liehe Frau eines heidnischen Mannes war in geringerer Gefahr , ihren Glauben zu verlieren, als die katholische Frau eines häretischen oder jüdischen Mannes. Jener kümmerte sich in der Regel nicht um ihre Religion, und liess sie in derselben gcwldiren. Auch durft;en wohl in der Regel die Kinder christlich erzogen werden. Hier bei der Häresie imd dem Judenthume war die christliche Frau alsbald von einem &st unentrinnbaren Neze umringt; die ganze Synagoge und die ganze Sekte umgab sie, und zog stets engere Kreise um sie. Man schloss sie von

0 Düllinger, Hippolytus und Kallistas, Seite 158 bis 189. Cf. Herodian, 1,16.

Phihsophumena, P, 11— H, und die Citate im Bd. 1, S. 14a ^ Trozdem schmeicheln sich die Eogländer, dass sie durch Niederlassungen and

gemischte Ehen Spanien allmälig protestantisiren werden.

Canon 17. 18.

71

jadem kathoIiBcheii LuftrogOrab; nnd wenn ihr Mann weniger eifrig war, weniger fimatisch, so lag er im Banne der ganzen Y^rwandtsdiafty der ganzen Synagoge. Sie musste abfallen, oder zu ihren Eltern zurück- ffelieB. Aber gerade di^e hatten sie an einen häretischen oder jttdi* achen Miuin hinausgegeben , um ihrer ledig und los zu werden. Dazu kommt, dass die katholischen Töchter „propter copiam pudlarum^^ wohl gezwungen seyn konnten, Heiden zu heirathen, wenn sie überhaupt heiralfaen sollten oder wollten, nicht aber Juden oder Häretiker, deren Zahl eine ▼erhältnissraässig unbedeutende war. Endlich konnte man sich für Ehen mit Heiden auf den Apostel Paulus und die heilige Schrift besonders 1, Cor. 7, 14 berufen,

WoDte ein Häretiker ein katholisches Mädchen heirathen, so musste er zu der Kirche übertreten. Von den Ansprüchen und dem Einflüsse der Juden in Spanien werde ich bei Canon 49 und später sprechen«

Gtnoi 17.

Von denjenigen, welche ihre Töch- ter mit heidnischen Priestern ver- binden.

Wenn etwa Einige ihre Töchter mit Pnestom der Gözen verbinden sollten, so soU ihnen anch am Ende die Communion Bicht ertheilt werden.

De his , qui fUiaa stMS so-

cerdotibiis Gentüium con-

jimgtmt

Si qui forte iaeerdoHSbm idolorum ßias $ua8 junxe^ rinty plaeuU nee in flnem eis dandam esse communionem.

Die Frau eines Heiden konnte Christin bleiben. Die Frau eines iieidmschen Flamen musste Heidin werden, selbst opfern, und bei Opfern inwesend seyn. Das Wort ^yforte*^ aber kann andeuten, dass damals den Bischöfen solche Fälle nicht bekannt waren, oder dass sie in den lezten Zeiten nicht vorgekonunen.

Gtnoi 18.

Von den Bischöfen und (Kirchen-) Dienern, wenn sie fleischlich ge- sündigt haben.

Bischöfei Priester und Diakonen, wenn äe, in ihrem Amte stehend, entdeckt wor- den sind, dass sie Unzucht begangen ha- ben, — sollen wegen des Aergernisses md des gemeinen Verbrechens, auch am Ende die Gonununion nicht empfangen dürfen.

De sacerdotibu& et mmi- striSy si moechaverint

Episeopif pre^pytetes et dia- cones si in ministerio pasUi de- tecti fuerint qttod sint moe^Ü, plactdt propter scandalum et propter profanum crimen nee in finem eos communianem ac" cipere debere.

72

Ffinftes Bach. Die Synode von Elvirf.

Nach Aguirre ist hier jede captda ülieita unter dem Verbrechen au verstehen. Dass in dieser Hinsieht üch die Bischöfe von den Pxiestem und Diakonen nicht trennten, erforderte die natürliche Billigkeit, und wohl auch der Bückblick auf Bischöfe, wie Basilides von Merida, und Martialis von Astorga^).

De clericis negoHa et nun- dinas sectantibus.

Episcopi^ prc8byUre8 ei diu" cvnes de locis niü negotiandi causa non diacedant, nee dr^ ; cumeuntes provineiai quaeHuth SOS nundiruu sectentur: eane ad . vicium eibi eonqtdrendum aiA filium out libertum aut mer* cenarium aut amieum out queniHhet mittönt, et et volvr erint negotiari, iofiira provm^ dam negotientur.

Gtooii 19.

Von den Clerikem , welche Geschäf- ten und Märkten nachgehen.

Bischöfe, Priester und Diakonen sollen Handelsgeschäfte wegen von ihren Stellen sich nicht entfernen, noch in den Pro- Yinzen umherziehend des Gewinnes wegen die Märkte aufsuchen ; jedoch mögen sie, um sich den Lebensunterhalt zu erwer- ben, entweder einen Sohn, oder einen Freigelassenen, oder einen Miethsmann, oder einen Freund, oder sonst Jemand schicken, und wenn sie Handel treiben wollen, so sollen sie innerhalb der Pro- vinz handebi.

Aus dieser Armuth erhellt nach Mendoza, dass das Concil vor Con- stantin stattfand. Auch die apostolischen Constitutionen l. 8. de epiic. et cler. erlauben den Handel cap. M, 31, Dagegen L 15. c, Theodm. de episc. et cler, Gouz. Tellez weist u. a. auf BarboBa , juM eeclei, J, e, 40. nr. S3. auf Sulpic. Sever, LI, c. 23. „inhiant poseeseianibut'f wogegen Bcrnays jüngst in einer Schrift über die Chronik des Sulpic. Severus nachgewiesen hat, dass der leidenschaftliche Sulpicius Sev. in seinen Beschuldigungen gegen die Bischöfe seiner Zeit alles Maass übtf- schreite. Der heilige Martinus war ihm alles, und alle andern wuen ihm nichts. Er weist auf den Vater Gregor's des Grossen j I, e.S tk Vit, patr. auf Nicotins von Trier. Darüber Oazaeua ad Caetian, dL coen, inst, 2, 3, Bellarm» l. 2. de mon, 42. Spondan. in Baron. 57. i. 398, 15.

Was bedeutet: provincia? Nicht Spanien, sondern eine der vier Provinzen, in welche damals schon Spanien zerfiel, und zu welchen sp&ter auf dem Festlande nur noch die fünfte, Carthaginensis,

■) Bei diesem Anlasse trage Job zu Bd. 1, 8.262 nach, dass der damalige Pro- curator von Astorga wirklich Docenarios hiess, und dass unter Marc Aarel. ein L. N. Crispinus Martialis Saturninas als Ug, Aug, und jwridiau von Asturicn und Galicien vorkommt Zumpt, Studio romaruif 1859, p. 147-^^8,

Cadod 20.

78

wn ist naft&riich weh mit eingeschlossen, dass sie des Handels wegen idit nach Afrika , nach Rom oder Gallien reisen sollten.

In den Worten: einen Freigelassenen, Miethsmann etc., sehe ich ■e Andeatang^ dass die Macht des Christenthmnes damals sdion die Jarerei theilweise aofgehoben. Christliche Laien hatten noch Sclaven ; «r die Bischöfe ^ Priester und Diakonen hatten nur noch Freigelassene.

Gtooi 20.

eher die Wucher treibenden Cle- De clerids et laicis usij^ riker und Laien. rariis.

Wenn ein Cleriker entdeckt wird , der rachttrzinsen annimmt, so soll er abge- it and ausgeschlossen werden. Wird ein lie überwiesen, dass er Wucherzinsen igenommen , und wenn er nach der Zu- dtweisung verspricht, dass er darauf ver- ehten, und solche nicht mehr eintreiben oUe, so soll ihm verziehen werden. Be- rrt er aber in dieser Ungerechtigkeit , so Ue er aus der Kirche Verstössen werden.

8i quis clericarum deUcius fuerit usurcu aecipere, placuit eum degrculari et abstineri. Si quis etiam laicus accepüse pro^ batur usuras, et promiserit cor^ reptua jam $e cesscUurum nee ulteriue exacturum, placuit ei veniam tribui: si vero in ea iniquitate duraverit, al» ecclesia esse projidendum.

Mendoza und Gonz. Tellez sammeln hier in ihrer Weise die andern rspanischen Belegstellen fUr die Behandlung der Wucherer in der !ten iü'rche. Siehe Salmasius de usuris, eap 10. Balierini, Petr, de rt dicino et naturali circa usuram. BononiaCj 17 48. 2 vol. 4, libri VL dB Doctrina della chiesa cattolicüj circa Vusura dichiarata e dimostratoj 1734 in 4P et Bologna 1747 in 4".j Hefele, über die Wucher- der Alten, Tüb. Quartalschrift, J. 1841, S. 405 flg. ') und die rl Darlehen, Mantes pietatis, Rentenkauf, Wucherzinsen etc im Frei- sger Kirchcnl. Der Jude Jost sagt verläumderisch , dass aus solchen Unionen folge, dass der katholische Clerus damals in Spanien auf der iedrigsten Stufe der Sittlichkeit gestanden, und „wir sogar Grund zu ler Vermuthung haben , dass sich die Geistlichkeit selbst bisweilen der Moi zu Beförderung eigennüziger Absichten bedient habe')^.

0 HefcIe, .Rigorismas in dem Leben and den Ansichten der allen Christen*

Tüb. Quartalschr. 1841, p. 396 flg. ')Joft, Geschiebie der Israeliten seit der Zeit der Maccabäer bis auf unsere

Tage, 1825, B. 5, S. 11.

74

Ffinftes Buch. Die Synode von Elvira.

Guoi 2L

Von denjenigen, welche allzu saum- seUg im Kirchenbesuche sind.

Wenn Jemand, welcher in der Stadt wohnt, drei Sonntage nicht in die Kirche kommt, der soll eine kurze Zeit ausge- schlossen werden, damit ihm eine Zurecht- weisung zu Theil werde.

De Ms qui tardim ad ecde- siam accedtmt

Si guis in civitate poiUu» tres domimccu <xd eedenam noii aceesserit, pauco tempore o6i- tmeatur, lU correptui e9$e t^ deatttr.

Siehe Can. 11 (14) von Sardika. Aus diesem Canon schliesst man mit Recht, wie aus der Einleitung zu der Synode, dassdie Kirchen in Spanien während der Verfolgung nicht demolirt wurden. In der „Stadt'' aber ist gesagt, weil die Landbewohner die Entfernung von der Kirche entschuldigen könnte, wobei man aber nicht an eine Gefahr des Kirchenbesuches für sie zu denken hat.

Canon 22.

Von Katholiken, welche zu einer De catholicis in haeresim

Häresie übergehen, wenn sie zurück- transeuntibtcs , si rever-

kehren. tantur.

Wenn Jemand von der katholischen Kirche zu einer Häresie übertritt und wieder umkehrt, so soll ihm die Busse nicht verweigert werden, weil er seine Sünde erkannt hat; er soll zehn Jahre Busse thun , und nach zehn Jahren muss ihm die Communion ertheilt werden. Werden aber Kinder herübergeführt, so müssen sie, weil sie nicht mit ihrer Schuld gefehlt haben, unverzüglich auf- genonmien werden.

ßi qtUs de catholicä eedt* sia ad haeresem transUum f^ cerit rurstisqne recurreritj pUh cuit huic poenitenUam tum denegandam eo quod eo{ verit peccatum suum ; qui deeem annia agat poenU&Mam^ cui po9l deeem anhas praeämi communio debet; H vero in* f(mt€8 fuerint tramdueH, qmi non 8UO viUo peceaveritU tfumuh ctanter recipi debent (debebuni)*

Canon 23.

lieber die Zeiten der Fasten. De temporihus jemmiorum.

Die Auflage (Vermehrung) der Fa- sten soll in jedem Monate gehalten wer- den ^ mit Ausnahme der beiden Monate

J^unii steperpoHHones (Ae. T. 2 8tiperimpa8itkme$)per iingulot men9e8 plaeuU ceUbrari, exe^püi

Canon &. 75

und Aogiuti yregeai der Sch^vrach- ^Uebm duamm memium JüUi A Kmnelncr, et Augutti propter quorumdam

infirmitaienu

IMe bdden Monate Juli und AuguBt sind nicht ausgenommen wegen er Feldarbeiten, da um die3e Zeit besonders in Südspanien längst alle dder Terdorrt sind, sondern wegen der unerträglichen Hize und er Fieberkrankheiten. Dann vollends ist j^Ecija^ die Bratpfanne von Adahmen; dann ist das I^nd um den Quadalquivier verödet und ver- OTTt; dann brütet versengend eine afrikanische Sonne über der Salz- eppe von Oberandalusien; dann verbirgt sich Alles am Tage, und wer mal mufis, reist in der Nacht

SuperpotiUo und superpositio jejunn ist ein strengeres, als das ge- r5hnlicbe kirchliche Fasten. Man sagte auch : jejunium mperponere; dies tptrpotUus (ißjy^i)} mperjejuYiart. Bei Hieronymus (tpitaph. PauUze 1 und i7J heisst es: Duplex oder dtq)lie€Uum j^unium. In Actis mar" ffum Nunndarum nr, 8 heisst es: CorUinuatis in earcere gemina super" tmücne jejtmiorum , et orationibus saepe repetiHs *). Bei diesem Fasten Dthielt man sich des Brodes und jeden Trankes. Faustus Rheg. ep, 5. pricbt von „altema jejunia^^ Das continuare jejunium heisst im Griechi- Aen awemreiv rijv vficxslav (Sozom. h. e. i, Jl).

Ein solches jejumum superpositum hielten die Väter der ägyptischen Vt&ste während der Quadragesimalzeit (Hieron. ep. 22). In dem Leben lea hdligen Samson, Bischofs von Dole, heisst es 1 , 10, dass er zuweilen JSyperpcsUianes iriduanas facere contendebat^^ ; imd Lib. 2, 12 super- fosUümes frequentissimas y nee non et biduanasj interdum autem et totas Adomadas peragensy sepUmo demum die reficiebatur, Rhabanus Maurus ~ 2, 26 d. instit. elerie. sagt: Wer die vorgeschriebenen Fasten nicht äh, der sündigt Wer aber zu den vorgeschriebenen noch freiwillige Bgt, der wird seinen eignen Lohn erhalten. Epiphan. c. 22 in expos. \L ceOhoL sagt: xai ol anovSctioi SmXäg, xcA rgmlägy xai TerganXäg 'm^i&eyrai (superponunt). Greg. Tur, vii. patr. 15 nennt das augmenitum ii$imentiae den Genuss nur von Gerstenbrod und Wasser. Cf. Pallad. % Jdstor. laus. 1 , eap. 20.

SuperposUiones heissen sodann die den Mönchen aufgelegten Buss- tefen Martene tmecd. 4, 7. cf. CapUula Theodor. Cantuar. c. 52; z. B. in der Regel Columban's heisst es : ,,Qm vituperat aliquem fra- trem obseguium dantem^ tribus Superpositionibus poeniteatJ^ Regula 8. Do- Mi^ cap. 29. Reg. Halitgarü c.9 et 10. Aehnlich sagt man : SuperposiHo silentU Columban. poenit. 5 et 6. de poenitent. mensura 9.

0 Pastio 9Ct JaeM, Mariani et aliorum plurimonn» m<Mrtynim in Numidia <9>. Ruinart, Le.p,271. Cf. MenarduM eoncordia regtd. c. 54. Du Can^€ plossa* s.h.p.

76 FUnftes Baeh. Die äyoode von ElTira.

Petita C^umaeens. epkt. 1,27 Videant dhcrM, tämm mtperfluae locii- «0m utite iäaühtm imptmi, an tuperponi debeaL SuperpomÜo pmA^ marum ist VermehniDg des gein-öhnlichen Offidums; auch bedeutet es die Aofl^^g Ton Buss- (d. h. hier Straf-) Psahnen. Wie mperpoM <Ba sagte man: tuptrpotiU pmlmL £ndlich heisst mparpoiUuM über- haupt ausserordendichy z. B. die Synode von Rom 826 yerordnet €.26 Kein Bischof darf von den untergebenen Cüerikem und heüigen Qitan mehr als das gesezlich Festgesezte verlangen , oder ansserordentUdie (mperpotUa) Leistungen an Frohnen yerlangen *).

Bei den Fasten assen die Christen nur einmal; entweder um dis neunte Stunde oder am Abend. In der Quadragesima dauerte das Faata bis zum Abend. Die Stationsfasten oder Sen^j^wua dauerten bis zur neunten Stunde^). Es ist wahrscheinlich, dass die Väter von Elvva unter der Superpontio das Fasten bis zum Abende gemeint haben | das am Anfange jeden Monats stattfand. Aber jedes Land hatte hierin seine eigene Praxis , und aus Mangel an weitem Nachrichten sprechen, inf eine bestinmite Ansicht über die Dauer und Art des Fastens in Spaniea' nicht aus.

CiBon 24.

Von denjenigen, welche in der De his, qui in peregn Fremde getauft werden , dass sie haptizantur , ut (id denm nicht unter den Clerus kommen. non venianL

Alle, welche in der Fremde getauft Omnes qtd in peregre fiterM

worden, weil ihr Leben in keiner Weise bapUxaii, eo quod eorum mi*

bekannt ist, sollen in andern Provih- nime rit cogmta vita, platuü id

zen nicht in den Clerus aufgenommen cUrum non este promovendm

werden. in alienü provinciia.

Corp, jur. canon. c. 4, Bist, 98. Derlei Beschlüsse zu fass^i gab« zu aller Zeit ^die Afrikaner^, die nach Europa kamen, den reichslM Anlass. Cf. Carthag. 4, 22. Gregor. M. ep. 2, 25,

CaQOi 25.

Ueber die Empfehlungsbriefe der De qnstoUs cammunicato*

Bekenner. riis confessorum.

Wer immer Briefe eines Qonfessor Omnü qui otttdertt Ukrm

bringt, dem sind, mit Entfernung des eönfes9oriai, sifilaio tumdm

1

I) Hefelc, ConciL-G. 4,{r. Siehe Böhmer, »die christlich-kirchliche Alter- thumswissenschafl«, Brcsl. 1839, 2, 98. Binterim, Denkwürdigkeiten,

5, 2 (1829.) *) August, de tnorib. eccL cath. i. c. 33, Soerote» h, e. 5, 2L Cpiü, Hi«r. oot 18.

Canon 25. 77

imens des Confessor, kirchliche Empfeh- eonfessoris, eo quod omnes sab

mgsbriefe zu geben , weil alle unter dem Jiac nominis glaria passim con-

[eOigenscheine dieses Namens da und dort cutiant simplices, communica"

k Einfältigeni v^^rren; iariae ei dandae nmt lüerae.

Hendoza handelt Ton den Privilegien der Bekenner, besonders In- B^enzbriefe zu geben, was hier als bekannt, besonders aus der eidiichte Cyprian^s anzunehmen ist Mendoza und mit ihm Baro- ns (Jahr 306, nr. 48) nehmen an, dass hier solche libelli pacis oder riedeasbriefe gemeint seien. Dieser Erklärung steht die Erwägung ent- sgen, dass dann der Can. 25 nicht hätte verordnen können, es sollen khen Gre&Uenen lüerae eammunicatoriae gegeben werden. Gonz. eDez ericlärt epüt, confessariae für solche,, welche confessores gaben, id meint, Betrüger hätten sich derselben bedient, um von EinfUtigen eld zu erpressen.

Aguirre erklärt gegen Aubespine, dass die Einfältigen durch solche riefe angetrieben wurden, die „laptos'^ aufzunehmen. B. Geil Her 2, 607 8 der neuen Ausgabe v. 1858); und nach ihm Migne (Dictum^ de» CaneileSj 1,820) femer München in seiner Abhandlung das erste Concil von Arles (Bonner Zeitschrift für Philosophie und heologie, H. 27, 51 flg.)) ^i^dlich Hefele (C. 6. 1, 137) verstehen unter an Confessor den Reisenden selbst, welcher das Concept eines für ihn m ihm selbst ausgestellten Empfehlungsbriefes, in dem er sich Con- szor nennt, dem Bischöfe vorlege (wohl um dessen Unterschrift zu rlangen?j.

Allein solche Briefe erwähnt meines Wissens die alte £archen- fischichte nicht Dagegen macht die Analogie mit dem Gebahren der onfeBsorez zur Zeit Gyprian's die Erklärung des Aubespine (der auch erbst beitritt, Tüb. Quartalschr. 1821, 30), annehmbar, dass Christen, dche reisen wollten , nicht von dem Bischof, sondern von einem Gon- 88or sich Empfehlungsbriefe geben Hessen. Diese Unsitte will unser iDon abschaffen; würde ein Reisender solchen Brief seinem oder einem idem Bischof präsentircn , so sollen dieselben dem Reisenden mit Be- ätigung des erstem Briefes (iublato nomine confeesaris) gewöhnliche *ier€ie eommumeatoriae ausstellen, d. h. ein Zeugniss, dass er in der irchlichen Gremeinschaft stehe*).

') C/. ComdL AreL i. e. P. De hii, qui amfßMtortim UiUroM affenmt, plaadi, ut ntblaiii at äüuiM, mUoM aee^nant eommunioatoriai.

78 Fünflet Bach. Die Synode von Elvira.

'.I

Canoi 26.

Dass an jedem Sam&tage gefastet Ut omni sabbato jefth

werde. natur.

Den Irrthom zu verbessern haben wir Errarem pkteuU corrigi, «(

beschlossen, dass wir nenüich an jedem omni tabboH die iuperpoääo^' Tage des Sabbath das Fasten halten sollen, nes eel^emta.

Mendoza handelt ausführlich von dem Gebote des Samstagsfasteni in 4er abendländischen, von seinem Verbote in der morgenläncGschei Kirche. Im Oriente fastete man nicht, weil durch den Kinfl^i;^ Jer Judenchristen die Feier des Sabbathes neben dem Sonntage herrschend ' blieb [Etutb, .5, 24. Iren, fragm. Epiphan. haer. 30. Can. ql^. 65 [aO]. ConsUt. apost. 2, 59; 5, 15, 20 nSv fiävrot adßßmop \^ evtfQaivead'e , 7, 23 rd aüßßarop fdävtoi xul xr^v KvQiax^p (|UDI Sonntag) 4oQTÜißT€^ ort xo f4€v Srjfiioxfgyicc^ iisriv vnöfivfjfiay 17 H &vu(nüa€(X}Q\ den man als Erinnerungstag an die Schöpfung be- gieng« Der Montanist 'fertullian sagt, dass die Katholiken ap Samstag nicht fasten (de jejun, 14 adv. psych. quanquam va9 eHam $abbatum, iiquando continuatis, nunguam nisi in pasctia putalM jejunandm ^ (cf. dr. Mardon^ 4, 12 veniam jejunii dico), was auch die Mo&tanisfcei nicht thaten ').

Darüber herrschte im Orient eine verschiedene üebung, ob noan m Sabbathe arbeiten dürfe oder nicht; denn während das Concil vonliio- dicea c. 29 sagt: ov Set xQ'^'^^cc^oifg lovSatieiP, xcü ip tq> aacßßfh^ agph XäCeip, verordnen die ComtüiU. ap. 8, 33: oi SovXoi außßär(p xak J&- QiaxrjP axoXcc^Q}aap ip vfi ixxhjaUf Sid r^p SiSacxakiap xriq evaeßela^ Anderseite finden wir wieder Uebereinstimmung zwischen teztem Wort« ^ über den Kirchenbesuch am Samstage, und den Can. 16 und 49 voft Laodicea : dass am Samstage die Evangelien und andere Theile der SduJ^ vorgelesen werden sollen; und dass man in der Quadragesima das Bnd nur am Samstag und Sonntag opfern dürfe. Später bemerkt mden Epiphanius , dass nur in einigen Gegenden am Sabbathe Gottesdienst gj^ ^ halten werde (expos. fid. c. 24 : ip ruA rönoig xou ip toiq adßß$0^ ^ avpü^eig inirekovct).

Darnach kann man den Samstag als einen „abgewürdigten^ Sonntag bezeichnen. Im Abendlande war derselbe kein „gebotener^ Feiertag. Aber dennoch war an demselben^ audi im Abei^ande hat aonnlig* -

■) Hefele, Cohcilien, 1, 138; 794. 3, 308. Drey, Untersuch, über die Conti und Canonei der Apostel, 6. 283—85 zu Can. 65 (66) d. Ap. Bes. Nickes in: »ZeiUchrifl für die e^esammte kathol. Theologie- Wien 1856, 8 Bd. H. 1, S. 43-54.

CaDon 26. ^

GoResdienst Noch zu seiner Zeit sagt Augustin , doss in Nord- ^ labbatum maxitne Ai lolerU eonvenire, qtä auriutU verbum Dei" 16. al. fi6 ad Ca*ul. §. 3JJ. Gregor der Grosse nannte zwei Jahr- )t ^äter diejenigen ßümer, welche die Arbeit am Sabbathe B voUten, „Predigei- des Antichmt" (q>. 13, 1). ni Anderes ist es mit dem Fasten am Sabbatlie. Dieses Fasten ,die römische und cinijje Kirchen des Abendlandes", sagt Au- ip. c ad Camil.}. Der Mittwoch und Freitag waren Stations- kdt der orientalischen Sitte, der I'reitag und Samstag nach der D. Die alesandrinischo scheint die Sitte' der römischen Kirche en zu haben. Aber TortuUian kennt nur den Mittwoch und Ja Stationxtage (de jejun. c. 14). Marcion empfahl das Fasten tige, weil an diesem Tage der hose Gott der Juden ausgeruhet

dem Werke der Weltschöpftjug (Epiph. hai^. 42). Von da t lÖO meint Beveridge, habe man, statt am Samstage, am £ zu ^ten augefangeu'j.

die rSmischo Kirche habe an ihrer alten Praxis festgehalten, ' and sein Zeitgenosse Cassion behaupten (wohl mit Recht),

romische Praxis von dem Apostel Petrus stamme, womit es immt, dass Alexandrien, die Kirclic des heiligen Markus, die- ois hatte (Cau. 3, 10 de inst, cofirwb. Augmt. ad t'asuLj. Tährt den Grund an, weil Simon Mugus am Samstage durch in der liübe ^-i.'stiji-iit wurde, eine Erkläi-uiig, welche nach I die meisten Bömer verwarfen. Innozenz I. (ep. ad Decen- t.4J giebt als Grund an, dass am Freitag und Samstag die HU Furcht vor den Juden sich verborgen gehalteo. »Den Freitag ir wegen des Leidens des Herrn , den Sabbath dürfen wir nit^t n, weil. er ein Zwischentag ist zwischen Trauer ond Freude." doaa befindet sich im Irrthume aus spanischen PatriotiBii^aB,

b^ianptet, dass die Täter von Elvira dsa.Samstagsfasten erst rt. Sie hatten es viehnehr nicht etwa aOa Afrüta, wie u. a. neint, wo noch im fünften Jahrhundert keine feste Praxis , sie hatten es vielmehr aus Rom bekommen. Dieas konnte it erst im vierten Jahrhundert der Fall sejn, sonst hätte Inno- im J. 400 dieses wissen, müsseu. Schon Hieron jmus rechnet stags^ten in Rom und in Spanien unter die unvordenklichen reiche man aia apostolische Ueberlieferung festhalten miisse (de quod quaeria, utrutn jejunattdum lU: tt dt Ettehariatia an aeei- uotidüj quod Somana ecclesia et Hiapaniae ob$ervare perhiberUur, tädan et mppol]/tui, vir disertiirimui; et carptim diverä leriptoreg aueteribu» ediäere. Ego illud te admonendum ptOo, traditisnei

•trtfii, Cod. com»», eecltrtai priautiaaa vindie. ac iäat^. Load^ 1678. L2.

80 Fünftes Buch. Die Synode von Elvira.

eedmcuticoi ita obtervandoB, ut a majartbui tradUae $urU ep. 71 LtteMum Baeticum genere). Das Fasten des Samstags war also m 1 und Spanien eine unvordenkliche Uebung. Mit Recht leitet Bish aus Canon 26 von Eivira die in Spanien schon bestehende SitM (— Denkw. 5, 2 128, vergi. 2, 2— 615 Tergl. derselbe im JSjÜm 1821, 2, 429. Ueber die Synode zu Elvira, S. 417--444 ff Herbst in der Tübinger Quartalschrift, 1821 S. 1—44 ;,die von £lvira), am Samstage zu fasten. Trozdem ist seine Erklärung Canons völlig falsch. Er versteht mit Fleury unter disr j8i gesteigertes Fasten, und behauptet, die Synode habe dieses und ein gewöhnliches Stationsfasten befehlen wollen. Dadurch der alte Gebrauch nur in seine Grenzen gewiesen. Mit weist Hefele auf Canon 43 von Elvira (welchen man niushsehe), dasjenige bedeute, was allgemein geschehen soUe, nidit abefi jyder Irrthum^ bestanden habe. Der Canon wolle sagen, dass am tage Superpositio gehalten werde.

Was bedeutet nun aber hier SuperpasiHo? Es bedeutet j| dings Fasten, gesteigertes Fasten, aber in dem Sinne von CMli| jtjunium, oder von die» superpasUua^ (j^unii). Der Samstag soUlBj Stations£EbBttag, also ein Semijejunium , ein Fast^i bis zur neunten er sollte aber dennoch eine SuperposHio oder ein dks »uperpötüM weil er als Fasttag dem Freitag angereiht wurde. [So Aguirre^)*]^

Dass Mittwoch und Freitag Stationstage in Spanien waren, aus der Passio des heiligen Fructuosus von Tarraco. Am hatte er mit seinen Gefährten die Station gehalten im Gefängnisse^ Freitage, dem Tage seines Todes, war er um lOUhr'lioi nüchtern , und blieb es , ^tU in paradiso iolveret itatianem^ (Tk de jejtmiiSj p, 1 , eap. 19 et p. 2, cap, 15). Da der Canon 26 tionsÜEtöten am Mittwoch nicht abschaffte, so hatte man weni( Spanien drei Stationsfasttage, den Mittwoch, Freitag und Samstag. Rom waren es der Freitag und Samstag, der Mittwoch dagegen istfli unbestritten. Binterim sagt (Denkw. 2,2 613), dass die Römer^ Fasttage in der Woche hielten. Dagegen 5,2—124 sagt er: ,1b < Regel waren zwei Stationstage, der Mittwoch und Freitag nadij orientalischen Disziplin, der Freitag und Samstag nach der römwl Disziplin.^^

Ist die erwähnte Annahme des Beveridge gegründet, so erkläztl auch die schwankende Praxis in Spanien. Die sieben Apostelsdl

*) A^uirre will in einer Dissertation beweisen , dass Can, 65 (66) apoUoL d schoben sei. Wie Aguirre, so Gonzalez Tellez: Continuato jejunio ftriM ti Nickes 1. c. S. 50. »Der Canon 23 will nichts anders als vorschreiben, die Superpositio jeden Monat beobachtet werde. Ebenso verhält es sieb Can. 26 derselben Synode. Er verordnet jeden Samstag die

Canon 27.

81

den Freitag und Samstag als Stationsfasttage von der römischen iickeb Später kam von andern Kirdien die Haltung des Mittwoches I Slalionstages y und augleich die Folgerung oder Folge, den Samstag Dan sa lassen« Daher , wie in Afrika , in verschiedenen Bisthümem 16 verschiedene Gewohnheit. Die Sjnode von Elvira befiehlt die römi- ke Feier des Sabbathes als Fasttages j und behält stillschweigend den ittwoeh beiy vielleicht weil sie hierin den einzelnen Bisthümem ihre M WaU lassen wilL

In Frankreich war der Samstag Fasttag nur in der Quadragesima ^pafg CaeBorü AreL ad motuich, cap. 22. AurdUm.' ÄreL in app. ptL). i- In England hielt man den Mittwoch und Freitag, nicht den imstag (Beda fM. AngL 3, 5. Dagegen t, 3 Condl. Hwrdwn. p. 1986). In Deutschland hielten einige Bisthümer den Samstag, andere den iHwoch. An den Frdtagen fasteten im neunten Jahrhundert alle, an n Samstagen nur einige (Rhab, Maur. d. insHt. elerie. 2, 23). Im 1307 herrschte in der Djözese Köln eine grosse Verschiedenheit (Har%^ ■i C. Gem. 4, 108).

Am strengsten scheinen jedenfalls die Spanier im Fasten gewesen t seyn, obgleich man ihre Praxis im Einzelnen nicht verfolgen kann. das J. 400 wurde am Samstag wenigstens in Südspanien noch ge- ilet (nadi obigem Briefe des Hieronymus). Später aber bildete die cndiiedenheit der r(imischen und der orientalischen üebung einen